Sind die Telekom-Gratis-Aktien zu versteuern

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sandvik:

Sind die Telekom-Gratis-Aktien zu versteuern

 
03.09.00 23:35
wie es heute die Euro am Sonntag schreibt, oder werden die aktien wie die Zinsen bei den Freistellungsaufträgen berücksichtigt, wie mir meine Dresdner Bank seit Jahr und Tag versichert hat? Weiß jemand was Genaueres?
 
Hans Dampf:

Sie müssen versteuert werden

 
03.09.00 23:38
Steht ausdrücklich im Emissionsprospekt drin. Bei der vorigen Tranche wurde eine Sonderregelung mit dem Finanzministerium ausgehandelt - diesmal nicht.

Gruß Dampf
sandvik:

Telekom-Gratis-aktien, 2. Tranche

 
03.09.00 23:41
Entschuldigung, ich meinte die Gratisaktien der 2. Tranche, die in diesen Tagen in die Depots gebucht werden. Nach der Euro am Sonntag sind sie zu versteuern, was ich bisher nur für die letztjährige 3. Tranche annahm.
Hans Dampf:

Sorry, die zweite Tranch muss schon versteuert wer

 
04.09.00 00:02
Am 31. August läuft für die Zeichner der zweiten Telekom-Tranche die 14-monatige Frist ab, die
sie abwarten mussten, um in den Genuss von Gratis-Aktien zu kommen. Doch diesmal greift das
Finanzamt zu. Die Bonus-Aktien werden wie Dividenden behandelt und müssen als Kapitalerträge
versteuert werden. In Aktionärskreisen spricht man empört von „Ungleichbehandlung“. Denn die
Anleger, die Papiere aus der ersten Tranche langfristig hielten, mussten ihre Gratis-Aktien nicht
versteuern.

Mit dem Bonusprogramm belohnt die Deutsche Telekom diejenigen Aktionäre, die ihre Anteile an
dem Bonner Konzern über einen längeren Zeitraum nicht veräußert haben: Für je 100 Aktien, die
der Anleger seit der Ausgabe der zweiten Tranche im Juni 1999 bis zum 31. August 2000 im Depot
gehalten hat, bekommt er zehn Bonus-Aktien. Das war ihm im Verkaufsprospekt versprochen
worden. Nach einer Entscheidung der Finanzministerkonferenz vom Oktober 1999 müssen diese
Aktien nun als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden.

Das bedeutet: Hat ein Aktionär 100 Papiere aus der zweiten Tranche bis zum 31. August 2000
unangetastet im Depot liegen lassen, erhält er Anfang September zehn Bonus-Aktien
gutgeschrieben. Angenommen, der Kurs der T-Aktie liegt am Stichtag bei 50 Euro, so fließen dem
Anleger Kapitalerträge in Höhe von 500 Euro (rund 978 DM) zu. Das wäre bereits knapp ein
Drittel des gesetzlichen Freibetrags für Zinsen und Dividenden, der bei Ledigen inklusive
Werbungskostenpauschbetrag 3100 DM (bei Verheirateten 6200 DM) beträgt. Zusammen mit
anderen Dividenden- oder Zinszahlungen könnte der Freibetrag also schnell ausgeschöpft sein, mit
der Folge, dass der Anleger die darüber hinausgehenden Beträge mit seinem persönlichen

Steuersatz versteuern muss.

Bei den Papieren aus der ersten Tranche war das noch anders: Aktionäre, die ihre Anteile seit dem
Börsengang der Deutschen Telekom im November 1996 durchgehend bis 30. September 1999
unangetastet ließen, erhielten ihre Treue-Aktien steuerfrei. Bund und Länder hatten sich im Oktober
1999 nach monatelangem Gerangel darauf geeinigt. Der Bund, der nach wie vor Großaktionär der
Telekom ist, hatte damals argumentiert, dass Treue-Aktien einen Rabatt darstellten, der den
Aktionären beim Börsengang der ersten Tranche versprochen worden war. Nach einigem Hin und
Her schlossen sich die Länder, die von den Steuereinnahmen profitiert hätten, dem an. Im Gegenzug
forderten sie jedoch, dass die Gratis-Aktien, die im Zusammenhang mit der zweiten Tranche im
September 2000 verteilt werden würden, als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden
müssten. Das Problem bei der Sache: Die Papiere der zweiten Tranche waren bereits im Juni 1999
ausgegeben worden. Als die Finanzministerkonferenz sich im Oktober auf diesen Kompromiss
einigte, waren die Aktionäre bereits seit Monaten im Besitz der neuen T-Aktien.

Einige Aktionäre fordern nun, die fälligen Bonus-Aktien aus der zweiten Tranche ebenfalls „aus
Gründen des Vertrauensschutzes“ steuerfrei zu stellen. Von „Ungleichbehandlung“ ist die Rede.
Doch Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sieht „keinen
Ansatzpunkt, wie man rechtlich dagegen vorgehen könnte“. Vertrauensschutz könne als Argument
jedenfalls nicht vorgebracht werden, meint er.

Artikel aus der SZ

Gruß Dampf
pf
sandvik:

Noch ein Wort, Hans Dampf

 
04.09.00 09:23
besten Dank für Dein ausführliches Posting. Soweit, so klar. Nach Deinen Darlegungen haben die Gratis-aktien also unmittelbar Auswirkungen auf die Freistellungsbeträge wie eben Zinsen auch. Aber warum schreibt dsie Euro am Sonntag gestern folgendes: " Auf Freistellungsaufträge bei Banken haben die Treue-Aktien keine Auswirkung, da auf sie keine Voraussteuer entfällt"(S.16). Verstehst Du das? Hier endet meine Weisheit.Vielleicht kannst Du mir hierzu noch etwas sagen.
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