In der gesundheitspolitischen Diskussion werden die kassenärztlichen Vereinigungen von Seiten der Politik kritisiert: sie seien „Wettbewerb verhindernde Monopole und Kartelle“. Die aktuellen Gesundheitsreformgesetze sehen daher eine „Professionalisierung und Verschlankung“ der KVen vor. So können die Krankenkassen heute bereits Direktverträge mit einzelnen Leistungserbringern abschließen. Einige Politiker und Ökonomen sowie Teile der Ärzteschaft plädieren sogar für die vollständige Auflösung der KVen,[12] zudem werden sie auch durch miteinander konkurrierende Interessen(verbände) innerhalb der Ärzteschaft (z.B. zwischen den Fachärzten und Hausärzten) herausgefordert.
Gegen eine Auflösung der KVen bzw. KZVen wird argumentiert, dass dies die Einführung rein staatlicher Behörden notwendig mache, die die Aufgaben der KVen übernehmen müssten, ohne das notwendige Fachwissen zu haben.[13] Einzelne Aufgaben, wie z.B. die Qualitätssicherung der Versorgung, könnten den Ärztekammern übertragen werden, die seit je her die Weiterbildung, Fortbildung und Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung zur Aufgabe haben. Die Abrechnung der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten mit den Krankenkassen könnte direkt oder über privatwirtschaftliche Verrechnungsstellen erfolgen. Die besonders sensiblen Sozialdaten der Bürger, die sich nicht gegen die Erhebung wehren könnten, unterliegen jedoch datenschutzrechtlichen Vorgaben, die privatwirtschaftliche Verrechnungsstellen derzeit nicht erfüllen.
Es wird bemängelt, dass einzelne KVen immer mehr die Interessen des Berufsstandes vertreten und so der Sicherstellungsauftrag einseitig wahrgenommen wird. So bemängelt der BMVZ e.V. im Juli 2011 dass die KV Berlin pauschal gegen alle klinikgeführten MVZs in Berlin Anzeige wegen Abrechnungsbetrug erstattet hat, mit der Begründung dass „Klinik-MVZ auf legalem Wege kaum gewinnbringend arbeiten könnten“.[14]
Die Berliner KV tritt nach eigenen Angaben lediglich für die Freiberuflichkeit des Arztberufes ein.[15] Damit steht der Sicherstellungsauftrag im Konflikt zu der gleichzeitigen berufspolitischen Vertretung, die niedergelassene Ärzte bevorzugt und sich damit gegen kooperative Versorgungsformen stellt.
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