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Steinhoff International Holdings N.V.

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Passende Knock-Outs auf Dow Jones Industrial Average

Strategie Hebel
Steigender Dow Jones Industrial Average-Kurs 5,00 9,99 15,01
Fallender Dow Jones Industrial Average-Kurs 5,01 10,00 15,01
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VV8BD29 , DE000VK2P998 , DE000VK3TV17 , DE000VH3M3U0 , DE000VC9M5N5 , DE000VJ6XS07 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Captainfrom82:

@Dagobert

4
07.02.20 11:31
Dagobert,

Ich argumentiere nicht, solange : -
1. Der Aktienkauf beruhte auf falschen Angaben; UND  
2. Der Aktionär ist weiterhin im Besitz seiner Aktien.

Mein Punkt ist einfach.  Nicht jede einzelne Person, die während des betroffenen Zeitraums gekauft hat, hat Anspruch auf eine Entschädigung.

Das liegt einfach daran, dass nicht jede einzelne Person aufgrund falscher Angaben gekauft hat.  

Wie soll dies bewiesen werden, wenn jede Person, die mit Verlust verkauft hat, behauptet, dass es sich um eine Falschdarstellung handelt?

Dies ist der Schlüssel zu Steinhoffs Rechtsstrategie.  Wenn sie es den Anspruchstellern so schwer wie möglich machen, ihre Fälle zu beweisen, erleichtert es Steinhoff die Einigung, da die Anspruchsteller den Kampfgeist verlieren.

Weder Steinhoff noch ich sollten es einem Kläger leicht machen müssen.  Der Kauf von Aktien ist ein Risiko, und sie sollten dies wissen.
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marusch:

so,

 
07.02.20 11:31
zweite Welle up, hop hop!!
Antworten
Eva2007:

anlauf nehmen!

 
07.02.20 11:31
mit neuem schwung über die 0,084€!
Antworten
Seckedebojo:

Hmmm.....wäre es nicht logisch wenn..

2
07.02.20 11:33
Steinhoff  , die aufgrund der Manipulation , ZUVIEL gezahlten Steuern auf Gewinne ZURÜCK bekäme  ????

Mal rechnen:

Angenommene 10.000.000.000. - Euro Gewinne bis 11.2017.

Davon "geschätzte " bereinigte Steuerzahlung von ..na sagen wir mal 35%....

Sind so 3,5 Milliarden " Euronen".

Müsste der Staat ja ggf fairerweise zur Sanierung dazu geben...???

Nur mal so nachgedacht..

Grüße




     
Antworten
marusch:

Seckedebojo:

 
07.02.20 11:36
Wurde schon diskutiert.
Ein Steuerrechtler unter uns??
Antworten
H.P.W.:

@Seckedebojo

5
07.02.20 11:44
Bin zwar eher in der Betriebswirtschaft zuhause aber hatten schon dreimal ähnliche Fälle. Der Staat hat Steuergelder bekommen, welche de facto nie existiert haben.  2 von 3 Fällen wurde rückabgewickelt.  Beim dritten Fall hat man sich auf eine Summe geeignet, wo man in den nächsten Jahren weniger Steuer einfach zahlt bis die Summe erreicht wurde.

Demzufolge ist hier natürlich noch etwas zu holen in irgendeiner Art und Weise.
Antworten
Captainfrom82:

@Xarope

 
07.02.20 11:44
Trotzdem.  Beachten Sie, dass ich den Begriff "Computerhandel" nur als Beispiel für jemanden benutzt habe, der keinen Anspruch auf Entschädigung haben sollte.  Es war eine lose Vertretung.  

Mein Fall basiert auf einem einzigen unvermeidlichen Punkt.  

Die Kläger müssen beweisen, dass sie auf der Grundlage der falsch dargestellten Finanzen gekauft haben.  Und wenn sie ihre Aktien während des Zeitraums verkauft haben, warum?  

Sie können ihre Argumente nur dann verbessern, wenn sie noch im Besitz der Aktien sind.

