in der Kritik sind sich offenbar Justizministerium,Grüne ,Berliner zeitung,FAZ und viele andere einig:
Justizministerium kritisiert Schilys Anti-Terror-Gesetz
Schwere verfassungsrechtliche Bedenken
Sigrid averesch
BERLIN, 19. Oktober. Das Bundesjustizministerium hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zur Terrorismusbekämpfung erhoben. In einer Stellungnahme, die der "Berliner Zeitung" vorliegt, beanstandet das Justizministerium unter anderem die erweiterten Kompetenzen des Bundeskriminalamtes, Menschen ohne Verdacht ausforschen zu können."Dadurch wird eine verdachtsunabhängige Ermittlungstätigkeit ermöglicht, die im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu rechtfertigen ist", heißt es in dem Schreiben an das Innenministerium. Diese Ermittlungen, die nicht von der Staatsanwaltschaft kontrolliert werden, stellten das "dem Schutz dienende System der Strafprozessordnung grundlegend in Frage".
"Problematisch" nennt das Ministerium auch die Übermittlungspflichten von Banken, Post und Luftverkehrsunternehmen an den Verfassungsschutz. "Auch erscheint die Einschränkung der Rechte der Betroffenen als sehr weit gehend", heißt es.
An den Plänen Schilys zur Ausweisung von terrorismusverdächtigen Ausländern wird kritisiert, dass die Möglichkeiten zum Widerspruch der Betroffenen eingeschränkt werden. Dies "dürfte tief in den verfassungsrechtlich garantierten effektiven Rechtsschutz eingreifen", warnt das Ministerium. Auch weitere Pläne zur Änderungen des Ausländergesetzes und zum Ausbau des Ausländerzentralregisters müssten "überarbeitet werden". Es verstoße gegen die Verfassung, Datensammlungen auf Vorrat anzulegen und beispielsweise die Religion als Merkmal im Ausländerzentralregister aufzunehmen.
Das Ministerium warnt insgesamt vor gesetzgeberischem Übereifer. Es scheine angeraten, den Gesetzentwurf "auch tatsächlich auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus zu beschränken".
www.berlinonline.de/aktuelles/...tung/politik/.html/84369.html
KOMMENTAR DAZU in der Berliner Zeitung
Bundesinnenminister Otto Schily wird sich über die Post aus dem Justizressort wohl kaum freuen. Vernichtend ist das Urteil, das die Juristen in ihrer Stellungnahme zum Anti-Terror-Gesetz des Innenressorts fällen. Der Tenor ist unmissverständlich: Viele Vorschläge sind unverhältnismäßig, manche eindeutig verfassungswidrig. Bei seinen Plänen ist Schily über das Ziel der Terrorismusbekämpfung, die angesichts der derzeitigen Bedrohungen erforderlich ist, weit hinausgeschossen.
Selten hat sich ein Ministerium so klar gegen die Pläne eines anderen Ressorts und eines Parteigenossen gestellt. Dabei versteht sich das Justizministerium zu Recht als Hüter des Rechtsstaats, der auch angesichts der veränderten Sicherheitslage nicht abgebaut werden darf. Sicherlich ist auch das Anliegen Schilys berechtigt, auf die neuartigen Bedrohungen zu reagieren und den Schutz der Bevölkerung zu garantieren. Doch Ermittlungen ohne Verdacht, Ausweisungen ohne Verurteilungen und ohne Chance, sich dagegen zu wehren, brechen nun mal mit unseren Rechtsprinzipien. Hochsensible Datenbanken bergen weit reichende Gefahren.
Das Justizministerium steht mit seiner Kritik nicht allein. Auch in den Regierungsfraktionen sind die Bedenken gegen die Schily-Pläne nicht länger zu überhören. Diesen Konflikt hat der Innenminister selbst verschuldet. Der erfahrene Jurist Schily hätte ahnen können, ja müssen, dass gegen seine Pläne diese Einwände erhoben werden würden. Vielleicht sollte Schily tun, was sein Vorgänger Hermann Höcherl seinerzeit ablehnte: das Grundgesetz unter dem Arm tragen und sogar lesen.
www.berlinonline.de/aktuelles/...tung/meinung/.html/84399.html
und hier die FAZ im Feulleton(woanders wagen die ja keine Kritik)
Im Überschwang
Die Bevölkerung erkennt, daß sie in einem falschen Sicherheitsgefühl gewiegt wurde. Dennoch darf die Reaktion darauf nicht der gleiche kopflose Aktionismus sein, mit dem im vergangenen Jahr die Kampfhundeverordnungen einer plötzlich aufwallenden Hysteriestimmung angepaßt wurden.
