Steinmätzchen, der Bundesfinanzhof hält die steuerliche Benachteiligung von Aktienverlusten für verfassungswidrig und hat den Streitfall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang noch nicht damit beschäftigt; die Entscheidung steht also noch aus. Unabhängig davon habe ich einmal das Bundesfinanzministerium deswegen angeschrieben und auch gefragt, ob die Bundesregierung auch bezüglich der Haltedauer von Aktien plant, Gewinne nach einer bestimmten Haltedauer steuerfrei zu stellen. Die Antwort erhielt ich heute: "Die Bundesregierung plant keine Änderung der Aktienverlustverrechnung und der Besteuerung von Aktiengewinnen aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofes VIII R 11/18".
Da kann man nur auf ein positives Urteil des Bundesverfassungsgerichts hoffen, dergestalt, dass Aktienkursverluste nicht nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften sondern mit sämtlichen Erträgen aus Kapitalvermögen verrechnet werden können.
Da kann man nur auf ein positives Urteil des Bundesverfassungsgerichts hoffen, dergestalt, dass Aktienkursverluste nicht nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften sondern mit sämtlichen Erträgen aus Kapitalvermögen verrechnet werden können.