Donnerstag, 09. August 2001 Berlin, 18:57 Uhr
Quartalsberichte werden Pflicht
Bund bereitet Gesetzentwurf vor - Auftragsboom für Wirtschaftsprüfer
Von Daniel Wetzel
Berlin/Frankfurt/Main - Die deutschen Wirtschaftsprüfer können sich auf einen Auftragsboom freuen: Börsennotierten Unternehmen soll künftig per Gesetz vorgeschrieben werden, Quartalsberichte zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Mittwoch der WELT. Vorgeschrieben werden soll auch, dass die Zwischenberichte von unabhängigen Wirtschaftsprüfern einer "Durchsicht" (Review) unterzogen werden müssen. Nach bisheriger Rechtslage müssen lediglich die Jahresabschlüsse testiert werden.
Mit dem geplanten Gesetzentwurf greift das Bundesjustizministerium einen Vorschlag der Regierungskommission "Corporate Governance" auf, die im Juni angesichts des Absturzes am Neuen Markt und der Häufung von Firmenpleiten empfohlen hatte, eine "prüferische Durchsicht" von Quartalsberichten gesetzlich vorzuschreiben.
Insbesondere Aktionärsschützer hatten immer wieder gefordert, durch verbesserte gesetzliche Vorschriften zur Unternehmensführung- und Transparenz ("Corporate Governance") das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt wieder herzustellen. Jetzt setzt die Bundesregierung die Vorschläge, die auch vom Düsseldorfer Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) unterstützt werden, offenbar um: "Das Bundesjustizministerium ist der festen Überzeugung, dass der Bereich Zwischenberichte einer gesetzlichen Regelung bedarf", bestätigte ein Sprecher der WELT.
Ob die Reform im Zuge des geplanten 4. Finanzmarktförderungsgesetzes verwirklicht wird oder nur durch eine Änderung des Handelsgesetzbuches (HGB) ist allerdings noch offen. Die Überlegungen befänden sich noch in einem frühen Stadium, hieß es. Bisher verlangt lediglich die Deutsche Börse AG von den notierten Aktiengesellschaften, Quartalsberichte zu veröffentlichen. Allerdings gilt die Qualität der vorgelegten Zahlenwerke - insbesondere von Unternehmen des Neuen Marktes - als schlecht. So war etwa die Milliarden-Schieflage des Medienunternehmens EM.TV selbst im Bericht zum dritten Quartal noch in keiner Weise ablesbar. Auch die Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat würde durch eine gesetzlich vorgeschriebene Quartalsberichterstattung auf eine festere Grundlage gestellt.
Andere Unternehmen, wie etwa der Autohersteller Porsche oder die Handelskette Spar, lehnen die Veröffentlichung von Quartalszahlen grundsätzlich ab, um sich nicht den kurzfristigen Stimmungsschwankungen der Börse auszusetzen. Die Deutsche Börse AG strich Porsche deshalb am Mittwoch aus dem Börsensegment MDax. Kommt es zur gesetzlichen Regelung, wird sich Porsche der Quartalsberichterstattung nicht mehr verweigern können.
Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) begrüßte in einer ersten Stellungnahme die Pläne der Bundesregierung. Allerdings sei fraglich, ob ausnahmslos alle Unternehmen zur unterjährigen Berichterstattung gezwungen werden müssten: Für kleine Unternehmen könne die Pflicht eine hohe Belastung bedeuten, die sich auch als Hemmschwelle vor dem Börsengang erweisen könne.
Quartalsberichte werden Pflicht
Bund bereitet Gesetzentwurf vor - Auftragsboom für Wirtschaftsprüfer
Von Daniel Wetzel
Berlin/Frankfurt/Main - Die deutschen Wirtschaftsprüfer können sich auf einen Auftragsboom freuen: Börsennotierten Unternehmen soll künftig per Gesetz vorgeschrieben werden, Quartalsberichte zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Mittwoch der WELT. Vorgeschrieben werden soll auch, dass die Zwischenberichte von unabhängigen Wirtschaftsprüfern einer "Durchsicht" (Review) unterzogen werden müssen. Nach bisheriger Rechtslage müssen lediglich die Jahresabschlüsse testiert werden.
Mit dem geplanten Gesetzentwurf greift das Bundesjustizministerium einen Vorschlag der Regierungskommission "Corporate Governance" auf, die im Juni angesichts des Absturzes am Neuen Markt und der Häufung von Firmenpleiten empfohlen hatte, eine "prüferische Durchsicht" von Quartalsberichten gesetzlich vorzuschreiben.
Insbesondere Aktionärsschützer hatten immer wieder gefordert, durch verbesserte gesetzliche Vorschriften zur Unternehmensführung- und Transparenz ("Corporate Governance") das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt wieder herzustellen. Jetzt setzt die Bundesregierung die Vorschläge, die auch vom Düsseldorfer Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) unterstützt werden, offenbar um: "Das Bundesjustizministerium ist der festen Überzeugung, dass der Bereich Zwischenberichte einer gesetzlichen Regelung bedarf", bestätigte ein Sprecher der WELT.
Ob die Reform im Zuge des geplanten 4. Finanzmarktförderungsgesetzes verwirklicht wird oder nur durch eine Änderung des Handelsgesetzbuches (HGB) ist allerdings noch offen. Die Überlegungen befänden sich noch in einem frühen Stadium, hieß es. Bisher verlangt lediglich die Deutsche Börse AG von den notierten Aktiengesellschaften, Quartalsberichte zu veröffentlichen. Allerdings gilt die Qualität der vorgelegten Zahlenwerke - insbesondere von Unternehmen des Neuen Marktes - als schlecht. So war etwa die Milliarden-Schieflage des Medienunternehmens EM.TV selbst im Bericht zum dritten Quartal noch in keiner Weise ablesbar. Auch die Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat würde durch eine gesetzlich vorgeschriebene Quartalsberichterstattung auf eine festere Grundlage gestellt.
Andere Unternehmen, wie etwa der Autohersteller Porsche oder die Handelskette Spar, lehnen die Veröffentlichung von Quartalszahlen grundsätzlich ab, um sich nicht den kurzfristigen Stimmungsschwankungen der Börse auszusetzen. Die Deutsche Börse AG strich Porsche deshalb am Mittwoch aus dem Börsensegment MDax. Kommt es zur gesetzlichen Regelung, wird sich Porsche der Quartalsberichterstattung nicht mehr verweigern können.
Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) begrüßte in einer ersten Stellungnahme die Pläne der Bundesregierung. Allerdings sei fraglich, ob ausnahmslos alle Unternehmen zur unterjährigen Berichterstattung gezwungen werden müssten: Für kleine Unternehmen könne die Pflicht eine hohe Belastung bedeuten, die sich auch als Hemmschwelle vor dem Börsengang erweisen könne.