Steuererklärung macht, nicht schon unterm Jahr?
Nur wenn man so arm wäre dass man nicht EkSt-pflichtig ist...
- Geringes Einkommen unter dem Grundfreibetrag
Wenn Ihre Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag liegen, Sie aber außer den Kapitalerträgen keine weiteren Einkünfte erzielen oder diese so gering sind, dass Sie mit allen Einkünften nicht einkommensteuerpflichtig sind, empfiehlt es sich, rechtzeitig bis zum 01.01.2009 eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei Ihrem Finanzamt zu beantragen und Ihrer Bank( bzw. mehreren Banken) vorzulegen. Diese NV-Bescheinigung wird in der Regel für 3 Jahre ausgestellt.
Ihre Bank behält dann von Ihren Kapitalerträgen keine Abgeltungssteuer ein, auch wenn diese über dem Sparerpauschbetrag liegen.
Wahlrecht zur Einkommensteuerveranlagung
So lese ich z.B. die Erläuterungen auf www.steuerberater-hoyer.de/...d2a4ff402dbf277aa68c7febed98289d
"Ihre Einkünfte für die Beantragung einer NV-Bescheinigung zu hoch, Ihr persönlicher Einkommensteuersatz liegt aber unter 25% ?
Dann empfiehlt es sich, die Veranlagung zur Einkommensteuer unter Einbeziehung Ihrer Kapitaleinkünfte beantragen. Bei dieser Antragsveranlagung prüft das Finanzamt von Amts wegen, ob die Einbeziehung der Kapitalerträge auch tatsächlich günstiger ist.
Die Kapitaleinkünfte werden dann zusammen mit Ihrem steuerpflichtigen Einkommen versteuert, die Abgeltungssteuer wird als Steuervorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer angerechnet. Dies führt zu einer Erstattung, wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt. "
"Alles kommt zwar wieder, aber auf eine andere Weise."