Viele meinen, dass bei einer Korrektur in der Bilanz, gleich das Finanzamt die gezahlten Steuern zurückzahlen muss.
Diejenigen sollten mal recherchieren, welche Bilanzen die Banken haben wollen und welche Bilanzen für das Finanzamt relevant sind.
Da gibt es teilweise riesige Unterschiede und ganz sicher bei den immateriellen Wirtschaftsgütern, wie z.B. Firmenwerte.
Nur mal als einfaches Kurzbeispiel. SNH kauft eine Firma für 100 Mio. In der Bilanz für die Banken muss dieser Wert auf 5 Jahre verteilt abgeschrieben werden, das Finanzamt möchte eine Bilanz mit einer Abschreibungsdauer von 15 Jahren.
Der Vermögenswert verringert sich natürlich in der ersten Bilanz viel schneller, der Aufwand (Abschreibung) ist höher, das Ergebnis ist schlechter.
Wenn nun die Banken Bilanzen mit einer längeren Abschreibungsdauer bekommen haben, muss diese korrigiert werden. Das Finanzamt wird diese Position jedoch unverändert lassen.
Was aber auch jeder bedenken sollte. Egal ob der Firmenwert auf 5 oder 15 Jahre abgeschrieben wird, irgendwann steht der Wert in der Bilanz mit 0 da. Nun hoffen wir natürlich, dass diese Firma trotzdem noch etwas wert ist und das ist ein versteckter Gewinn, der erst realisiert wird, wenn die gekaufte Tochtergesellschaft wieder veräußert wird.