Zum Schutz der Marktintegrität
Für das Vertrauen der Öffentlichkeit in das
Funktionieren des Marktes
SNB-Schweizerische Nationalbank
Die gewollte und vereitelte Volksbeteiligung
Dem Schweizer Volk die Teilhabe an der ihm vom
Gründungsgesetzgeber
ausdrücklich gewidmeten Notenbank
zu ermöglichen und damit das angeschlagene
Vertrauen in die Finanzwirtschaft wiederherzustellen,
könnte eine Aufgabe sein.
Nur ca. 2.500 Aktionäre sind nicht das Volk
und ca. 50.000 SNB-Aktien für Privataktionäre reichen
nicht für die vom
Gründungsgesetzgeber ausdrücklich gewollte Volksbeteiligung.
Dazu müsste die Aktienanzahl erhöht werden.
Das Vertrauen in die Finanzwirtschaft ist angeschlagen.
Doch das Volk könnte mit gestalten.
Diese Möglichkeit hat der Gründungsgesetzgeber der
Schweizerischen Nationalbank 1907 ausdrücklich geschaffen.
Er hat nahezu die Hälfte der damals wie heute nur 100.000 Aktien
den Privataktionären gewidmet.
Indes die Anzahl der Aktien und der Privataktionäre ist verschwindend gering.
Lässt sich der Wille des Gründungsgesetzgebers vollstrecken ?
Ja.
Dazu wird die Aktienanzahl erhöht, und das Volk wird von den Medien über die
ihm 1907 zugeteilte Notenbank informiert.
Heute gibt es nur ca 50.000 Aktien für private Aktionäre.
Derer sind es ca. 2.500.
Diese sind nicht das Volk, und ca. 50.000 Aktien reichen nicht für die
Volksbeteiligung.
Durch Kapitalmassnahmen, wie bspw. einen Aktiensplit,
also einer Erhöhung der Aktienanzahl,
lässt sich die Anzahl der Aktien erhöhen.
Gründung und aktueller Stand
1897 gab es den ersten Gründungsversuch einer Notenbank in der
Schweiz, als reine Staatsbank.
Das war nicht mehrheitsfähig.
Ein weiterer Gründungsversuch als reine
Privatbank scheiterte ebenfalls.
1907, nach zehn Jahren Gründungsringen folgte die
Mischbank aus Staatsbank und Privatbank.
60.000 Aktien für Kantone, Kantonalbanken und Gemeinden.
40.000 Aktien für private Aktionäre.
Heute sind es jeweils
50.000 Aktien.
Die Aktien sind bis heute börsennotiert in Zuerich.
Aus der armen Schweiz von damals wurde eine reiche,
und mit ihr und dem guten Management der Notenbank
eine reiche Nationalbank :
Sie hat per Ende 2022 ein Eigenkapital i.H.v. ca 60 Mrd CHF.
Auf 100.000 Aktien entfällt somit ein innerer Wert von
CHF 600.000 pro Aktie.
Dieser ist für die Aktionäre nicht verwertbar,
wie es sich weitgehend bei Aktien so verhält,
gleichwohl ist es der innere Wert jeder einzelnen Aktie.
Dieser wird auch so in den Kantonsbilanzen ausgewiesen.
Beispielsweise weist der zweitgrösste Aktionär, der
Kanton Zuerich, den Eigenkapitalanteil
seiner heute wie damals
5.200 Aktien mit
ca. 3 Mrd CHF Eigenkapitalanteil aus, in seinem
Finanzbericht per Ende 2022.
S. 146
Der Gründungsgesetzgeber wollte ausdrücklich die
Volksbeteiligung.
Vereitelt wird diese insbesondere durch das
Ausreden tonangebender Medien und der nur
50.000 Aktien für das ganze Volk.
Nur ein chancengleicher Kapitalmarkt
ermöglicht der Allgemeinheit,
ihre Verbundenheit mit der SNB zum
Ausdruck zu bringen,
beispielsweise durch eine grössere Aktienanzahl.
Zu schade, die Nationalbank heute nur ca.
2.500 Aktionären zu überlassen,
zumal es nach der Gründung bereits ca.
10.000 Aktionäre gab.
Vielleicht eine Aufgabe für das neu besetzte
Finanzdepartement.
Mit dieser kapitalmässigen Teilhabe,
kann die Allgemeinheit ihre basisdemokratische Befähigung
prüfen,
gesellschaftliche Belange von nationaler Tragweite
mit zu gestalten.
Denn
Mitbeteiligung folgt
Mitverantwortung
Mitbestimmung
Mitgestaltung.
Zudem führt die direkte Einbindung der Bevölkerung
in finanzwirtschaftlich-politische Entscheidungen
von ihrer Kontrahentenposition weg,
hin zu ihrer Integration,
ganz im Sinne des damaligen Gesetzgebers,
der zehn Jahre Gründungsringen für die nahezu
hälftige Beteiligung des Volkes an der SNB
aufbrachte.
Wie also kann sich die Gesamtbevölkerung an der SNB
beteiligen ?
Über die Börse in Zürich gibt es derzeit nur ca.
50.000 Aktien für Privataktionäre.
In Zürich treffen die Nachfrage nach Aktien sowie das
Angebot von Aktien aufeinander.
Das findet in einem sogenannten Orderbuch an der SIX
statt :
Zunehmende Nachfrage führt grundsätzlich zu steigenden Kursen,
abnehmende Nachfrage zu fallenden Preisen.
Die wirkliche Volksbeteiligung lässt sich nur mit einer
grösseren Aktienanzahl verwirklichen.
Die Teilhabe der Bevölkerung an der Nationalbank ist
Gesetzgeber gewollt, und auch möglich.
2.500 Aktionäre sind schliesslich NICHT das Volk.
Nicht die Nachfrage nach Aktien muss reduziert werden,
sondern das Angebot an Aktien muss erhöht werden,
für ein
zivilgesellschaftliches Gegengewicht in der
Finanzwirtschaft und zur
Verankerung der Nationalbank in der
Bevölkerung.
Vielleicht gibt es auch Gedanken über eine
Volksinitiative zur
Vollstreckung der vom Gründungsgesetzgeber gewollten
Volksbeteiligung.
Information
zur SNB-Beteiligung ist
KEINE Aktienempfehlung, sondern ein
Beitrag zur Umsetzung der vom
Gründungsgesetzgeber
ausdrücklich gewollten Volksbeteiligung.
50.000 Aktien reichen dafür NICHT.