1
Die Volksbeteiligung ist ausdrücklich gewollt.
Der Gesetzgeber hat nach zehnjährigem Ringen dem Volk
40.000 Aktien von insgesamt 100.000 gewidmet.
Und das aus gutem Grund.
Das Volk muss sich nicht gefallen lassen,
sich SEINE Notenbank ausreden zu lassen.
Jedoch reichen die mittlerweile nur
50.000 Aktien nicht für alle.
Ein Kapitalsplit und damit ausreichend Aktien
wären problemlos möglich.
2
Der Wert der SNB ausweislich ihres Eigenkapitals beträgt
170 Mrd CHF,
so wie sie auch überall anderweitig ausgewiesen
wird.
Nur an der Börse wird sie mit 500 Mio CHF
bewertet,
und das aufgrund der Mitbeteiligung
weniger Privataktionäre.
Als reine Bundesbank würde sie im
Bundesvermögen wohl auch mit 170 Mrd CHF
bewertet, nämlich gemäss ihrem EK, so wie auch die
Deutsche Bundesbank in der Vermögensrechnung
des Deutschen Bundes.
3
Selbst die SNB vergleicht ihre Aktien hinsichtlich des Kursverlaufs
mit langlaufenden Obligationen und schreibt damit diesen
mutmasslich einen Wert von 15.000 CHF zu,
grosszügige 0,1 % Plusrendite und 15 CHF Dividende
zugrundegelegt.
4
Aktionäre der SNB sind keine Spekulanten,
sondern ausdrücklich vom Gesetzgeber
gewollte Miteigentümer.