NETTO Wert
Minus 21 Mio £
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Ich kann mich nicht erinnern dass ich in Deutschland oder der Schweiz ein Unternehmen gesehen habe, welches nicht längst die Bücher hätte hinterlegen müssen mit so einem Netto-Wert.
Betr. deiner Anfrage wegen Gerichts-Termin. Ich gehe davon aus, dass wenn ein Gerichtstermin defintiv angesetzt ist, dies auch publiziert ist im Court-Register.
Nur definitiv ein Datum ansetzen für ein sogenanntes "Hearing" oder Anhörung müssen beide Parteien dem vom Gericht vorgeschlagenen Termin zustimmen. Tun sie dies nicht, dann liegt es nicht am Gericht die force-majeure Klausel anzusetzen. Wie ich gehört habe, hat RKG 2 mal den Termin auf Verschiebung beantragt. Es liegt nun am Kläger weitere Kosten aufzuwenden um einen Termin zu erzwingen oder aber sie könnten auch sagen, bis dieser Fall durch ist, ist der Gesamt-Verfall der CV eh auch gegeben März und Mai 2015. An diesem Punkt braucht es dann wohl keine Klage mehr, weil das Kapital fällig ist und demnach 3 Jahres-Zinsen. Die machen ja geltend und steht sogar im Geschäftsbericht von RKS, dass sie davon ausgehen, dass die Zinsen nicht jährlich bezahlt werden müssen sondern erst bei Verfall falls die Anleihe nicht konvertiert wird. Dass dieses Argument juristisch nicht verhält ist wohl klar, weil der CV ist klar stipuliert: Jahres-Coupons und die Zertifikate sind auch so ausgestattet. Kurz: Lohnt es sich nun für die Kläger die Zinsen zu erstreiten welche im Frühling 2013 nicht bezahlt wurden und somit auf im Frühling 2014 nicht bezahlt werden oder aber um Kosten zu sparen sich einfach sagen, ok wir machen dieses RKG Verzögerungsspiel nicht mehr mit - lassen es schleifen und sehen uns alle wieder im Frühling 2015 wenn die Fälligkeit ansteht.
Das mit der Bridge Loan wiederum ist eine andere Sache und dieser Kläger - ist nach meinem Wissen nicht identisch mit den Klägern der Wandelanleihe. Wie hier vorgegangen wird, entzieht sich meiner Kenntnis, aber es ist klar, hier geht es nur über das Gericht, weil dieser Betrag wäre bereits anfangs 2012 voll fällig gewesen.
Zusammenfassung: Mir ist es egal ob die Leute dies glauben oder nicht. Nur, jeder welcher die Bilanz von RKS liest, wird sehen, dass die Wandelanleihe erwähnt ist einerseits und auch dort geschrieben ist, dass man Zinsen erst bei Verfall zahlt. Wenn es einem nach dieser Lektüre nicht klingelt, dann kann ich nicht helfen, aber zur allgemeinen Schuldbildung gehört schon, dass Schuldzinsen/Anleihenszinsen dann fällig sind, wenn der Stichtag vorgegeben und im Falle einer Anleihe nennt man dies Coupons-Datum. Hätte RKS etwas anderes gewollt von den Anlegern dann hätten sie einen Null-Prozenter - Wandel -auflegen können, wo der Diskount den geschuldeten Zins eingebaut hat, d.h. Ausgabe bei 82 % - Rückzahlung bei 100 %. Haben sie nicht gemacht und somit ist der Fall klar, sie können die Zinsen nicht bezahlen - mit was auch die haben ja kein Cash - und somit sind die für mich insolvent.
Die Frage welche ich mir immer noch stelle: Ob De Joria überhaupt orientiert ist was hier abgelaufen ist. Ich persönlich und sogar diejenigen welche die Forderungen geltend machen gehen davon aus, dass er von nichts weiss - aber zu einem bestimmten Zeitpunkt wird er es wohl zu Kenntnis nehmen müssen.