Presse: Polizei überwacht illegal Handys
Die Polizeibehörden von Bund und Ländern setzen illegal ein Gerät zur Überwachung von Handy-Besitzern ein. Nach Informationen des Nachrichten-Magazins 'Der Spiegel' haben Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesgrenzschutz (BGS) in den vergangenen Jahren in mindestens 30 Fällen eine mobile Überwachungsanlage namens "IMSI-Catcher" verwendet, für die es keine klare gesetzliche Grundlage gibt.
Wie das Blatt weiter berichtet, reagieren die Ermittler mit der Hightech-Anlage auf den zunehmenden Gebrauch von anonym erworbenen oder auf falsche Namen angemeldeten Handys bei Kriminellen. Da eine 1999 ausgelaufene Versuchsfunkgenehmigung für die Abhöranlage nicht verlängert wurde, berufen sich die Polizeibehörden beim Einsatz bisher auf den so genannten "rechtfertigenden Notstand".
Dieses Vorgehen stößt nun bei den Justizministern der Länder auf Kritik. Die Überwachungsanlage müsse "wegen des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis ausdrücklich gesetzlich geregelt werden", heißt es in einer Vorlage für die Justizministerkonferenz. Auch die Generalstaatsanwälte von Niedersachsen und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, mahnen eine klare Rechtsgrundlage an, da die bisherige Praxis gesetzeswidrig sei.
Das aus einem Observationsauto heraus betriebene Gerät überwacht nicht nur die Handys von Verdächtigen, sondern von allen Personen, die in einem bestimmten Umkreis ein Mobiltelefon eingeschaltet haben. Da der "IMSI-Catcher" beim Einsatz Teile des Funknetzes außer Betrieb setzt, haben auch die Mobilfunkbetreiber laut 'Spiegel' bei der Bundesregierung gegen den Einsatz protestiert - bislang ohne Ergebnis. Die Geräte sind so effektiv, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nun ein Gegengerät entwickelt, mit dem verhindert werden soll, dass ausländische Geheimdienste etwa im Berliner Regierungsviertel Handys von Bundesministern abhören können. (as)
[Sat, 11.08.2001] - © 2001 de.internet.com
Die Polizeibehörden von Bund und Ländern setzen illegal ein Gerät zur Überwachung von Handy-Besitzern ein. Nach Informationen des Nachrichten-Magazins 'Der Spiegel' haben Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesgrenzschutz (BGS) in den vergangenen Jahren in mindestens 30 Fällen eine mobile Überwachungsanlage namens "IMSI-Catcher" verwendet, für die es keine klare gesetzliche Grundlage gibt.
Wie das Blatt weiter berichtet, reagieren die Ermittler mit der Hightech-Anlage auf den zunehmenden Gebrauch von anonym erworbenen oder auf falsche Namen angemeldeten Handys bei Kriminellen. Da eine 1999 ausgelaufene Versuchsfunkgenehmigung für die Abhöranlage nicht verlängert wurde, berufen sich die Polizeibehörden beim Einsatz bisher auf den so genannten "rechtfertigenden Notstand".
Dieses Vorgehen stößt nun bei den Justizministern der Länder auf Kritik. Die Überwachungsanlage müsse "wegen des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis ausdrücklich gesetzlich geregelt werden", heißt es in einer Vorlage für die Justizministerkonferenz. Auch die Generalstaatsanwälte von Niedersachsen und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, mahnen eine klare Rechtsgrundlage an, da die bisherige Praxis gesetzeswidrig sei.
Das aus einem Observationsauto heraus betriebene Gerät überwacht nicht nur die Handys von Verdächtigen, sondern von allen Personen, die in einem bestimmten Umkreis ein Mobiltelefon eingeschaltet haben. Da der "IMSI-Catcher" beim Einsatz Teile des Funknetzes außer Betrieb setzt, haben auch die Mobilfunkbetreiber laut 'Spiegel' bei der Bundesregierung gegen den Einsatz protestiert - bislang ohne Ergebnis. Die Geräte sind so effektiv, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nun ein Gegengerät entwickelt, mit dem verhindert werden soll, dass ausländische Geheimdienste etwa im Berliner Regierungsviertel Handys von Bundesministern abhören können. (as)
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