@ Schultebrand:
Danker aber meine Frage richtete sich speziell auf das Unternehmen Susquehanna.
@ Hirschmann: Du hast im Beitrag
#12003 diesbezüglich sehr interessantes geschrieben aber ganz klar ist es mir noch nicht.
Daher die Bitte um Antwort meiner Fragern:
Susquehanna muß seine Leerverkäufe nicht glattziehen, da sie sich die Aktien vom Schwesterunternehmen CVI "geliehen" haben (also eine Art interner Deal)?
Bedeutet das, das Susquehanna nur mit CVI abrechnen muß? Wenn ja, so meine Vermutung gibt es dann keine zeitlich begrenzte Frist und die Glattstellung ließe sich nur durch die Löschung im BA einsehen?
Sollte dem so sein, dann müßte Susquehanna bei für sie uninteressanten Kursen an der Börse nicht aktiv werden.
Schade ich dachte sie müssen ihre Position relativ kurzfristig an der Börse glattziehen.