Die Eilfertigkeit, mit der jetzt der Bundesrat den schon auf Hochtouren arbeitenden Bundesinnenminister beim Schnüren neuer Sicherheitspakete zu übertreffen versucht, läßt genau das befürchten. Was dem Staat jetzt an die Hand gegeben werden muß, damit er Terroristen besser aufspüren kann, muß länger halten als die Hundeverordnungen, die zum Teil schon wieder Makulatur sind. Dieser Kampf ist auf Jahre angelegt und soll nicht nur die Todfeinde der freiheitlichen Gesellschaft hinter Schloß und Riegel bringen, sondern auch die Freiheit selbst bewahren. Wenn Schily vorhat, das Bundeskriminalamt ohne konkreten Tatverdacht ermitteln zu lassen, überträgt er ihm Aufgaben des Verfassungsschutzes - dort hat die Polizei erheblich größere Befugnisse. Wenn gleichzeitig der Verfassungsschutz Auskunftsrechte erhält, die bisher nur der Polizei - bei Vorliegen eines konkreten Tatverdachts - zustanden, verschwindet die Grenze zwischen beiden Institutionen vollends - und damit auch die Gewißheit des Bürgers, vor behördlichen Nachstellungen sicher zu sein, solange er kein Gesetz übertreten hat.
"Wer Sicherheit und Freiheit gegeneinander ausspielt, wird am Ende beides verlieren", hat Ministerpräsident Teufel in die Debatte geworfen. Beides ist nicht uneingeschränkt zu haben. Es geht nicht um ein Entweder-Oder, sondern immer um eine Abwägung. Die Sicherheit hat ihren Preis. Woran es Schily und andere Innenminister aber bisher fehlen lassen, sind nachvollziehbare Auskünfte darüber, für welches Stückchen Freiheit wir wieviel Sicherheit gewinnen.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.10.2001, Nr. 244 / Seite 1
Justizministerium kritisiert Schilys Anti-Terror-Gesetz
Schwere verfassungsrechtliche Bedenken
Sigrid averesch
BERLIN, 19. Oktober. Das Bundesjustizministerium hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zur Terrorismusbekämpfung erhoben. In einer Stellungnahme, die der "Berliner Zeitung" vorliegt, beanstandet das Justizministerium unter anderem die erweiterten Kompetenzen des Bundeskriminalamtes, Menschen ohne Verdacht ausforschen zu können."Dadurch wird eine verdachtsunabhängige Ermittlungstätigkeit ermöglicht, die im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu rechtfertigen ist", heißt es in dem Schreiben an das Innenministerium. Diese Ermittlungen, die nicht von der Staatsanwaltschaft kontrolliert werden, stellten das "dem Schutz dienende System der Strafprozessordnung grundlegend in Frage".
"Problematisch" nennt das Ministerium auch die Übermittlungspflichten von Banken, Post und Luftverkehrsunternehmen an den Verfassungsschutz. "Auch erscheint die Einschränkung der Rechte der Betroffenen als sehr weit gehend", heißt es.
An den Plänen Schilys zur Ausweisung von terrorismusverdächtigen Ausländern wird kritisiert, dass die Möglichkeiten zum Widerspruch der Betroffenen eingeschränkt werden. Dies "dürfte tief in den verfassungsrechtlich garantierten effektiven Rechtsschutz eingreifen", warnt das Ministerium. Auch weitere Pläne zur Änderungen des Ausländergesetzes und zum Ausbau des Ausländerzentralregisters müssten "überarbeitet werden". Es verstoße gegen die Verfassung, Datensammlungen auf Vorrat anzulegen und beispielsweise die Religion als Merkmal im Ausländerzentralregister aufzunehmen.
