Rechtsexperte: Neuer Kapitalmarktkodex "zahnloser Tiger"
Für völlig unzureichend hält Dietmar Kälberer von der auf Kapitalmarktfragen spezialisierten Kanzlei Tilp & Kälberer den neuen Kodex der Deutschen Börse. In einem Exklusivbeitrag für das Magazin die 'Telebörse', den das Blatt vorab veröffentlicht, vertritt Kälberer die Ansicht, dass faktisch nicht alle Veröffentlichungen zeitnah kontrolliert werden können. Deshalb werde in der Regel eine Emission schon durchgeführt sein, bevor die Börse überhaupt Kenntnis von derartigen Veröffentlichungen habe, erwartet Kälberer. Die Rechtsfolgen des Kodex spielten sich ausschließlich im Verhältnis zwischen Börse und Unternehmen ab.
Bei Verstößen biete der Kodex dem Anleger keine rechtliche Handhabe, einen erlittenen Schaden bei dem Unternehmen geltend zu machen. Wenn die Börse ernsthaft derartige Unsitten unterbinden wolle, müsse sie zivilrechtliche Verpflichtungen mit den Unternehmen als Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter - nämlich der zukünftigen Aktionäre - ausgestalten, stellt Kälberer fest.
Eine ähnliche Konstruktion kann nach seiner Ansicht auch kurzfristig die Problematik unrichtiger Ad-hoc-Mitteilungen lösen. Die Börse könne nicht abwarten, bis der Gesetzgeber aus seinem "Dornröschenschlaf" erwache. Wenn nicht innerhalb kürzester Zeit ein effektiver Anlegerschutz installiert werde, bleibe der Neue Markt ein Zockermarkt, der mit seinen Pennystocks jegliche Bedeutung verlöre, schreibt Kälberer in der 'Telebörse'. In dieser Form sei der Kodex ein zahnloser Tiger; es werde nur Aktionismus vorgetäuscht. (as)
[Wed, 05.09.2001] - © 2001 de.internet.com
Für völlig unzureichend hält Dietmar Kälberer von der auf Kapitalmarktfragen spezialisierten Kanzlei Tilp & Kälberer den neuen Kodex der Deutschen Börse. In einem Exklusivbeitrag für das Magazin die 'Telebörse', den das Blatt vorab veröffentlicht, vertritt Kälberer die Ansicht, dass faktisch nicht alle Veröffentlichungen zeitnah kontrolliert werden können. Deshalb werde in der Regel eine Emission schon durchgeführt sein, bevor die Börse überhaupt Kenntnis von derartigen Veröffentlichungen habe, erwartet Kälberer. Die Rechtsfolgen des Kodex spielten sich ausschließlich im Verhältnis zwischen Börse und Unternehmen ab.
Bei Verstößen biete der Kodex dem Anleger keine rechtliche Handhabe, einen erlittenen Schaden bei dem Unternehmen geltend zu machen. Wenn die Börse ernsthaft derartige Unsitten unterbinden wolle, müsse sie zivilrechtliche Verpflichtungen mit den Unternehmen als Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter - nämlich der zukünftigen Aktionäre - ausgestalten, stellt Kälberer fest.
Eine ähnliche Konstruktion kann nach seiner Ansicht auch kurzfristig die Problematik unrichtiger Ad-hoc-Mitteilungen lösen. Die Börse könne nicht abwarten, bis der Gesetzgeber aus seinem "Dornröschenschlaf" erwache. Wenn nicht innerhalb kürzester Zeit ein effektiver Anlegerschutz installiert werde, bleibe der Neue Markt ein Zockermarkt, der mit seinen Pennystocks jegliche Bedeutung verlöre, schreibt Kälberer in der 'Telebörse'. In dieser Form sei der Kodex ein zahnloser Tiger; es werde nur Aktionismus vorgetäuscht. (as)
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