Ungeachtet dessen, was diverse Medien ständig verbreiten: Es gibt in Deutschland keine, wiederhole keine Sammelklagen!
Bei Steinhoff handelt es sich um eine Musterfeststellungsklage.
Den Unterschied kann jede(r) selbst googeln, er ist aber gravierend.
Z.B. muss bei einer Musterfeststellungsklage am Ende jede(r) selbst klagen, also ins Risiko gehen, wenn auch reduziert, und Kosten tragen, jedenfalls bis zum Urteil.
Bei Steinhoff handelt es sich um eine Musterfeststellungsklage.
Den Unterschied kann jede(r) selbst googeln, er ist aber gravierend.
Z.B. muss bei einer Musterfeststellungsklage am Ende jede(r) selbst klagen, also ins Risiko gehen, wenn auch reduziert, und Kosten tragen, jedenfalls bis zum Urteil.