..und gleichzeitig das Aus für die Hoffnungen der Aktionäre. Es wird dann vermutlich nur ein leerer AG-Mantel bleiben.
Die Gläubigerversammlung und/oder der Insolvenzverwalter könnten dann Interesse haben, aus Kostengründen die Zahl der Börsenhandelsplätze zurückfahren zu wollen.
Und die Überschuldung könnte dazu führen, dass das Gericht die AG am Ende des Verfahrens sogar vom Kurszettel verschwinden lässt (Vermögenslosigkeit nach §394 FamFG).
Trübe Aussichten wären das mal wieder... :-(