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wird folgendes erwähnt:
[...]"As part of its overall litigation strategy, Steinhoff will also consider early resolution of the claims brought against it and the possibility of using the permitted settlement arrangements introduced into the new terms of the Steinhoff finance documents and approved as part of the financial restructuring implemented in August 2019," it said. "These arrangements may include, among other options, an equity issuance by Steinhoff."[...]
Ich hebe mal early resolution of the claims hervor.
Die Frage ist nun, wie kann man das auslegen. Ist früh in diesem Jahr oder innerhalb weniger Monate oder gar in einigen Jahren :)
Du könntest Recht haben mit #213753
Wenn man sich mal das SEAG Umbrella Agreement heranzieht und dort mal den Abschnitt
"Settlement Value" auf S. 21genau durchliest, dann findet man bzgl. 20 % PHL Abgabe und Global Settlement dazugehörige Aussagen:
"Settlement Value" bedeutet einen Betrag in Höhe von:
a) vor dem 30. November 2019 den Wert von 20 % der indirekten Beteiligung von SIHNV an PHL.
wie in der CVA PHL Mitteilung dargelegt; oder
b) nach dem 30. November 2019 den niedrigeren Wert von 20 % der indirekten Beteiligung von SIHNV an PHL, wie in der CVA PHL-Mitteilung und der letzten vierteljährlichen PHL-Mitteilung dargelegt,
vorausgesetzt, dass:
c) der in der oben genannten CVA PHL-Mitteilung festgelegte Betrag von 20 % der indirekten Beteiligung von SIHNV an PHL kann mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gläubiger der Übermehrheitsgarantie erhöht werden;
(d) der in der oben genannten vierteljährlichen PHL-Mitteilung festgelegte Betrag von 20 Prozent der indirekten Beteiligung von SIHNV an PHL kann mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Simple Majority Guarantee Gläubiger und, wenn er über dem CVA PHL Notice Cap liegt, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Super Majority Guarantee Gläubiger um bis zu 30 Prozent erhöht werden; und
e) Der 30. November 2019 in Absatz (a) und (b) muss um (i) 2 Monate verlängert werden können, wenn vor dem 30. November 2019 (oder einem späteren vereinbarten Zeitpunkt) Vereinbarungen getroffen wurden, die eine vorgeschlagenezulässige globale Einigungdurch eine erforderliche Mehrheit der Kläger unterstützen, aber eine solche zulässige globale Einigung bis zu diesem Zeitpunkt nicht umgesetzt wurde, oder (ii) mit Zustimmung der Gläubiger der Mehrheits-Garantie."
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