1. solange Du mir nicht sagen kannst, ob und wie hoch ein a.o. Effekt aus Umsetzung des CVA-Verfahrens anfallen wird, kann Dir niemand eine Antwort geben.
2. mein Rechtsempfinden sagt mir, dass sich auch der niederländische Gestzgeber etwas dabei gedacht hat, wenn das EK hälftig verbraucht ist. Und mit einer reinen Information an die Aktionäre löst sich das Problem doch nicht.
Im Übrigen gibt es für die Geschäftsführung doch keinen Hinderungsgrund, dass Problem nicht im Sinne der Gesellschaft zu lösen, denen ist es doch nur wichtig, dass ausreichend EK wieder da ist. Egal wer es einschießt.
Bevor hier aber weiter hyperventiliert wird, sollten wir uns den EA 2018 am 18.6. diesbezüglich genau anschauen. That’s it von mir zu diesem Thema.