Einschätzung VEB sehr abwartend und resierviert.
Diese warten erstmal die Veröffentlichung von entscheidenden Parametern ab.
Einen weiteren Kommentar erspare ich mir.
Empfehlen könnte ich die Kanzlei Nieding in Frankfurt am Main.
Allerdings ,hier solltest Du wissen,ob man schlechtem Geld gutes hinterher werfen soll.
Denn ,selbst,wenn Strafanzeigen und Schadenersatzklage erfolgreich wären,
so müsstest Du in der Konstellation ( Insolvenzdrohung ) dem Vorstand einen Vorsatz nachweisen,
und ggf.dem Aufsichtsrat ein schweres Prüf-und Pflichtversäumnis.
Und nur dann,würde der Vorstand mit seinem Privatvermögen haften.
Da allerdings nur extrem viele Einzelklagen oder Sammelklagen Sinn machen,dann allerdings die Entschädigungsmittel durch so viele Aktien / Aktionäre geteilt würden,kommt wohl nicht wirklich dabei etwas heraus.
Also.1 Frage: Vorsatz beweisbar,z.B. anhand der kausalen Kette der Entwicklung ,und durch Schriftverkehr,oder unterlassen rechtzeitiger Meldungen an die Aktionäre,nach Wissen der Aufrechterhaltung oder gar Erhöhung der Forderungen der Kreditoren.
Ob es hier auch einen Wucherparagrafen gäbe,wäre nebenbei interessant.
Schlecht verhandelt,Aktie runtergeprügelt,EQS,Xetra Sache,sind leider höchstens Fahrlässigkeiten.
Da aber der Step 2 nicht beendet ist,die Altaktionäre nicht entschädigt wurden,hoffe ich auf Hilfe durch die bestehenden Vertretungen und auch die Justiz.Denn,angeblich verlorene Daten,alles muss neu eingereicht werden,erscheint kaum mehr plausibel,da das Unternehmen wusste,das die Altaktionäre dann quasi nichts mehr an Aktiengegenwert bekommen.