Hallo,
erinnern wir uns, als die steuerrelevante Spekulationsfrist von 6 Monaten auf ein Jahr angehoben wurde:
Beschlossen wurde das Gesetz irgendwann im April, zum 1.1. des daraufolgenden Jahres.
Ich habe vor April noch einige Aktien verkauft, die ich laenger als 6 Monate, aber weniger als 1 Jahr gehalten habe.
Diese Gewinne waren aber leider auch steuerpflichtig mit der Begruendung, dass die Steuer nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs, sondern mit der Einkommensteuererklaerung (des naechsten Jahres) faellig wird....und da galt das Gesetz dann schon.
Hat mich ziemlich geaergert, aber es gibt dazu leider auch schon ein passendes BGH Urteil.
Gruss
Rinus
erinnern wir uns, als die steuerrelevante Spekulationsfrist von 6 Monaten auf ein Jahr angehoben wurde:
Beschlossen wurde das Gesetz irgendwann im April, zum 1.1. des daraufolgenden Jahres.
Ich habe vor April noch einige Aktien verkauft, die ich laenger als 6 Monate, aber weniger als 1 Jahr gehalten habe.
Diese Gewinne waren aber leider auch steuerpflichtig mit der Begruendung, dass die Steuer nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs, sondern mit der Einkommensteuererklaerung (des naechsten Jahres) faellig wird....und da galt das Gesetz dann schon.
Hat mich ziemlich geaergert, aber es gibt dazu leider auch schon ein passendes BGH Urteil.
Gruss
Rinus
