Naja, als investierter ist die Entscheidung des Gerichts in Amsterdam nun natürlich nicht gerade ein "Blumenstrauß", aber man muss halt einfach anerkennen, dass die geschädigten die durch den VEB vertreten werden durchaus ein Recht auf Aufklärung haben & falls sich zu ahnende Unregelmäßigkeiten auftun halt auch ein Recht auf eine gewisse Entschädigung haben.
Dies muss man einfach mal mit einer gewissen Demut zu Kenntnis nehmen.
Es ist nun an Steinhoff am 07.11.2018 Farbe zu bekennen und offen gesprochen, habe ich mir diesen Termin nun auch mal dick in meinem Kalender markiert, da mit diesem Tag dann auch das mittlerweile schon liebgewonnene "wir dürfen nichts sagen" Spielchen aufhört.
Der VEB bzw. der Geschädigten sind laut eigener Aussage an einem Überleben von SH interessiert und dies doch allein schon aus Eigennutzt, der VEB ist auch kein Verein von Hornochsen, die wissen ja auch ganz genau das die Gläubiger schon längst die Kontrolle bei SH übernommen hat.
Drehen die Klagewilligen durch und übertreiben es mit Ihren Forderungen wird SH von den Gläubigern zerlegt und es gibt keinerlei Entschädigung, damit meine ich nicht einen müden .
Die mittlerweile gewählte Aufstellung von SH dient unter anderem als Schutzschirm vor ausufernden Schadenersatzforderungen.
Entweder bekennt SH nun am 07.11.2018 Farbe und geht in die Kommunikation, sprich Schluss mit lustig und "wir dürfen nichts sagen" oder es wird ein Vergleich/Kompromiss ausgearbeitet und durchgezogen.
Aus meiner Sicht könnte solch ein Vergleich auch mit Aktienpakten gestaltet werden, Anzahl "x" für 0 an die geschädigten, Öffentliche Meldung "Vergleich wurde erzielt und Verfahren eingestellt", Reaktion Börse = +X% = Kompensation für die durch die VEB vertretenen Geschädigten. Hört sich beim ersten lesen unrealistisch an, aber why not, wäre für SH & die Gläubiger eine sehr kostengünstige Lösung und für die geschädigten eine faire Variante um Kasse zu machen.