Steinhoff International Holdings NV : HINWEISE GEMÄSS ABSCHNITT 155 DES GESELLSCHAFTSGESETZES 71 VON 2008
DGAP-News: Steinhoff International Holdings NV / Schlagwort(e): Sonstiges
18.08.2021 / 12:30
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
MITTEILUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 155 DES COMPANIES ACT 71 VON 2008
BEZÜGLICH DER
STEINHOFF INTERNATIONAL HOLDINGS PROPRIETARY LIMITED („das Unternehmen“) ( DIESE MITTEILUNG IST EINE WIEDERHOLUNG
DER AM 11. WESTERN CAPE DIVISION DES HOHEN GERICHTS UNTER RECHTSSACHE 16377/2020, ERHÄLTLICH AUF WWW.STEINHOFFSETTLEMENT.COM)
Hierin verwendete und nicht anderweitig definierte Begriffe mit Großbuchstaben haben die Bedeutung, die ihnen in dem Kompromiss zugeschrieben wird, der von der Gesellschaft den Übertragungsgläubigern gemäß Abschnitt 155 des Companies Act 71 von 2008 in der geänderten Fassung (" Company Act ") vorgeschlagen wurde, bezeichnet als geänderter Vorschlag in Teil B hiervon (" Vorschlag ") und verfügbar unter www.SteinhoffSettlement.com .
Teil A – BEKANNTMACHUNG VON VERSAMMLUNGEN
Hiermit werden die Systemgläubiger darüber informiert, dass virtuelle Versammlungen (zusammen „ Versammlungen “ und einzeln „ Versammlung “) im Sinne von Abschnitt 155(6) des Aktiengesetzes zum Zwecke der Prüfung und Abstimmung über die Vorschlag.
Bitte beachten Sie, dass die Meetings aufgrund der Reisebeschränkungen und physischen Versammlungen im Zusammenhang mit der globalen COVID-19-Pandemie virtuell abgehalten werden und eine physische Teilnahme an den Meetings nicht möglich ist.
1 TREFFEN
Die Treffen finden am 6. September 2021 zu folgenden Zeiten (Südafrikanische Standardzeit) statt :
1.1 Die Versammlung der Finanzgläubiger beginnt um 10.00 Uhr ;
1.2 die Versammlung der vertraglichen Anspruchsberechtigten beginnt um 11.00 Uhr ; und
1.3 Die Versammlung der Anspruchsberechtigten auf Marktkäufe beginnt um 13:00 Uhr .
2 TEILNAHME AN DEN MEETINGS
2.1 Verifizierte Systemgläubiger
2.1.1 Für die Zwecke dieser Vereinbarung ist ein " Verifizierter Systemgläubiger " (i) ein Anspruchsberechtigter von SIHPL Market Purchase, der Ansprüche vor dem Stichtag für die Abstimmung bei der Gesellschaft eingereicht hat und dessen Ansprüche vom Anspruchsverwalter ordnungsgemäß überprüft wurden, wie von . mitgeteilt der Anspruchsverwalter an den von der Ausstellung einer SIHPL-Anspruchswertbenachrichtigung betroffenen verifizierten Gläubiger, (ii) einen vertraglichen Anspruchsberechtigten und (iii) einen Finanzgläubiger.
2.1.2 Verifizierte Systemgläubiger oder ihre Bevollmächtigten können an der virtuellen Versammlung der Gläubigerklasse, der sie angehören, aus der Ferne teilnehmen, daran teilnehmen und über den Vorschlag abstimmen.
2.1.3 Die Teilnahme, Teilnahme und Abstimmung an den virtuellen Meetings erfolgt über das Internet.
2.1.4 Das Unternehmen hat Lumi Technologies Proprietary Limited („ Lumi “) damit beauftragt, die Versammlungen aus der Ferne auf einer interaktiven elektronischen Plattform zu veranstalten, um die Teilnahme und Stimmabgabe durch die Systemgläubiger während der virtuellen Versammlungen aus der Ferne zu erleichtern.
2.1.5 Verifizierte Scheme-Gläubiger werden zu gegebener Zeit eine E-Mail von Lumi erhalten, die die eindeutigen Zugangsdaten des Scheme-Gläubigers enthält, um an der virtuellen Versammlung der Gläubigerklasse, der sie angehören, teilzunehmen und abzustimmen.
2.1.6 Verifizierte Scheme-Gläubiger werden daher ermutigt, routinemäßig ihre Posteingänge (einschließlich ihrer Spam-/Junk-E-Mail-Ordner) auf eine E-Mail von smartagm-sa@lumiglobal.com zu überprüfen . Wenn Sie glauben, ein verifizierter Systemgläubiger zu sein und keine solche E-Mail erhalten, teilen Sie dies bitte der Gesellschaft unter Angabe aller relevanten Details per E-Mail an Siedlung@steinhoffinternational.com mit .
2.2 Beobachter
Andere Personen als Verifiziert Scheme Gläubiger (oder deren Vertreter) in der Lage , die Meetings via Live - Webcast, erreichbar unter den ‚S155 Virtual Meeting‘ Reiter auf beobachten www.SteinhoffSettlement .com .
3 ANWEISUNGEN FÜR DIE TEILNAHME UND ABSTIMMUNG DURCH PROXY
3.1 Ein verifizierter Scheme-Gläubiger kann auch den Versammlungsleiter oder einen Dritten schriftlich bevollmächtigen, bei einer Versammlung als sein/ihr Stimmrechtsvertreter (gemäß seinen/ihren Anweisungen) abzustimmen. Das Vollmachts- und Weisungsformular sollte immer mit eindeutigen Weisungen erteilt werden.
3.2 Verifiziert Scheme Kreditoren eine benannte Person oder den Vorsitzenden der Versammlung zur Ernennung als ihre Vollmacht muss das ordnungsgemäß unterzeichnete Vollmachts- und Weisungsformular einreichen, später von der Gesellschaft durch nicht empfangen werden als 23.59 SAST am 1. September 2021 , zu ermöglichen Verarbeitung . Die E-Mail-Adresse, an die solche Formulare gesendet werden müssen, sowie die Formulare selbst werden zu gegebener Zeit unter dem Reiter „s155 Virtual Meeting“ auf www.SteinhoffSettlement.com zur Verfügung gestellt .
Teil B – MITTEILUNG ÜBER DIE VERFÜGBARKEIT DES DRITTEN NACHTRAGS ZUM VORSCHLAG UND DES GEÄNDERTEN VORSCHLAGS
Hiermit wird ein dritter Nachtrag und die Änderung des Vorschlags (der „ Dritte Nachtrag “) und die Verfügbarkeit (i) der Dritter Nachtrag und (ii) der durch den Dritten Nachtrag geänderte Vorschlag , zusammen mit den Anhängen dazu (der „ geänderte Vorschlag “).
Der dritte Nachtrag und der geänderte Vorschlag sowie seine Anhänge sind unter www.SteinhoffSettlement.com, www.steinhoffinternational.com und/oder durch Ausfüllen eines Antragsformulars beim Registrar des High Court of South Africa, Western Cape Division, Cape Town, erhältlich.