Wenn sie verkauft haben, dann haben sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
Antworten
marusch:

H.P.W.:

 
07.02.20 11:46
Danke.
In Form von Steuer Gutschriften sollte ja etwas zu holen sein. ;-))
Antworten
__Dagobert:

@Captain

2
07.02.20 11:47
Strategie von Steinhoff:
Steinhoff sagt, dass die Kläger nachweisen müssen, dass es zu einem Bilanzbetrug kam, bei welchem Steinhoff einen Schaden erlitt. Die Fehlinvestments sind hier völlig auszuklammern, denn das ist normales unternehmerisches Risiko.
Aus diesem Grund wurde auch ein Herr Jooste & Co, der sich und andere angeblich bereichert hat, auch nicht geklagt. Der geschädigte Aktionär muss aber nach Bilanzskandal seine Aktien nicht festhalten, um Anspruch auf Entschädigung zu haben - das ist auszuschließen, denn hierüber hatte ich schon Verfahren, die ich auch gewonnen habe.

Die Kläger wiederum sagen, ihr habt doch Boni und Gehälter eingeklagt, das war ja nicht, da Jooste schlechte unternehmerische Entscheidungen getroffen hat, denn hierfür haftet ein Vorstand ja auch nicht. Kann also keine Anspruchsgrundlage sein.
Antworten
H.P.W.:

@marusch

 
07.02.20 11:48
hmm ja nur sprechen wir hier halt echt von einer anderen Summe....so fair muss man schon sein.  ;-) Aber die jetzigen Geschäftsführer werden da sicher etwas rausholen können.
Antworten
iudexnoncalc.:

@captain

 
07.02.20 11:50
falls es hart auf hart vor Gericht geht, wird es kein Anspruch nach Schadenersatzrecht, sondern eine Irrtumsanfechtung!  
Antworten
marusch:

H.P.W.:

 
07.02.20 11:50
Denkst du die Summe ist relevant??
Antworten
__Dagobert:

Addendum

 
07.02.20 11:51
Der Nachweis, dass aufgrund von Bilanzen gekauft wurde, ist relativ leicht zu erbringen. Auf welcher Grundlage kauft man denn sonst Aktien eines Unternehmens. Das Unternehmen hat Wachstum und Profitabilität mit den Zahlen suggeriert...
Davon geht jeder Richter aus. Und selbst wenn es aufgrund von Kaufempfehlungen von Analysten war, fussen diese auf den Zahlen...
Antworten
Shoppinguin:

__Dagobert: Es gab keinen Bilanzbetrug.

3
07.02.20 11:53
Dies haben die Wirtschaftsprüfer ja damals so bestätigt.
Antworten
H.P.W.:

@marusch

2
07.02.20 11:58
die Summe ist relevant für die Art und Weise. Umso höher die Summe desto eher die Wahrscheinlichkeit für zukünftige Gutschriften. Was natürlich für SH in dem Fall zwar gut ist...aber ich nehme an, schnell an Cash zu kommen wäre ihnen lieber ;-)
Antworten
Captainfrom82:

@ Dagobert

4
07.02.20 12:10
Nein, Dagobert, das ist nicht leicht zu beweisen.  

Was ist mit Leuten, die gekauft und verkauft haben und wieder gekauft und wieder verkauft haben... all das aus derselben Bilanz.  Warum sollten sie verkauft haben, wenn sie in dem Glauben gekauft haben, dass das Unternehmen einen Investitionswert hat?  Besonders wenn sie dieses Muster mit derselben Bilanz wiederholen?

Das ist ganz einfach.  Schauen Sie sich die vergangene Woche an!

In der vergangenen Woche haben viele in diesem Forum erklärt, dass sie ihre Aktien verkauft haben, als der Aktienkurs eskalierte.  Einige Glückliche behaupten, sie hätten zum 12c-Spitzenkurs verkauft.

Sie haben dann wieder bei 8c gekauft.   Nehmen wir an, dass die Aktie fällt und sie bei 5C verkaufen.

Nun multiplizieren Sie dieses Muster tausendfach.

