...um eine Mantelverwertung durch die hier im Thread erwähnten Pharma- Bio- oder sonstigen namenhaften Unternehmen sehe ich bei Leibe nicht. Das ist in meinen Augen lediglich Wunschdenken.
Hat das BGH seine Entscheidungen zur Mantelverwertung aufgelöster und vermögensloser Aktiengesellschaften von 2004 und im Falle von GmbHs von 2012 eigentlich seitdem revidiert oder geändert ? Ich wüsste nicht...
Die hier im Thread bisher erwähnten Quellen aus Beitrag #1662 und #1720 habe ich studiert und musste mir erklären lassen, dass sie im ersteren Fall augenscheinlich veraltet ("1. Auflage 2010, ISBN print: 978-3-8329-5090-3") sei sowie nur die Rechtspersönlichkeit einer AG thematisiere und im zweiten Fall nur einen Vorschlag bzw. ein Plädoyer darstelle. Siehe hierzu:
www.zip-online.de/heft-16-2015/...etzung-und-wirtschaftlicher/
Titel: Leere Hülse, volle Haftung? Plädoyer für eine Insolvenzausnahme bei Unternehmensfortsetzung und wirtschaftlicher Neugründung
Zitat: "Als dritter Weg wird daher hier der informationelle Gläubigerschutz durch Registerpublizität vorgeschlagen. Konsequenterweise wäre dafür eine Insolvenzausnahme von den Regeln der wirtschaftlichen Neugründung anzuerkennen und die Möglichkeit der Unternehmensfortführung nach der Insolvenz über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus zu liberalisieren. Dies ist bereits heute de lege lata im Wege der Auslegung möglich."
Wer es, wie ich, genau wissen möchte, kauft sich das Dokument..und ihm werden die Augen geöffnet: "Plädoyer", "vorschlagen", "wäre anzuerkennen", "wäre zu liberalisieren", "möglich" ;-)
Daher ist der Kurs auch da, wo er ist. Der Markt hat diese AG wohl ebenfalls bereits abgeschrieben. Nur meine Meinung.