Rechnungshof will Spekulanten ans Leder


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007Bond:

Rechnungshof will Spekulanten ans Leder

 
26.04.02 09:38
Prüfer: Besteuerungsverfahren zu lückenhaft

Rechnungshof will Spekulanten ans Leder

Finanzminister Eichel hat ein Problem: Vor dem Bundesfinanzhof will er die aktuelle Besteuerungspraxis bei Spekulationsgewinnen verteidigen. Jetzt fällt ihm der Rechnungshof in den Rücken.

uhl/ke BERLIN/DÜSSELDORF. Die seit Mitte der neunziger Jahre sprunghaft steigende Zahl von Aktionären und Aktienfondsanlegern haben nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs auch den Umfang von Spekulationsgeschäften anschwellen lassen. Nicht nur institutionelle, sondern auch private Anleger würden Wertsteigerungen durch kurzfristige Verkäufe mitnehmen. Dadurch entstünden „beachtliche Steuerausfälle“, betonen die Rechnungsprüfer in einem Gutachten.

Denn die Finanzämter hätten keine ausreichende Handhabe, fehlende oder falsche Angaben zu erkennen oder zu überprüfen. Sie folgten außerdem den Angaben der Steuerpflichtigen, meistens ohne nähere Prüfung. Unterlagen und sonstige Aufklärungen würden selbst dann nicht angefordert, wenn die Steuererklärungen der Anleger unklar oder nicht nachvollziehbar seien. Diese „strukturellen Mängel“ gefährdeten den Verfassungsgrundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.

Um Abhilfe zu schaffen, schlagen die Rechnungsprüfer die Einführung einer Abzugsteuer oder von Kontrollmitteilungen vor. Mit einer Abzugsteuer würde im Prinzip der heutige Zinsabschlag für Einkünfte aus Kapitalerträgen von 30 % auf private Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren übertragen. Die Banken müssten dann auch bei der Realisierung von Kursgewinnen den Anlegern einen entsprechenden Betrag abziehen und an die Finanzämter abführen. Die Rechnungsprüfer legen sich freilich auf einen bestimmten Steuersatz nicht fest.

Zur Entlastung von Finanzämtern und Steuerpflichtigen plädiert der Rechnungshof für eine Abzugsteuer mit „Abgeltungswirkung“. Das heißt: Wessen individueller Einkommensteuersatz unter der Abzugsteuer läge, dem würde das Finanzamt nichts erstatten. Wer einem höheren Steuersatz hätte, müsste bei der Einkommensteuerveranlagung Spekulationsgewinne nicht nachversteuern. Als Alternative zur Abzugsteuer schlägt der Rechnungshof Kontrollmitteilungen vor. Die Banken müssten in diesem Fall die Finanzämter über alle Spekulationsgewinne informieren.

Das Bundesfinanzministerium hält die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren zwar für verbesserungsfähig. Die Feststellungen der Rechnungsprüfer reichten aber für die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht aus. Es lehnt sie aus „grundsätzlichen Erwägungen“ sogar ab. Der SPD-Fraktionsvize Joachim Poß sieht dagegen Handlungsbedarf.

Nach Auffassung des Ministeriums verstößt eine Abzugsteuer mit Abgeltungswirkung gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Sie würde besser Betuchte begünstigen. Bei einer Abzugsteuer ohne Abgeltungswirkung würden Anleger mit einem höheren Steuersatz Spekulationsgewinne in der Steuererklärung weiterhin nicht angeben. „Im Übrigen wäre eine Kapitalflucht ins Ausland zu befürchten“, betont das Ministerium. Das gelte auch für die Einführung von Kontrollmitteilungen. Die Kreditinstitute würden außerdem wegen des erheblichen Verwaltungsaufwands Sturm laufen und das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde beeinträchtigt.

Da der Rechnungshof diese Einlassungen der Beamten von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) „nicht überzeugend“ nennt, kommt der Minister nun in Erklärungsnot. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat ihn vor einer Woche aufgefordert, in einem Verfahren zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Am 16. Juli findet die Anhörung in München statt. Kläger ist der bekannte Kölner Steuerrechtler Klaus Tipke, der wie der Rechnungshof die Besteuerungspraxis für verfassungswidrig hält. Tipkes Fazit: „Der Ehrliche ist der Dumme“.

Nach dem Bericht des Rechnungshofs sieht es nun so aus, dass Eichel den BFH nicht mehr vom Gegenteil wird überzeugen können. Das Gericht hat bereits angedeutet, den Fall dann dem Verfassungsgericht vorzulegen. Dabei könnte auch das so genannte Bankgeheimnis auf den Prüfstand kommen. Denn es gilt als größtes Hindernis für eine Ermittlung der Spekulationsgewinne.

