Regeln für vorbörslichen Telefonhandel

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Regeln für vorbörslichen Telefonhandel

 
05.08.01 23:34
Forderung nach gesetzlichen Regeln für vorbörslichen Telefonhandel  
 

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Aktionärsschützer und Politiker machen gegen den vorbörslichen Telefonhandel mobil. Sie wollen, dass der so genannte Graue Markt, an dem Anleger die Aktien von Börsenkandidaten bereits vor der Erstnotiz kaufen und verkaufen können, gesetzlich reguliert wird. Die Investmentbank Goldman Sachs befürwortete im "Handelsblatt" (Montag) sogar ein Handelsverbot. Auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz würde "als letztes Mittel ein Verbot des Telefonhandels begrüßen".

Nach Meinung der Kritiker fehlt es dem Grauen Markt vor allem an Transparenz und Kontrolle. "Manipulationen sind Tür und Tor geöffnet", sagte der Managing Director von Goldman Sachs, Peter Hollmann.

Die FDP erklärte, einen Regelungsvorstoß im Parlament unterstützen zu wollen: "Im Rahmen des Finanzmarktförderungsgesetzes sollte überprüft werden, in welcher Form der Handel auf dem grauen Kapitalmarkt eingeschränkt oder sogar ganz unterbunden werden kann", erklärte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hermann Otto Solms, in der Zeitung./DP/rh


05.08. - 19:54 Uhr  Artikel drucken | Artikel senden
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