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Meldung des Tages: 25 % Ölpreisschock am Wochenende – profitiert jetzt dieser Effizienz-Hidden-Champion?

SPD will Abgeltungssteuer erhöhen


Thema
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Beiträge: 35
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margin.call:

SPD will Abgeltungssteuer erhöhen

7
10.09.11 15:08
erst hieß es 30%, nun will man Kapital und Arbeitseinkommen gleich besteuern. Das dürfte dann ne saftige Erhöhung auf 35%+ sein.

Damit verscheucht man dann auch die letzten Investoren aus Deutschland !
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sonnenschein.:

super Idee

5
10.09.11 15:20
das wird die Sparer lehren, Geld dem Konsum vorzuenthalten oder gar unabhängig vom Staat eigene Rücklagen zu bilden.
Merke: je mehr sozial Bedürftige desto mehr vom väterlichen Vollkasko-Fürsorgestaat Abhängige desto mehr SPD Wähler.
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Vermeer:

Sagenhaft

3
10.09.11 18:20
"nun will man Kapital und Arbeitseinkommen gleich besteuern"
...Also, im Klartext... : Kapitalerträge mit der ganz normalen Einkommensteuer belegen??

Also genau das, was einst der Finanzminister Steinbrück (SPD) abgeschafft hat?

(Nun, ich fand das frühere System in der Tat vernünftiger... )
"Alles kommt zwar wieder, aber auf eine andere Weise."
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Vermeer:

hättest du dazu übrigens eine Quelle, margincall?

 
10.09.11 18:26
bevor ich die Meldung bewerte... eigentlich.
"Alles kommt zwar wieder, aber auf eine andere Weise."
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sonnenschein.:

nur das früher

2
10.09.11 19:20
die Körperschaftssteuer der Unternehmen wieder angerechnet wurde.
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margin.call:

sorry quelle

 
11.09.11 07:01
vergessen

www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,784958,00.html
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margin.call:

hier steht wohl das ganze Programm

 
11.09.11 07:59
www.welt.de/politik/deutschland/...-Steuerkonzept-der-SPD.html
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Vermeer:

danke, ich hatte nämlich ein bisschen gesucht und

 
11.09.11 11:04
es nicht gefunden...
"Alles kommt zwar wieder, aber auf eine andere Weise."
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Agri:

Zukunft

 
11.09.11 11:14
Wir haben ja noch zwei Jahre Zeit. Vielleicht gibt es bis dahin andere Feindbilder als den Anleger, vielleicht hört man bis dahin nicht mehr auf den lautesten Kläffer. In der Opposition ist es einfach herumzublöken, in der Regierung ist man dann doch zur Realpolitik verpflichtet.
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Vermeer:

Im Spiegel-Link steht nichts zu Abgeltungssteuer

2
11.09.11 11:32
aber die Dokumentation des SPD-Entwurfs auf der Webseite der Welt ist nützlich (siehe #7).
Dort steht allerdings nur:
"Wir wollen die Abgeltungsteuer unter Beibehaltung des Optionswahlrechts auf 30 Prozent erhöhen und dadurch knapp 1 Mrd. Euro – davon 400 Mio. Euro/Bund – mobilisieren."

Das ist wigk das was margin.call in #1 meinte als er sagte "erst wollte man...". Aber das weitergehende was mir in #3 aufgestoßen ist, hab ich nun noch nicht gefunden.

Beibehaltung des Rechts, die Kapitaleinkünfte optional zur Einkommensteuer zu veranlagen wenn das günstiger ist, aber zugleich Erhöhung der Abgeltungssteuer, heißt im Klartext: Der Staat besorgt sich vermehrt zinslosen Kredit von den Anlegern, d.h. zieht ihnen mehr Abgeltungssteuer ab und wenn das über dem EkSt-Satz lag, zahlt er es ca. ein Jahr später mit dem Steuerbescheid wieder zurück. Stößt mir schon jetzt auf...
"Alles kommt zwar wieder, aber auf eine andere Weise."
Antworten
Vermeer:

Korrektur 2. Abs.: "wigk" = "wohl"

 
11.09.11 11:33
"Alles kommt zwar wieder, aber auf eine andere Weise."
Antworten
Vermeer:

Wohlgemerkt, diesen zinslosen Kredit

2
11.09.11 11:41
aus der Abgeltungssteuer holt sich der Staat dann von den Leuten, die relativ *wenig* Einkünfte haben, d.h. bei denen der persönliche EkSt-Satz noch unter dem der Abgeltungssteuer liegt.
Die "Reichen" hingegen sind mit dem AbgSt-Satz eh fein heraus...