Quelle: Handelsblatt
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007Bond:

Spekusteuer nicht verfassungskonform

 
26.04.02 17:46
Abzugssteuer auf Gewinne als Alternative

Steuer auf Spekulationsgewinne nicht verfassungskonform

Die derzeit geltende Steuer auf Spekulationsgewinne von Privatpersonen greift nach Darstellung des Bundesrechnungshofs nicht ausreichend und verstößt damit gegen die Verfassung.

Quelle: Handelsblatt v. 25.04.2002
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vega2000:

Umgekehrt 007

 
26.04.02 17:51
Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ist n i c h t Verfassungskonform, -ein Fall für den Bundesgerichtshof.
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007Bond:

Wenn dem so ist,

 
26.04.02 17:52
müsste der Staat allen, die die Steuer bezahlt haben, die Steuer rückwirkend erstatten. ;-))

Aber das wird sicher das Bundesverfassungsgericht noch klären ...
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007Bond:

@vega

 
26.04.02 17:55
Was umgekehrt???
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007Bond:

Akzeptanz der Steuergesetze gefährdet

 
26.04.02 18:08
Kammer fürchtet Vertrauensbruch

Steuerberater: Korrektur-Flut gefährdet Akzeptanz der Steuergesetze

Die Änderung eines Beamtengesetzes nimmt die Bundes-Steuerberater-Kammer zum Anlass, grundsätzlich die Gesetzesflut zu kritisieren. Zahlreiche Korrekturen und die Kriminalisierung kleiner Vergehen würden dazu führen, dass die Bürger immer weniger bereit wären, Steuergesetze zu akzeptieren.

hb BERLIN. Die Flut von steuerrechtlichen Korrekturgesetzen führe beim Steuerbürger immer mehr zum Eindruck, dass Steuergesetze fehlerhaft und jederzeit rückwirkend änderbar seien. Mit dieser Kritik hat die Bundes-Steuerberater-Kammer jetzt beim Finanzausschuss des Deutschen Bundestages auf den Entwurf zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes reagiert. In insgesamt 33 Fällen sieht der Entwurf Änderungen von ordnungsgemäß verkündeten Steuergesetzen vor, die als Korrekturen, Präzisierungen, Wiedereinfügungen versehentlich gestrichener Regelungen, Beseitigungen von redaktionellen Versehen etc. bezeichnet werden. Dadurch würden die Steuerbürger schließlich immer mehr das Gefühl bekommen, die Steuergesetze nicht mehr ernst nehmen zu müssen.

Die "offenbar inzwischen auch völlig überforderte Steuerverwaltung" versuche der Gesetzgeber dadurch zu entlasten, dass immer mehr Ermittlungs-, Einbehaltungs- und Haftungspflichten auf den einzelnen Steuerbürger überwälzt werden. Konsequenz: auch der Steuerbürger sei überfordert. Zudem werde er durch den neuen Straftatbestand in § 370a AO (gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung) auch bei relativ geringen Verstößen als Schwerverbrecher eingestuft. Dieser Paragraph werde jedoch offenbar nicht als korrekturbedürftig angesehen. Solche Entwicklungen tragen nach Ansicht der Bundes-Steuerberater-Kammer, dass die Akzeptanz der Steuergesetze durch den Bürger insgesamt immer mehr in Gefahr gerät.

Quelle: Handelsblatt 26.04.2002
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vanSee:

Steuerhinterziehung: Jagd auf Spekulanten

 
14.07.02 19:14
Steuerhinterziehung: Jagd auf Spekulanten

Die Finanzämter machen derzeit verstärkt Jagd auf unehrliche Kleinanleger. In einigen Bundesländern haben die Steuerbehörden die Überprüfung der Gewinne aus Börsengeschäften der Jahre 1998 bis 2000 zu einem Schwerpunktthema gemacht.

Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die das Bundesfinanzministerium diese Woche in einem Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof vorlegen wird.

Der Kölner Steuerprofessor Klaus Tipke hatte sich beschwert, dass er zu den wenigen Anlegern gehöre, die realisierte Kursgewinne in ihrer Steuererklärung angeben. Währenddessen vertrauten die meisten anderen Anleger, so Tipke, zu Recht darauf, dass die Finanzämter ihre Börsengeschäfte nicht überprüfen. Dabei wisse der Fiskus genau, dass viele im Börsenboom üppige Gewinne realisiert und ihre Papiere innerhalb der steuerlich relevanten Frist von zwölf Monaten verkauft hätten.

Inzwischen, schreibt das Bundesfinanzministerium, gingen die Fahnder wesentlich strenger vor. So würden unter anderem verstärkt Freistellungsaufträge überprüft. Auch sei es den Finanzämtern in bestimmten Fällen erlaubt, die Depotunterlagen von Banken anzufordern. Tipke reichen diese Maßnahmen allerdings nicht aus: Er fordert, ähnlich wie schon seit langem bei Zinserträgen, eine Abschlagsteuer auf alle Aktiengewinne, die dann direkt von den Banken einbehalten und ans Finanzamt abgeführt werden könnte.
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