SdK warnt vor „grundwertgesicherten“ Aktien
Vor einem Investment lohnt sich der Blick ins Internet unter
www.anlageschutzarchiv.de
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. warnt Anleger vor dem Erwerb vorbörslicher Immobilienaktien. Während die Kurse der meisten börsennotierten Aktien fallen und ihren Besitzern derzeit wenig Freude bereiten, nutzen dreiste Telefonverkäufer die Gunst der Stunde, um mit abstrusen Argumenten ihre „offiziellen vorbörslich limitierten Aktienemissionen“ unters Volk zu bringen. Auch die Angst vor der Währungsumstellung wird kräftig geschürt. Im Prospekt eines Angebots heißt es, die Euro-Einführung sei eine große Gefahr für den Geldwert, die angebotenen „grundwertgesicherten Aktien“ daher eine optimale Anlage.
Die häufig noch nicht lange bestehenden Gesellschaften sollen im Immobiliengeschäft tätig sein, die Papiere werden daher mit der irreführenden Bezeichnung „grundwertgesichert“ oder „realwertgesichert“ verkauft. Dass die Aktien noch an keiner Börse gehandelt sind, sei gar ein Vorteil und mache sie zu „preisstabilen Papieren“, versprechen manche Verkäufer.
Die Geschäftsmodelle und Prospekte der angebotenen Firmenanteile ähneln sich stark. Immobilien sollen weit unter Preis aus Konkursen, Bankverwertungen oder Versteigerungen erworben und dann unverzüglich mit hohem Aufschlag weiterverkauft werden. Die Firmen versprechen ein schnelles Investment mit
hohen Profitmargen, jedoch ohne Marktrisiko.
Negativ aufgefallen sind unter anderem die Rhein Grund Capital Immobilienhandelshaus AG, Düsseldorf, die Forum AG, Düsseldorf sowie die Rheinisch Westfälische Grundbesitz AG, Düsseldorf. Bereits ins Visier der Staatsanwaltschaft gerieten die Dr. Ulrich AG, Düsseldorf, und die IMM AG, Neuss. Beide Firmen verkauften „grundwertgesicherte Immobilienaktien“. Statt in Immobilien der Gesellschaft flossen die Emissionserlöse jedoch
offensichtlich in die Privatschatullen der Initiatoren.
Einige dieser Firmen werben zudem damit, dass die Verkaufsprospekte beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hinterlegt sind, das den Aktienverkauf genehmigt hat. Die SdK hält es für notwendig, darauf
hinzuweisen, dass das Aufsichtsamt die Verkaufsprospekte lediglich formal
prüft. Die Behörden achten also nur auf die Vollständigkeit der Angaben. Nicht
geprüft werden die Richtigkeit des Prospektinhalts, die Qualität der Emission,
die Höhe des Verkaufspreises und die Versprechungen, mit denen die Papiere an
den Anleger gebracht werden.
Schon häufig haben sich beim BAWe genehmigte Aktienemissionen als übles
Abzockerangebot herausgestellt. „Während bei regulären Börsengängen die
Konsortialbanken den Unternehmenswert prüfen und daraufhin den Ausgabekurs
feststellen, wird bei vorbörslichen Aktienangeboten der Verkaufspreis alleine
vom Unternehmen festgelegt und kann damit praktisch beliebig hoch und
unrealistisch sein“, warnt der SdK-Sprecher Christoph Öfele. Obwohl es bisher
zahlreiche solche telefonisch angebotenen Eigenemissionen gab, hat nach Informationen der SdK noch keine dieser Firmen den Sprung an die Börse
geschafft.
Die SdK rät daher bei vorbörslichen Aktienangeboten generell zu äußerster Vorsicht.
In jedem Fall lohnt sich vor einem Investment ein Blick ins Internet. Unter dem SdK-Angebot www.anlageschutzarchiv.de sind Firmen und Anlageangebote verzeichnet, die in der Fachpresse bereits negativ erwähnt wurden. Unter den mehreren tausend Warnhinweisen finden sich auch Berichte über die im Text erwähnten Firmen.
Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.