Na das Konzept könnte noch etwas gefeilt werden. Wobei ich sagen muss, dass die Pläne im Ganzen kein Schocker sind, die Steuererhöhungen für "Vermögende" scheinen mir moderat (wie das auch der Spiegel in #6 sagt).
"Alles kommt zwar wieder, aber auf eine andere Weise."
Antworten
potti65:

jetzt werden die armen.....

2
11.09.11 11:53
sparer weiter rasiert.oma brömelkamp, mit ihren sparbuch bei der sparkasse zahlt nun für die verfehlungen der politiker.kohle abholen und unter's kopfkissen legen bringt mehr.die banken wären dann trocken.
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Maickel:

Bis jetzt ist doch so, dass die die einen

 
11.09.11 11:54
Steuersatz unter der Abgeltungssteuer haben, auf Antrag die Gewinne nach dem Steuersatz berechnet bekommen den sie normal als Einkommenssteuersatz haben.
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margin.call:

@vermeer

 
11.09.11 12:02
ich hab jetzt endlich den artikel gefunden auf den sich #1 bezieht. Ich wusste noch das es nen Welt artikel war konnte aber über deren suche nix finden , das nächste mal hänge ich ihn gleich an das erspart arbeit .

www.welt.de/politik/deutschland/...uersatz-von-52-Prozent.html

Die Forderung das Arbeit und Kapital gleich besteuert werden kommt aus dem Linken Lager der SPD.
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meingott:

Tja, da wird sich der SFR noch mehr freuen

 
11.09.11 12:04
Der wird bald stärker sein, als der €  ;-))

Da kann man jedem nur raten...Welcome Swissquote  ;-))
SOLIDARITÄT MIT PALÄSTINA
Antworten
Vermeer:

Maickel, aber doch erst wenn man die

 
11.09.11 12:06
Steuererklärung macht, nicht schon unterm Jahr?
Nur wenn man so arm wäre dass man nicht EkSt-pflichtig ist...

- Geringes Einkommen unter dem Grundfreibetrag
Wenn Ihre Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag liegen, Sie aber außer den Kapitalerträgen keine weiteren Einkünfte erzielen oder diese so gering sind, dass Sie mit allen Einkünften nicht einkommensteuerpflichtig sind, empfiehlt es sich, rechtzeitig bis zum 01.01.2009 eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei Ihrem Finanzamt zu beantragen und Ihrer Bank( bzw. mehreren Banken) vorzulegen. Diese NV-Bescheinigung wird in der Regel für 3 Jahre ausgestellt.
Ihre Bank behält dann von Ihren Kapitalerträgen keine Abgeltungssteuer ein, auch wenn diese über dem Sparerpauschbetrag liegen.

Wahlrecht zur Einkommensteuerveranlagung

So lese ich z.B. die Erläuterungen auf www.steuerberater-hoyer.de/...d2a4ff402dbf277aa68c7febed98289d

"Ihre Einkünfte für die Beantragung einer NV-Bescheinigung zu hoch, Ihr persönlicher Einkommensteuersatz liegt aber unter 25% ?
Dann empfiehlt es sich, die Veranlagung zur Einkommensteuer unter Einbeziehung Ihrer Kapitaleinkünfte beantragen. Bei dieser Antragsveranlagung prüft das Finanzamt von Amts wegen, ob die Einbeziehung der Kapitalerträge auch tatsächlich günstiger ist.

