Ich bin auch kein "großer" Anleger, meine aber trotzdem, dass die jetzige Lösung (= keine Dividende und das Geld bleibt voll im Unternehmen) recht vernünftig ist:
Was habe ich davon, wenn ich 85 Cent Dividende, die ja z. Zt. noch im Kurs drin stecken, kassiere und am nächsten Tag wird die Aktie ex Dividende um exakt diese 85 Cent niedriger gehandelt (Freibeträge für Kapitalerträge sind hier mal außen vor). Das ist linke >> rechte Tasche.
233 Mio. Aktien x 85 Cent ist ein Menge Geld, das aus dem Unternehmen abfließen würde. Denkbar ist natürlich, dass auf der HV "eine Bombe platzt" (kommt ein Übernahmeangebot?). In diesem Fall wäre der Dividendenabschlag von 85 Cent nicht mehr relevant. Er würde durch die "Übernahmeprämie" sicher weit überkompensiert. Und nochmal: Von meinen 85 Cent Dividende bedient sich dann ja auch noch das Finanzamt und nimmt mir über die Quellensteuer exakt 1/4 wieder ab.
Wie wäre folgende Lösung, falls unser Kleinanleger unbedingt Geld braucht: Er verkauft 10% seiner
PSM777-Aktien und gibt dafür dem Unternehmen die Möglichkeit, die durch Corona / stark gesunkene Werbeeinnahmen zweifellos entstandene Klemme zu überbrücken. Die Fixkosten von P7S1 laufen ja weiter und als Aktionär kann mir doch nicht daran gelegen sein, dem Unternehmen zu schaden oder den Todesstoß zu versetzen.
Klar, durch den Verkauf beim jetzigen, ausgebombten Kurs würde man vermutlich zunächst einen hohen Verlust realisieren und das tut weh. Diesen Verlust kann man aber als Verlustrücktrag mit den positiven Kapitalerträgen des Vorjahres (falls solche vorhanden sind) ganz oder teilweise verrechnen. Der aktuelle Verlust aus dem Verkauf der
PSM777-Aktien bzw. ein entsprechender Teil von diesem Verlust wird in der nächsten Steuererklärung als Verlustrücktrag eingetragen. Das Finanzamt korrigiert dann den Steuerbescheid des Vorjahres, indem der beantragte Verlustrücktrag mit den ggf. im Vorjahr erzielten Gewinnen saldiert wird. Für das Vorjahr erhält man vom FA einen revidierten Steuerbescheid auf Basis entsprechend reduzierter Kapitalerträge (Rückzahlung der zuviel bezahlten KESt).
Wenn es aber im Vorjahr überhaupt keine Gewinne aus Kapitalvermögen gegeben hat? Dann bleibt der aktuelle Verlust zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen stehen - ein Verlustvortrag also, den meine Bank auch dem Finanzamt meldet. Die Bank schreibt diesen "Verlusttopf" laufend fort. Er wird kleiner, wenn künftig Gewinne erzielt werden bzw. er vergößert sich, wenn weitere Verluste dazu kommen. Bei künftigen Gewinnen wird zunächst der Freibetrag von 801 / 1602 Euro für Kapitalerträge verbraucht. Weitere Kapitalerträge werden dann vom vorhandenen Verlustvortrag abgezogen bis dieser Verlusttopf total verbraucht ist. Effekt: Bis der Verlusttopf leer ist, unterliegen künftige Gewinne aus Kapitalerträgen nicht der KESt.
Unklar ist, ob künftig (ab 2021?) Verlustvorträge nur noch bis zu 10.000 Euro pro Jahr gegen Gewinne verrechnet werden dürfen. Eine entsprechende Neuregelung ist geplant. Mittlerweile haben Gegner des Gesetzes eine Petition gestartet. Die Verfasser halten das Vorhaben für einen klaren Verstoß gegen die Verfassung.
Hinweis: Ich bin kein Steuerberater, aber hier gibt's dazu genauere Informationen:
www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2019/2555/...und_verlustvortragUnd hier zur geplanten Neuregelung:
www.private-banking-magazin.de/...-sich-kaum-noch-verrechnen/