München, 06. September 2001
Ansprechpartner für Rückfragen: Christoph Öfele, Tel.: 089 / 29 16 52 90
Vor einem Investment lohnt sich der Blick ins Internet unter
www.anlageschutzarchiv.de
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. warnt Anleger vor dem Erwerb vorbörslicher Immobilienaktien. Während die Kurse der meisten börsennotierten Aktien fallen und ihren Besitzern derzeit wenig Freude bereiten, nutzen dreiste Telefonverkäufer die Gunst der Stunde, um mit abstrusen Argumenten ihre „offiziellen vorbörslich limitierten Aktienemissionen“ unters Volk zu bringen. Auch die Angst vor der Währungsumstellung wird kräftig geschürt. Im Prospekt eines Angebots heißt es, die Euro-Einführung sei eine große Gefahr für den Geldwert, die angebotenen „grundwertgesicherten Aktien“ daher eine optimale Anlage.
Die häufig noch nicht lange bestehenden Gesellschaften sollen im Immobiliengeschäft tätig sein, die Papiere werden daher mit der irreführenden Bezeichnung „grundwertgesichert“ oder „realwertgesichert“ verkauft. Dass die Aktien noch an keiner Börse gehandelt sind, sei gar ein Vorteil und mache sie zu „preisstabilen Papieren“, versprechen manche Verkäufer.
Die Geschäftsmodelle und Prospekte der angebotenen Firmenanteile ähneln sich stark. Immobilien sollen weit unter Preis aus Konkursen, Bankverwertungen oder Versteigerungen erworben und dann unverzüglich mit hohem Aufschlag weiterverkauft werden. Die Firmen versprechen ein schnelles Investment mit
hohen Profitmargen, jedoch ohne Marktrisiko.
Negativ aufgefallen sind unter anderem die Rhein Grund Capital Immobilienhandelshaus AG, Düsseldorf, die Forum AG, Düsseldorf sowie die Rheinisch Westfälische Grundbesitz AG, Düsseldorf. Bereits ins Visier der Staatsanwaltschaft gerieten die Dr. Ulrich AG, Düsseldorf, und die IMM AG, Neuss. Beide Firmen verkauften „grundwertgesicherte Immobilienaktien“. Statt in Immobilien der Gesellschaft flossen die Emissionserlöse jedoch
offensichtlich in die Privatschatullen der Initiatoren.
Einige dieser Firmen werben zudem damit, dass die Verkaufsprospekte beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hinterlegt sind, das den Aktienverkauf genehmigt hat. Die SdK hält es für notwendig, darauf
hinzuweisen, dass das Aufsichtsamt die Verkaufsprospekte lediglich formal
prüft. Die Behörden achten also nur auf die Vollständigkeit der Angaben. Nicht
geprüft werden die Richtigkeit des Prospektinhalts, die Qualität der Emission,
die Höhe des Verkaufspreises und die Versprechungen, mit denen die Papiere an
den Anleger gebracht werden.
Schon häufig haben sich beim BAWe genehmigte Aktienemissionen als übles
Abzockerangebot herausgestellt. „Während bei regulären Börsengängen die
Konsortialbanken den Unternehmenswert prüfen und daraufhin den Ausgabekurs
feststellen, wird bei vorbörslichen Aktienangeboten der Verkaufspreis alleine
vom Unternehmen festgelegt und kann damit praktisch beliebig hoch und
unrealistisch sein“, warnt der SdK-Sprecher Christoph Öfele. Obwohl es bisher
zahlreiche solche telefonisch angebotenen Eigenemissionen gab, hat nach Informationen der SdK noch keine dieser Firmen den Sprung an die Börse
geschafft.
Die SdK rät daher bei vorbörslichen Aktienangeboten generell zu äußerster Vorsicht.
In jedem Fall lohnt sich vor einem Investment ein Blick ins Internet. Unter dem SdK-Angebot www.anlageschutzarchiv.de sind Firmen und Anlageangebote verzeichnet, die in der Fachpresse bereits negativ erwähnt wurden. Unter den mehreren tausend Warnhinweisen finden sich auch Berichte über die im Text erwähnten Firmen.
Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.
München, 06. September 2001
Ansprechpartner für Rückfragen: Christoph Öfele, Tel.: 089 / 29 16 52 90