Die Kapitaleinkünfte werden dann zusammen mit Ihrem steuerpflichtigen Einkommen versteuert, die Abgeltungssteuer wird als Steuervorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer angerechnet. Dies führt zu einer Erstattung, wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt. "
"Alles kommt zwar wieder, aber auf eine andere Weise."
Antworten
Vermeer:

schon wieder ein Fehler

 
11.09.11 12:08
das Posting ist offenbar verrutscht während ich die QUellenangabe einfügte: Link sollte die dritte Zeile des Postings sein, und bezieht sich auf alles folgende.
"Alles kommt zwar wieder, aber auf eine andere Weise."
Antworten
Vermeer:

Aha, die Jusos fordern

 
11.09.11 12:15
die Kapitalerträge unter die EkSt zu nehmen. Da ist es vielleicht etwas verfrüht zu sagen "man will das so machen".
Aber wenn man den Spitzensteuersatz erhöht und eine private Vermögenssteuer einführt, dann ist es umso weniger verständlich, dass man Steuern auf Kapitalerträge so deckelt. Bevor man eine Substanzsteuer einführt, ist es doch sinnvoller, erst mal die Gewinne normal zu besteuern. Das finde ich ganz unsinnig, noch dazu wo die private Vermögenssteuer in der Erhebung so aufwendig ist...
"Alles kommt zwar wieder, aber auf eine andere Weise."
Antworten
Libuda:

Sehr viel sinnvoller wäre es

3
11.09.11 12:22
die vor der Abgeltungssteuer existierende Situation wieder einzuführen, die die mit Abstand beste seit dem Bestehen der Bundesrepublik war. Sie würde von Deutschlands unfähigstem Finanzminister, der Flasche Steinbrück, in Zusammenarbeit mit einem der unfähigsten Ministerpräsidenten, Koch aus Hessen, abgeschafft.
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Vermeer:

ich zuckte schon, Libuda, um dir

 
11.09.11 12:26
ein gut analysiert zu geben, doch dann kam die Schimpfkanonade gegen Steinbrück... Man muss schon ehrlich sagen, Eichel und Waigel waren noch schlechtere Finanzminister, also so schimpfen muss man auch wieder nicht.
"Alles kommt zwar wieder, aber auf eine andere Weise."
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#22

Maickel:

@ Vermeer

 
11.09.11 12:47
Das hat nichts mit NV-Bescheinigung zu tun.

Wenn jemand nur einen Steuersatz von z.B. 15 % hat aber ihm wurden aus 5.000 € Kapitalerträgen 1.250 € (25 %) abgezogen, stellt man bei der Einkommenssteuererklärung den Antrag auf Veranlagung nach seinem Einkommenssteuersatz, bei diesem Beispiel 15 % und erhält die zuviel gezahlte  Kapitalertragssteuer zurück.

Ist natürlich wie Du schon geschrieben hast erst im nächsten Jahr.

Wird leider nicht von Amtswegen geprüft sondern muß beantragt werden. Manche Mitarbeiter machen es und manche warten ab ob man es beantragt, kommt kein Antrag auf Günstigerprüfung werden Kapitalerträge auch im Steuerbescheid mit 25 % berechnet.
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cv80:

Wer oder was ...

 
11.09.11 12:52
ist die SPD ?
Mit den Menschen ist es wie mit den Autos...
Laster sind schwer zu bremsen...

Heinz Erhardt

www.hre-squeeze-in.de
Antworten
xx77xx:

wahnsinn

3
11.09.11 12:59
Das ist der reinste Wahnsinn und mal wieder eine populistische Aktion der SPD...
Ich glaube ein vernünftiges Steuermodell für Europa zu finden ist bei unseren aktuellen Politikern Utopie.
Also Zeit zum Auswandern, bevor es zu spät ist!
Antworten
meingott:

25% ist ohnehin schon der Wahnsinn

 
11.09.11 16:25
Gesmbh s zahlen diesen Steuersatz.
Das heisst, beim kleinen wird gleich viel abgezockt, wie bei grossen.

