Von der Kanzlei Hengeler Müller wurde für die MdB Marco Buschmann (FDP) und Stephan Harbarth (CDU) weitere Vorschläge zur grundlegenden Änderung im Umwandlungsgesetz und im Spruchverfahren verfasst.
Darin wird u.a. gefordert, das Spruchverfahren auf lediglich eine Instanz beim Oberlandesgericht zu beschränken. Eine Überprüfungsmöglichkeit durch den BGH soll es danach nicht mehr geben.