Ich beschrieb es so,es kommt nun alleine darauf an,welche Verbandelungen es gibt,
und wie weit die Krakenarme der Steinhoff Mafia reichen.
Auch kann die Tatsache einen Ausschlag gegen,das der in den Niederlanden geschlossene internationale Vergleich in 2021 nur für die Aktionäre noch nicht umgesetzt wurde,ergo Steinhoff noch immer nicht gezahlt hat.
Für einen Richter,ist die Intention und die Zahlungsmoral und damit die Benachteiligung einer Gruppe,hier den Aktionären,sicherlich ein wichtiger Aspekt.
Steinhoff muss das auch ahnen oder wissen,denn sonst würden die nicht die Bemerkung in der EQS fallen lassen,das das WHOA den geschlossenen Vergleich nicht berührt.
Haha,aber ein zweites Procedere durchführen,mit dem Ziel der Zermürbung und Aufgabe,so wie hier bei Step 3 auch ?