Weil man doch sagt: Judex non calculat!
Das Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV), eine wichtige Aktienkennzahl, setzt die aktuelle Marktkapitalisierung eines Unternehmens ins Verhältnis zu dessen (Jahres)-Umsatz.
Damit ist der Begriff verwandt mit dem Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV), welches das Verhältnis von Kurs zum Gewinn des Unternehmens betrachtet.
Der Vorteil des KUV im Gegensatz zum Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) liegt vor allem darin, dass der Gewinn beim KGV recht leicht und legal manipuliert werden kann.
In Turnaround-Situationen und bei jungen Unternehmen, z. B. Startups, die sich noch in der Phase der Anlaufphase und Anlaufverluste befinden, kann das Herbeiziehen dieser Kennzahl sehr sinnvoll sein. Liegt der Wert des KUV unter 1, kann man davon ausgehen, dass die jeweilige Aktie als eher niedrig bewertet gilt.
Hier bei Steinhoff liegt das KUV bei nur 0,02 und müsste daher als deutlich unterbewertet gelten.
Berechnungsgrundlage für das KUV von Steinhoff:
KUV = Kurs einer Aktie geteilt durch den Umsatz je Aktie.
KGV = Kurs einer Aktie geteilt durch den Gewinn je Aktie. Das KGV bei Steinhoff könnte man allenfalls am EBITDA, also von 5% des Umsatzes festmachen, so wie es von der Geschäftsführung von Steinhoff einmal prognostiziert wurde, hier also 900.000.00
Kurs der Steinhoffaktie 0,085€
Umsatz der Holding 18,5 Mrd.€
Ausgegebene Aktien 4,2 Mrd.€
Umsatz je Aktie 4,400€
KUV § 0,02
Aber auch bei einem EBITDA bei Steinhoff von ca. 5 % des Umsatzes, also von ca. 900 Millionen Euro, kämen wir auf ein sensationell tiefes KGV von nahezu 0.
Was im derzeitigen Aktienkurs von Steinhoff zu Buche schlägt, das wissen wir alle, sind die Schulden.
Eine entscheidende Frage, die man sich aber in diesem Zusammenhang stellen muss, ist folgende:
Sind diese Verbindlichkeiten durch den Umsatz und den von Steinhoff prognostizierten Gewinn vor Steuern und Abschreibungen (EBITDA) tragfähig?
Das wird sich herausstellen, wenn die Abstimmungsergebnisse der Gläubigerversammlung und die neuen Zahlen bekannt sind.
Bis dahin weiß niemand, und schon gar nicht die Presse, etwas Genaues, vor allem nicht die sogenannten „Spezialisten“ von dubiosen Börsenzeitungen, die in ihrer triumphierenden Subjektivität und Stupidität als dienstwillige Handlanger weitgehend unbekannter Hintermänner, täglich in ihrer Negativpresse zugunsten von Hedgefonds (z. B. zuletzt von Marshall Wace), den Steinhoff-Untergang herausbeschwören und dazu beitragen, dass der Aktienkurs so weit sinkt, dass vor allem das Vermögen und mühsam Erspartes der Kleinanleger vernichtet wird.
Das ist für mich gnadenloser Raubtierkapitalismus pur!.
Außerdem muss PwC und gegebenenfalls die Staatsanwaltschaften überprüfen: Für was wurden die Schulden gemacht?
Hohe Abschreibungen haben mit Schulden nämlich nichts zu tun. Das BGB hat den Grundsatz, dass Schulden zumindest in etwas gleichhohes Vermögen gegenüberstehen.
Denken wir auch daran, dass Leistung und Gegenleistung im zulässigen Verhältnis stehen muss. Es darf bei Verträgen kein sittenwidriges Missverhältnis vorliegen. Wenn der Gesamtcharakter eines Rechtsgeschäfts sittenwidrig ist, so geht man davon aus, dass die Parteien, welche sittenwidrig gehandelt haben, auch die Umstände kannten, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt. Und, ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 BGB Abs. 1 von Anfang an nichtig. Sittenwidrig ist ein (besonders verwerfliches) Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Hier gibt es sicherlich viel zu ermitteln.
Insofern muss man auf die Ermittlungsergebnisse von PwC warten, die z.B. folgendes klären müssen:
Wohin sind die Vermögenswerte hingewandert?
Was ist davon noch vorhanden?
Wie werthaltig sind die?
Wie und in welcher Höhe wurden Gegenwerte bilanziert?
Wer hat wen betrogen?
Gab es sittenwidrige Verträge zum Nachteil von Steinhoff?
Wen kann bzw. muss man in Regress nehmen?
Welche Aufsichtspersonen haben versagt?
Wo hat die Buchhaltungsabteilung versagt?
Wer ist dafür verantwortlich?
Sind etwaige Regressansprüche realisierbar oder lediglich dubiose Forderungen?
Etc.