Optionen
Definition:
Optionen geben dem Käufer das Recht, aber nicht die Verpflichtung,
eine bestimmte Menge (Optionsverhältnis) eines bestimmten Basiswerts
innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Optionsfrist) oder zu einem festgesetzten Zeitpunkt (Optionstermin)
zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis (Basispreis)
zu kaufen (Call)
oder zu verkaufen (Put).
Für dieses Recht zahlt der Erwerber dem Verkäufer der Option bei Abschluss des Geschäfts eine Prämie (Optionsprämie, Optionspreis).
Klärung der Begriffe:
Basiswerte:
Als Basiswerte kommen vor allem in Frage: Aktien, Anleihen, Währungen, Zinsen und Indizes.
Barausgleich statt Lieferung möglich:
Anstelle des Bezugs oder der Lieferung des Basiswertes bei Ausübung der Option können die Emissionsbedingungen einen Barausgleich in Geld vorsehen. Bei einem Barausgleich findet mit der Optionsausübung kein Erwerb des Basiswertes statt. Vielmehr wird der Differenzbetrag zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktwert des Basiswertes ermittelt und an den Optionsinhaber ausgezahlt.
Laufzeit / Optionsfrist:
Die Laufzeit einer Option ist der Zeitraum vom Tag ihrer Begebung bis zu dem Tag, an dem das Optionsrecht erlischt.
Ausübungsmöglichkeit bei amerikanischem und bei europäischem Typ:
Bei Optionen amerikanischen Typs kann das Optionsrecht jederzeit während der Laufzeit der Option ausgeübt werden.
Bei Optionen europäischen Typs ist dies nur am Ende der Laufzeit möglich. Daneben können die Emissionsbedingungen vorsehen, dass die Ausübung des Optionsrechts nur innerhalb ganz bestimmter Zeiträume während der Laufzeit möglich ist.
Optionsverhältnis:
Das Optionsverhältnis (auch Bezugsverhältnis genannt) drückt aus, wieviele Einheiten des Basiswertes der Inhaber der Option durch Ausübung kaufen (Call) bzw. verkaufen (Put) kann. Ist ein Barausgleich vorgesehen, so gibt das Optionsverhältnis an, wie viele Einheiten des Basiswertes bei der Berechnung des Barausgleichs zugrunde zu legen sind.
Basispreis:
Der Basispreis ist der im voraus festgelegte Preis, zu dem man bei Ausübung des Optionsrechts den Basispreis kaufen bzw. verkaufen kann.
Bei jedem Optionsgeschäft sind 2 Phasen zu unterscheiden:
1.) Begründung des Optionsrechts (Kauf der Option unter Zahlung des Optionspreises),
2.) Ausübung des Optionsrechts (Geltendmachen des Lieferanspruchs bzw. Andienung des Basiswerts und Zahlung bzw. Annahme des Basispreises).
Die Entscheidung ob die Option ausgeübt werden soll, trifft ausschließlich der Käufer der Option. Der Verkäufer der Option muss die Entscheidung des Käufers abwarten. Er wird deshalb auch als Stillhalter bezeichnet.
Falls der Käufer sein Optionsrecht ausführt, ist der Verkäufer verpflichtet, den Basiswert zum vereinbarten Basispreis zu kaufen oder zu verkaufen. Für das Bereithalten des Basiswerts bzw. der Kaufsumme erhält der Stillhalter den Optionspreis. Falls der Käufer sein Optionsrecht nicht ausübt, die Option also verfallen lässt, bleibt dem Stillhalter die Optionsprämie.
Long und Short:
Es ist wichtig, sich folgendes bewusst zu machen und sich die dazugehörige Terminologie anzueignen: Um einen Call kaufen zu können, muss jemand diesen Call verkaufen. Um einen Put kaufen zu können, muss jemand diesen Put verkaufen.
- Wer eine Option kauft, der hat eine "Long-Position" oder wie man auch sagen kann: Er ist die Option long.
- Wer eine Option verkauft, der hat eine "Short-Position" oder wie man auch sagt: Er ist die Option short.
Die vier Grundgeschäftsarten im Überblick:
Long-Call Short-Call Long-Put Short-Put
Rechte: Kauf des Basiswerts zu den vereinbarten Konditionen Erhalt der Optionsprämie Verkauf des Basiswerts zu den vereinbarten Konditionen Erhalt der Optionsprämie
Pflichten: Zahlung der Prämie Lieferung des Basiswerts oder Barausgleich Zahlung der Prämie Abnahme des Basiswerts oder Barausgleich
Wahlmöglichkeiten: Option verfallen lassen, glattstellen oder ausüben Warten oder glattstellen Option verfallen lassen, glattstellen oder ausüben Warten oder glattstellen
Exkurs:
Glattstellen = Schließen einer offenen Position durch ein Gegengeschäft mit gleichen Merkmalen wie das Eröffnungsgeschäft. Long-Positionen werden durch Short-Positionen glattgestellt, Short-Positionen durch Long-Positionen.
Erwartungen der Kontraktpartner:
- Der Käufer einer Kaufoption setzt auf steigende Kurse.
