Vielen Dank für deine Ausführungen .
Die internen Verbindlichkeiten und Forderungen bzgl CP kann man gut in den Bilanzen der SEAG 2015 und 2016 erkennen. Am Ende sind die Aktiva und Passiva ausgeglichen.
Die Werte der verbundenen Unternehmen in der CVA Abrechnung Annex 5 dürften denen zum Zeitpunkt des Einfrierens entsprechen (connect)-Vermerk letzte Spalte. Diese connect Unternehmen haben zusätzlich zu den externen Gläubigern am selben Tag als verbunden Gläubiger über das CVA der SEAG, und nur um diesen Schuldenesel geht es, abgestimmt. Gab es auch Dokumente dazu. Da zum Zeitpunkt des Einfrierens noch kein voller Ausgleich der Verbindlichkeiten und Forderungen wohl erreicht war (nur Vermutung) haben wir im CVA Annex 5 auch die interne Forderungshöhe angegeben ca. 4,3 Mrd. € (Receivables).
Forderungen der SEAG sollen lt. LUA als 100 % erstrangige Sicherheit gelten, das war mein Ansatz.
Es gibt darüber in den CVA Dokumenten Verfahrenshinweise:
Ich wiederhole mal dazu meine Frage von gestern in Post
#188266:
"Für mich stellt sich die Frage:
Wie hoch sind die “Relevant Receivables” lt. CVA?
Sind es die in den Annex 5 Tabellen der Proposals angegebenen “Receivables"?
Die “Relevant Receivables” werden nämlich von der SFHG und auch der SEAG über entsprechende NewCos als Darlehen an die entsprechenden LuxFinCos weiterverkauft, gegen Ausgabe von Ordinary Shares (nicht unsere) im Wert von 1 €.
"Nach der Ausgliederung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Newco 5 im Rahmen der in Ziffer 4.6.6 beschriebenen Restrukturierungsschritte (Hive Down Teil 1) wird Newco 5 bestimmte Forderungsansprüche an Lux Finco 2 (die "Relevanten Forderungen") im Austausch für die Ausgabe einer Stammaktie durch Lux Finco 2 in Höhe von 1 € an Newco 5 und die Aufnahme von Lux Finco 2 in ein verzinsliches Darlehen als Kreditnehmer mit Newco 5 als Kreditgeber für den Rest der Gegenleistung einbringen."
Es wird bei den externen Verbindlichkeiten aus meiner Sicht keine Verzichte geben.
Auch gibt es kein Bargeld im Cashpool, ist mir auch bewußt, da es sich um ein Verrechnungskonto handelte mit Zuflüssen aus den Tochterüberschüssen, Abflüssen zu den entsprechenden internen Darlehensnehmern und am Ende Rückflüssen durch diese.
Also Ausgleich am Ende, nur hier nicht, da mittendrin das Einfrieren stattfand.