Regeln für die Weihnachtsfeier

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vega2000:

Regeln für die Weihnachtsfeier

 
20.12.01 17:16

Weihnachtsfeier


Liebe Mitarbeiter,
wie schon in den Vorjahren wollen wir auch in diesem Jahr das
anstrengende Geschäftsjahr mit einer gemeinsamen Weihnachtsfeier im
Frühstücksraum A1 beenden.
Da es im letzten Jahr einige etwas unerfreuliche Zwischenfälle gab,
möchte die Geschäftsleitung im Vorfeld auf gewisse Spielregeln
hinweisen, um die besinnliche Feier auch im rechten Rahmen ablaufen
zu lassen.

1.) Wenn möglich sollten die Mitarbeiter den besagten Raum noch aus
eigener Kraft erreichen, und nicht im alkoholisierten Zustand von
Kollegen hereingetragen werden. Eine Vorfeier ab den frühen
Morgenstunden sollte möglichst vermieden werden.

2.) Es wird nicht gern gesehen, wenn sich Mitarbeiter mit ihrem
Stuhl direkt an das kalte Buffet setzen. Jeder sollte mit seinem
gefüllten Teller einen Platz an den Tischen aufsuchen! Auch die Begründung
*Sonst frißt mir der Meier die ganzen Melonenschiffchen weg* kann
nicht akzeptiert werden.

3.) Schnaps, Wein und Sekt sollte auch zu vorgerückter Stunde
*nicht* direkt aus der Flasche getrunken werden. Besonders wenn man noch
Reste der genossenen Mahlzeit im Mund hat. Der Hinweis *Alkohol
desinfiziert* beseitigt nicht bei allen Mitarbeiten das Mißtrauen
gegen Speisereste in den angetrunkenen Flaschen.

4.) Wer im letzten Jahr den bereitgestellten Glühwein gegen eine
Mischung aus Hagebuttentee und Super-Bleifrei ausgetauscht hat,
wird darum gebeten diesen Scherz nicht noch einmal zu wiederholen.
Sicherlich ist uns allen noch in Erinnerung was passierte als
Kollege Moosbacher sich nach dem dritten Glas eine Zigarette anzündete.

5.) Sollte jemand nach Genuß der angebotenen Speisen und Getränke

von einer gewissen Unpäßlichkeit befallen werden, so wird darum gebeten
die dafür vorgesehen Örtlichkeiten aufzusuchen. Der Chef war im
letzten Jahr über den unerwarteten Inhalt seines Aktenkoffers nicht
sehr begeistert.

6.) Wenn Weihnachtslieder gesungen werden, sollten die
Originaltexte gewählt werden. Einige unserer Auszubildenden sind noch
minderjährig und könnten durch einige Textpassagen irritiert werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals daran erinnern, das
einige der männlichen Kollegen sich noch nicht zur Blutuntersuchung zwecks
Feststellung der Vaterschaft gemeldet haben. Unsere im Mutterschaftsurlaub
befindliche Mitarbeiterin Frl. Meier meint, es bestände ein ursächlicher
Zusammenhang zwischen der letztjährigen Weihnachtsfeier und der Geburt
ihrer Tochter Sylvia im September dieses Jahres.

Wenn wir uns alle gemeinsam an diese wenigen Verhaltensmaßregeln
halten, sollte unsere Weihnachtsfeier wieder ein großer Erfolg
werden.

MfG Die Geschäftsleitung
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