Schon richtig: Spekulationsgewinne von Privatleuten werden nicht besteuert, Grenzen oder Freibeträge sind nicht zu beachten, jedoch die Methode, das Vermögen zu erhalten und zu vermehren. Nicht als "normales Management des persönlichen Vermögens" gelten z.B. schneller und/oder wiederholter An- und Verkauf von Papieren in kurzen Abständen, Kreditaufnahme zum Ankauf von Spekulationsobjekten, Einsatz eines sehr bedeutenden Teils des eigenen Vermögens für ein einzelnes Spekulationsobjekt bzw. Einsatz von quasi-professionellen Methoden oder quasi-professioneller Zeitaufwand. Da die Steuerbehörden das aber nachweisen müssen, wird i.d.R. bei Privatleuten nichts besteuert.
Apropos: Albert Frère ... dem darf man getrost professionelle Methoden und/oder professionellen Zeitaufwand unterstellen :-) ... aber dafür gibt's dann auch relativ attraktive Steuergestaltungsmöglichkeiten für den Unternehmensbereich.