- Der Verkäufer einer Kaufoption setzt auf gleichbleibende oder fallende Kurse.
- Der Käufer einer Verkaufsoption setzt auf fallende Kurse.
- Der Verkäufer einer Verkaufsoption setzt auf gleich bleibende oder steigende Kurse.
Bewertungskriterien und Preisbildungsfaktoren:
Um eine qualitative Beurteilung von Optionen vornehmen zu können, bedient man sich u.a. sogenannter statischer Kennzahlen, die eine Bewertung zu einem bestimmten Zeitpunkt ermöglichen.
Hierzu zählen im einzelnen
Innerer Wert
Zeitwert
Aufgeld
Break-even-Point
Hebel
Solche Kennzahlen sollten für den Vergleich von Optionen aber nur angewandt werden, wenn die Optionen weitgehend gleich ausgestattet sind. Bereits geringe Veränderungen in der Ausstattung können die Kennzahlen stark beeinflussen und somit deren Aussagekraft im Rahmen von Vergleichen beeinträchtigen.
Innerer Wert:
Der innere Wert einer Option ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Basispreis und dem Kurs des Basiswertes, wobei das Optionsverhältnis als Faktor zu berücksichtigen ist. Er gibt an, welcher Betrag sich bei der Ausübung der Option realisieren lässt.
Je nach dem Verhältnis von Basispreis und Kassakurs lassen sich unterscheiden:
Optionen im Geld ("In the money"):
Eine Option weist einen inneren Wert auf, wenn beim Call (Put) der aktuelle Kurs des Basiswertes über (unter) dem Basispreis liegt. In diesem Fall ist die Option "im Geld".
Optionen am Geld ("At the money"):
Sind Basispreis und aktueller Kurs identisch, hat die Option keinen inneren Wert. In diesem Fall ist sie "am Geld".
Optionen aus dem Geld ("Out of the money"):
Ebenfalls keinen inneren Wert hat eine Option, wenn der aktuelle Kurs des Basiswertes unter dem Basispreis des Calls bzw. über dem Basispreis des Puts liegt. Die Option ist in diesem Fall "aus dem Geld".
Beispiel:
- Basispreis der Aktie: 350 EUR
- Aktuelle Kurs der Aktie: 400 EUR
- Innerer Wert = 400 EUR - 350 EUR = 50 EUR ("in the money")
Zeitwert:
Der Zeitwert ist der "Unsicherheitsaufschlag", der u.a. die Wahrscheinlichkeit von Kursschwankungen des Basiswertes bis zur Fälligkeit der Option widerspiegelt.
Er errechnet sich aus der Differenz zwischen Optionskurs und innerem Wert. Besitzt die Option keinen inneren Wert, ergibt sich der Kurs der Option vollständig aus dem Zeitwert.
Die Höhe des Zeitwerts wird wesentlich von der Restlaufzeit der Option sowie der Volatilität des Basiswertes bestimmt. Je kürzer die verbleibende Zeit bis zum Verfalltag und je niedriger die Volatilität des Basiswertes, desto niedriger ist der Zeitwert, da mit abnehmender Restlaufzeit die Wahrscheinlichkeit einer Preisänderung beim Basiswert sinkt. Wegen der damit abnehmenden Gewinnchance für den Käufer der Option haben Optionen mit kürzeren Restlaufzeiten (bei gleichem Basiswert und gleichem Basispreis) i.d.R. niedrigere Zeitwerte als solche mit längerer Laufzeit.
Jede Option verliert unweigerlich an Zeitwert, bis dieser am Ende der Laufzeit gleich Null ist. Dies geschieht - bei Konstanz aller anderen Einflussfaktoren - um so schneller, je näher der Verfalltag rückt. Am Verfalltag selbst wird der Wert der Option allein von seinem inneren Wert bestimmt. Diese Überlegung spielt für den Inhaber eine wichtige Rolle. In der Regel realisiert man einen Gewinn dadurch, dass man die Option nicht ausübt, sondern verkauft. Durch den Verkauf vereinnahmt man neben dem inneren Wert den Zeitwert, der bei einer Ausübung der Option verlorenginge.
Aufgeld:
Das Aufgeld gibt bei einer Call-Option an, um wieviel teurer der Erwerb des Basiswertes durch Kauf und sofortige Ausübung der Option zum Betrachtungszeitpunkt gegenüber dem direkten Erwerb des Basiswertes ist. Bei einer Put-Option gibt das Aufgeld an, um wieviel teurer der Verkauf des Basiswertes durch Kauf und sofortige Ausübung des Optionsrechts zum Betrachtungszeitpunkt gegenüber dem direkten Verkauf des Basiswertes ist. In der Regel wird zur besseren Einschätzung der Option das Aufgeld bezogen auf ein Laufzeitjahr (jährliches Aufgeld) ausgewiesen. Ist die Option "in the money", so drückt das Aufgeld den Zeitwert der Option in Prozent des aktuellen Kurses des Basiswertes aus.