Das Ministerium warnt insgesamt vor gesetzgeberischem Übereifer. Es scheine angeraten, den Gesetzentwurf "auch tatsächlich auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus zu beschränken".
www.berlinonline.de/aktuelles/...tung/politik/.html/84369.html
KOMMENTAR DAZU in der Berliner Zeitung
Bundesinnenminister Otto Schily wird sich über die Post aus dem Justizressort wohl kaum freuen. Vernichtend ist das Urteil, das die Juristen in ihrer Stellungnahme zum Anti-Terror-Gesetz des Innenressorts fällen. Der Tenor ist unmissverständlich: Viele Vorschläge sind unverhältnismäßig, manche eindeutig verfassungswidrig. Bei seinen Plänen ist Schily über das Ziel der Terrorismusbekämpfung, die angesichts der derzeitigen Bedrohungen erforderlich ist, weit hinausgeschossen.
Selten hat sich ein Ministerium so klar gegen die Pläne eines anderen Ressorts und eines Parteigenossen gestellt. Dabei versteht sich das Justizministerium zu Recht als Hüter des Rechtsstaats, der auch angesichts der veränderten Sicherheitslage nicht abgebaut werden darf. Sicherlich ist auch das Anliegen Schilys berechtigt, auf die neuartigen Bedrohungen zu reagieren und den Schutz der Bevölkerung zu garantieren. Doch Ermittlungen ohne Verdacht, Ausweisungen ohne Verurteilungen und ohne Chance, sich dagegen zu wehren, brechen nun mal mit unseren Rechtsprinzipien. Hochsensible Datenbanken bergen weit reichende Gefahren.
Das Justizministerium steht mit seiner Kritik nicht allein. Auch in den Regierungsfraktionen sind die Bedenken gegen die Schily-Pläne nicht länger zu überhören. Diesen Konflikt hat der Innenminister selbst verschuldet. Der erfahrene Jurist Schily hätte ahnen können, ja müssen, dass gegen seine Pläne diese Einwände erhoben werden würden. Vielleicht sollte Schily tun, was sein Vorgänger Hermann Höcherl seinerzeit ablehnte: das Grundgesetz unter dem Arm tragen und sogar lesen.
www.berlinonline.de/aktuelles/...tung/meinung/.html/84399.html
und hier die FAZ im Feulleton(woanders wagen die ja keine Kritik)
Im Überschwang
Die Bevölkerung erkennt, daß sie in einem falschen Sicherheitsgefühl gewiegt wurde. Dennoch darf die Reaktion darauf nicht der gleiche kopflose Aktionismus sein, mit dem im vergangenen Jahr die Kampfhundeverordnungen einer plötzlich aufwallenden Hysteriestimmung angepaßt wurden.
Die Eilfertigkeit, mit der jetzt der Bundesrat den schon auf Hochtouren arbeitenden Bundesinnenminister beim Schnüren neuer Sicherheitspakete zu übertreffen versucht, läßt genau das befürchten. Was dem Staat jetzt an die Hand gegeben werden muß, damit er Terroristen besser aufspüren kann, muß länger halten als die Hundeverordnungen, die zum Teil schon wieder Makulatur sind. Dieser Kampf ist auf Jahre angelegt und soll nicht nur die Todfeinde der freiheitlichen Gesellschaft hinter Schloß und Riegel bringen, sondern auch die Freiheit selbst bewahren. Wenn Schily vorhat, das Bundeskriminalamt ohne konkreten Tatverdacht ermitteln zu lassen, überträgt er ihm Aufgaben des Verfassungsschutzes - dort hat die Polizei erheblich größere Befugnisse. Wenn gleichzeitig der Verfassungsschutz Auskunftsrechte erhält, die bisher nur der Polizei - bei Vorliegen eines konkreten Tatverdachts - zustanden, verschwindet die Grenze zwischen beiden Institutionen vollends - und damit auch die Gewißheit des Bürgers, vor behördlichen Nachstellungen sicher zu sein, solange er kein Gesetz übertreten hat.
"Wer Sicherheit und Freiheit gegeneinander ausspielt, wird am Ende beides verlieren", hat Ministerpräsident Teufel in die Debatte geworfen. Beides ist nicht uneingeschränkt zu haben. Es geht nicht um ein Entweder-Oder, sondern immer um eine Abwägung. Die Sicherheit hat ihren Preis. Woran es Schily und andere Innenminister aber bisher fehlen lassen, sind nachvollziehbare Auskünfte darüber, für welches Stückchen Freiheit wir wieviel Sicherheit gewinnen.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.10.2001, Nr. 244 / Seite 1