Wurde Ex-Minister bei Aktienausgabe bevorzugt?
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt prüft nach einem "Spiegel"-Bericht ein Aktiengeschäft von Ex- Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD). Er habe auf der Höhe des Börsenbooms Aktien der Firma Utimaco Safeware beim Börsengang gekauft und trotz großer Nachfrage eine Zuteilung bekommen. Scharping habe die Aktien der Firma aus dem hessischen Oberursel, die die Bundeswehr und die Nato als wichtige Kunden nenne, zwei Tage später nahe ihrem Allzeithoch wieder verkauft und den Gewinn von mehr als 200 Prozent zunächst nicht versteuert.
Scharping: Vermutungen sind "haltlos"
Scharping wies die Vermutungen als "haltlos" zurück, es habe sich bei dem Geschäft um Vorteilsnahme gehandelt. Zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wollte er sich auf dpa-Anfrage nicht äußern. Ein Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft wollte zu dem Bericht ebenfalls keine Stellung nehmen.
Der "Spiegel" schreibt, Scharping habe bei seiner nachträglichen Selbstanzeige weder den Namen der Aktie noch das Kauf- oder Verkaufsdatum genannt. Sollte er bei der Zuteilung bevorzugt worden sein, wäre das nach Ansicht von Juristen aller Voraussicht nach Vorteilsnahme, heißt es weiter.
Bei der Prüfung handele es sich um einen neuen Aspekt der Hunzinger/Scharping-Affäre, schreibt das Magazin. Scharping soll sich 1999 in Frankfurt von seinem PR-Berater Moritz Hunzinger Kleidung im Wert von rund 27.600 Euro bezahlen haben lassen. Die Affäre führte zur Entlassung des Ministers. Die Koblenzer Staatsanwaltschaft stellte im März die Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung gegen Scharping gegen eine Geldbuße von 3.000 Euro ein.