Warum sollten sie dann berechtigt sein, die Verluste zu beanspruchen, während sie die Gewinne einstecken?

Es gibt keine Pauschalposition, bei der jeder Verlust kompensiert werden muss.  Die einzige verlässliche Position ist, dass die Prozesspartei beweisen muss, dass sie auf der Grundlage falsch dargestellter Informationen gehandelt hat und dass dies zu einem Verlust geführt hat.  
Antworten
St.Martin:

Wirtschaftsprüfer haftbar?

 
07.02.20 12:26
und dann wären für mich die Wirtschaftsprüfer haftbar.

Denn meine Kaufentscheidung beruht auf die testierte Bilanz.

Für was wird diese überprüft und entlohnt?  
Antworten
manham:

Gericht hin und her

2
07.02.20 12:27
Es wird überwiegend nach der Gesetzeslage in Deutschland argumentiert.
Es muss ja aber gesehen werden, wie Rechtsverhältnisse in den anderen Ländern ausgestaltet sind.
NL ZA oder sonstig, was sagt z.B. auch der Katalog bei erster Ausgabe.

Hier kann doch nur spekuliert werden.
Wer klagt wo, welches Gericht wäre nach welcher Rechtsnorm zuständig ?
Wenn das schlüssig ist, können auch Einzelheiten diskutiert werden.
Antworten
NoCap:

Schutz!

3
07.02.20 12:27
...wer weiß, wie in solchen Kreisen gearbeitet wird, dem sollte bewusst sein, dass hier der größte Player gewinnt! Das sind die aktuellen Gläubiger! Wenn wir Glück, kaufen die gerade die ganzen Shares, denn in der Handelswoche hat fast die Hälfte von Steinhoff den Besitzer gewechselt!

Nochmal zur Erinnerung, die Gläubiger bestimmen was bei Steinhoff läuft (4/7)...

Sie haben die 675 Millionen für die Kläger ABGESEGNET...( siehe Dirtys ) Recherchen!
Die sind jetzt hinterlegt und werden zeitnah verteilt...und ja, es wird sicher noch der ein oder andere Kompromiss eingegangen....

Bleibt doch mal locker, alle haben verkauft, nur ich habe wieder mehr Shares als vor der Hausse! :0)



Antworten
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#230370

Bezugs_Recht:

Arcandor überholt gleich Steinhoff :-)

3
07.02.20 12:27
Antworten
Lazoman:

Tekkie

 
07.02.20 12:28
sasportstrader.wordpress.com/2020/02/07/...rs-in-court-again/
Antworten
shatoi:

@NoCap

 
07.02.20 12:31
"Wenn wir Glück, kaufen die gerade die ganzen Shares, denn in der Handelswoche hat fast die Hälfte von Steinhoff den Besitzer gewechselt!"

Nochmals ganz deutlich. Das ist Quatsch. Ich kann 10x 1 Mio shares verkaufen und dann wieder kaufen. Wie viele habe ich dann? Richtig immer noch 1 Mio und nicht 10.
Antworten
NoCap:

Ja...

 
07.02.20 12:33
....es ist aber auch möglich, dass eine Seite kauft und die andere verkauft! Denk mal drüber nach...und Glückwunsch zum Verkauf!
Antworten
wakabajashi:

@Dago

 
07.02.20 12:34
die Argumentation von Captain ist schlüssig und richtig - Danke Captain!

Angenommen ich habe vor den Ereignissen Ende 2017 Steinhoff-Shares gekauft. Es ist die eine Sache zu beweisen, dass ich Anteilsscheine gekauft habe. Es ist aber die andere Sache belastbar nachzuweisen, dass ich aufgrund der fehlerhaften VFE-Lage meine Kaufentscheidung getätigt habe.

Es könnte durchaus sein, dass ich die Anteilsscheine nur aus dem Grund gekauft habe, weil ich die Möbelindustrie so sexy finde. In diesem Fall tangiert mich die fehlerhafte Unternehmensdarstellung durch Steinhoff herzlich wenig.  
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