Tolle Politik...war aber eh noch nie anders  ;-))
SOLIDARITÄT MIT PALÄSTINA
Antworten
xx77xx:

In BELGIEN

2
11.09.11 16:59
sind es unglaubliche 0 % ;)
Antworten
LupusBXL:

@ xx77xx - 0% in Belgien

 
11.09.11 17:50
0% gilt nur für Spekulationsgewinne von Privatleuten solange es um "normales Management des persönlichen Vermögens" handelt; Firmen bezahlen 25% für Spekulationsgewinne. Spareinlagen werden oberhalb eines Freibetrags von € 1770 mit 15% versteuert, Dividenden i.d.R. mit 25% (15% für Aktien, die nach ab 1994 öffentlich ausgeboten wurden) ... insgesamt nicht schlecht, aber halt keine pauschalen 0%
Antworten
xx77xx:

@LupusBXL

 
11.09.11 18:00
Ich dachte Spekualtionsgewinne von Privatleuten werden generell nicht besteuert, oder ist hier ein Freibetrag zu beachten?
Wie ist ein"normales Management des persönlichen Vermögens" definiert ? Fällt hierunter auch die Vermögensverwaltung eines Albert Frère ?
Antworten
LupusBXL:

@ xx77xx - 0% in Belgien

 
11.09.11 18:20
Schon richtig: Spekulationsgewinne von Privatleuten werden nicht besteuert, Grenzen oder Freibeträge sind nicht zu beachten, jedoch die Methode, das Vermögen zu erhalten und zu vermehren. Nicht als "normales Management des persönlichen Vermögens" gelten z.B. schneller und/oder wiederholter An- und Verkauf von Papieren in kurzen Abständen, Kreditaufnahme zum Ankauf von Spekulationsobjekten, Einsatz eines sehr bedeutenden Teils des eigenen Vermögens für ein einzelnes Spekulationsobjekt bzw. Einsatz von quasi-professionellen Methoden oder quasi-professioneller Zeitaufwand. Da die Steuerbehörden das aber nachweisen müssen, wird i.d.R. bei Privatleuten nichts besteuert.

Apropos: Albert Frère ... dem darf man getrost professionelle Methoden und/oder professionellen Zeitaufwand unterstellen :-) ... aber dafür gibt's dann auch relativ attraktive Steuergestaltungsmöglichkeiten für den Unternehmensbereich.
Antworten
xx77xx:

@LupusBXL

 
11.09.11 18:51
Vielen Dank für die Informationen!

Könnte mir allerdings vorstellen, dass diese Regelungen sich in der Zukunft ändern?!
Antworten
LupusBXL:

ohne Regierung?

2
11.09.11 19:17
Hm, das wird hier in BE zumindest nicht öffentlich diskutiert. Wer sollte es momentan auch umsetzen? Es gibt etliche Leute, die glauben, dass das Fehlen einer gewählten Regierung auch ihre positiven Seiten hat :-)
Antworten
Radelfan:

Verzeihung, aber was interessiert uns Belgien?

 
11.09.11 19:27
Es ist zwar interessant etwas über die Besteuerung in anderen Ländern zu erfahren, aber das wird hier bei uns keinen Politiker interessieren oder gar beeinflussen und veranlassen, dem belgischen System nachzueifern. Wobei es sowieso nicht sehr hilfreich ist, sich einzelne Tatbestände aus der Steuer- und/oder Sozialgesetzgebung anderer Länder herauszupicken und mit dem hiesigen System zu vergleichen!  

Und es gibt auch genug Beispiele aus anderen Ländern, in denen die Besteuerung von Spekulationsgewinnen rigoroser gehandhabt wird.
Nobody is perfect!
Antworten
pmahagoni:

Frage mich

 
11.09.11 21:54
wie sich das Angela Merkel und Sarkozy vorstellen mit "mehr Europa" ? Bei solchen Steuerunterschieden etc. lassen sich die kleinen Länder wie Belgien oder Irland sicher nicht von der EU hineinreden.
Antworten
Libuda:

Für diese schrägen Vögel, die auf die

 
11.09.11 21:56
Steuererhebung fast verzichten, sollen dann die Bundesbürger bluten. Ehe von uns Geld an Verrückte wie die irren Irren fließt, müssen die Daumenschrauben härter angezogen werden.
Antworten
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