OFFENLEGUNG VON INNENINFORMATIONEN NACH ART. 17 DER EU-MARKTMISSBRAUCHSVORSCHRIFTEN (EU 596/2014, MAR)
STEINHOFF GLOBAL SETTLEMENT VORSCHLAG
Steinhoff International Holdings NV (das " Unternehmen " und mit seinen Tochterunternehmen die " Gruppe ") und die frühere südafrikanische Holdinggesellschaft für solche Tochterunternehmen, Steinhoff International Holdings Proprietary Limited (" SIHPL "), geben heute die Bedingungen eines geplanten Vergleichs bekannt Abschluss der laufenden und umstrittenen Rechtsansprüche und anhängigen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den im Dezember 2017 erstmals angekündigten Altbuchhaltungsproblemen ergeben. Die vorgeschlagenen Vergleichsbedingungen stellen keine Anerkennung der Haftung eines Mitglieds der Gruppe oder ihrer Direktoren, leitenden Angestellten oder Mitarbeiter in dar Einhaltung von Rechtsansprüchen oder Rechtsstreitigkeiten.
Wenn der Vergleich fortgesetzt wird, führt dies zu:
- bis zu 266 Mio. EUR zur Begleichung von Marktkaufansprüchen gegen die Gesellschaft und SIHPL gezahlt werden;
- ca. 104 Mio. EUR für die Begleichung von Ansprüchen vertraglicher Gegenparteien gegen die Gesellschaft und ca. 9,4 Mrd. ZAR für die Begleichung solcher Ansprüche gegen SIHPL;
- Eine erhebliche Mehrheit der Ansprüche fällt in den Geltungsbereich des Vergleichs. Bestimmte Ansprüche werden jedoch nicht beigelegt und sind Gegenstand laufender Streitigkeiten.
- Die Abrechnungsgegenleistung wird in bar und bei Lieferung von Anteilen an der südafrikanischen Tochtergesellschaft Pepkor Holdings Limited (" PPH ") zu einem angenommenen Preis von 15 ZAR pro Anteil gezahlt. Für Antragsteller, die auch PPH-Manager sind, werden separate Regelungen vorgeschlagen.
- Die Gesellschaft schätzt, dass bei Anwendung der maximalen PPH-Anteile bei der Abwicklung die verbleibenden indirekt von der Gesellschaft an PPH gehaltenen Anteile mehr als 50 Prozent des gesamten Grundkapitals von PPH betragen werden. und
- Ein Großteil der festgestellten wesentlichen Eventualverbindlichkeiten und damit verbundenen Unsicherheiten wird aus den Bilanzen der Gesellschaft und der SIHPL entfernt. Wenn keine Einigung erzielt wird, bleiben die Eventualverbindlichkeiten bestehen, und wenn alle diese Ansprüche letztendlich in den geltend gemachten Beträgen begründet würden, würde der aktuelle Nettoinventarwert des Konzerns den zur vollständigen Befriedigung erforderlichen Betrag nicht erreichen.
Der Vergleich unterliegt der Zustimmung der Finanzgläubiger und der Aufsichtsbehörden sowie der Unterstützung durch berechtigte Antragsteller und unterliegt der endgültigen Umsetzung. Es gibt keine Gewissheit, dass solche Zustimmungen oder Unterstützung erhalten werden. Eine Option für die Umsetzung des Vergleichs sind rechtliche Engpässe in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten.
Ausführliche Informationen zu den vorgeschlagenen Vergleichsbedingungen finden Sie in der Pressemitteilung unter: www.steinhoffinternational.com/...ment-litigation-claims.php.
Aktionären und anderen Anlegern der Gesellschaft wird empfohlen, beim Umgang mit Wertpapieren des Konzerns Vorsicht walten zu lassen.
Stellenbosch, 27. Juli 2020
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