Hängt davon ab, von welchen Anwälten du sprichst. Jene von Wiese, Tekkie ex Eigentümer und Seifert sitzen bei solchen Streitwerten gerne ein wenig bei Gericht rum. Sammelklägeranwälte wollen sicher vergleichen.
Die Täter zur Rechenschaft ziehen kann nur die Staatsanwaltschaft übers Strafrecht - ein Ergebnis vor Ende der Zivilverfahren wäre sehr schlecht, da damit die Kläger zu Infos kommen könnten, die sie für ihr Verfahren brauchen.
Die Täter klagen kann nur Steinhoff selbst, da nur Steinhoff unmittelbarer Geschädigter ist. Der Aktionär ist nur mittelbar Geschädigter und kann damit nicht direkt die Täter klagen.
Steini wird allerdings keine Schäden einklagen, da sie damit eingestehen würden, dass
1. ein Schaden entstanden ist und weiterhin vorliegt
2. den Umstand, dass es zu Betrügereien kam, den in den derzeitigen Verfahren die Kläger zu beweisen haben, eingestehen.
Sie werden also nicht klagen. Haben ja noch Zeit, da sie sich entspannt das Strafverfahren gegen Booste ansehen können, wenn es denn kommt (ich hoffe nicht, denn diese Verfahren sind öffentlich und dieKläger können die Infos dieses Verfahren wiederum brauchen.