Break-even-Punkt:
Der Break-even-Punkt einer Option lässt sich an einem bestimmten Kurs des Basiswertes festmachen: Diesen Kurs muss der Basiswert erreichen, um eine Ausübung der Option ohne Verlust zu ermöglichen.
Dieser Kurs entspricht nicht etwa dem Basispreis, sondern liegt stets um einen gewissen Betrag darüber (Call-Optionen) bzw. darunter (bei Put-Optionen). Der Vorteil aus der Ausübung muss den für die Option gezahlten Preis sowie die Transaktionskosten kompensieren. Der Break-even-Punkt hat für die Ermittlung der Gewinnschwelle nur dann eine Bedeutung, wenn die Ausübung der Option beabsichtigt wird. Soll die Option hingegen verkauft werden, so sagt der Break-even-Punkt noch nichts über den konkreten Gewinn oder Verlust aus. Ein Gewinn wird dann erzielt, wenn der Verkaufserlös den Kaufpreis der Option zuzüglich aller Transaktionskosten übersteigt.
Die Hebelwirkung:
Die Kursentwicklung einer Option steht in einem engen Verhältnis zur Kursentwicklung des Basiswertes. Aufgrund des geringeren Kapitaleinsatzes, der zum Erwerb einer Option nötig ist, reagiert diese auf Kursveränderungen des Basiswerts überproportional. Mit anderen Worten heißt das: Der Inhaber einer Option partizipiert überdurchschnittlich an Kursgewinnen und Kursverlusten des Basiswertes. Dieser Sachverhalt wird als Hebelwirkung oder Leverageeffekt bezeichnet und macht den besonderen Reiz der Option aus. Durch einen verhältnismäßig geringen Kapitaleinsatz können hohe Gewinne, aber umgekehrt auch hohe Verluste (bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals), erzielt werden.
Der Hebel einer Option gibt Aufschluss darüber, in welchem Maße der Käufer einer Option an einer Kursveränderung des Basiswerts positiv oder negativ teilnimmt (partizipiert).
Die Formel zur Errechnung des Hebels lautet:
Risiko der Wertminderung und des Totalverlusts:
Die Rechte, die man aus einer Option erwirbt, können an Wert verlieren oder verfallen, weil Optionen stets nur befristete Rechte verbriefen. Je kürzer die Restlaufzeit, desto größer kann das Risiko eines Wertverlustes sein.
Wertminderung:
Tritt die erwartete Kursentwicklung der Option während der Laufzeit nicht ein, kann der Optionsbesitzer beim Verkauf einen Verlust erleiden. Wegen der begrenzten Laufzeit der Option kann der Optionsbesitzer nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis rechtzeitig vor Laufzeitende wieder erholen wird.
Totalverlust:
Der Kauf von Optionen kann, unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten, allein aufgrund ungünstiger Marktentwicklung und Ablauf der Laufzeit zu einem Totalverlust des eingesetzten Betrages führen.
Wenn sich die Erwartungen des Käufers bezüglich der Marktentwicklung nicht erfüllen oder auf die Ausübung verzichtet wird, so verfällt die Option wertlos. Damit verliert der Optionsbesitzer seinen gesamten Optionseinsatz (Kaufpreis zuzüglich der entstandenen Kosten).
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Definition:
Optionen geben dem Käufer das Recht, aber nicht die Verpflichtung,
eine bestimmte Menge (Optionsverhältnis) eines bestimmten Basiswerts
innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Optionsfrist) oder zu einem festgesetzten Zeitpunkt (Optionstermin)
zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis (Basispreis)
zu kaufen (Call)
oder zu verkaufen (Put).
Für dieses Recht zahlt der Erwerber dem Verkäufer der Option bei Abschluss des Geschäfts eine Prämie (Optionsprämie, Optionspreis).
Klärung der Begriffe:
Basiswerte:
Als Basiswerte kommen vor allem in Frage: Aktien, Anleihen, Währungen, Zinsen und Indizes.
Barausgleich statt Lieferung möglich:
Anstelle des Bezugs oder der Lieferung des Basiswertes bei Ausübung der Option können die Emissionsbedingungen einen Barausgleich in Geld vorsehen. Bei einem Barausgleich findet mit der Optionsausübung kein Erwerb des Basiswertes statt. Vielmehr wird der Differenzbetrag zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktwert des Basiswertes ermittelt und an den Optionsinhaber ausgezahlt.
Laufzeit / Optionsfrist:
Die Laufzeit einer Option ist der Zeitraum vom Tag ihrer Begebung bis zu dem Tag, an dem das Optionsrecht erlischt.
Ausübungsmöglichkeit bei amerikanischem und bei europäischem Typ:
Bei Optionen amerikanischen Typs kann das Optionsrecht jederzeit während der Laufzeit der Option ausgeübt werden.
Bei Optionen europäischen Typs ist dies nur am Ende der Laufzeit möglich. Daneben können die Emissionsbedingungen vorsehen, dass die Ausübung des Optionsrechts nur innerhalb ganz bestimmter Zeiträume während der Laufzeit möglich ist.
Optionsverhältnis:
Das Optionsverhältnis (auch Bezugsverhältnis genannt) drückt aus, wieviele Einheiten des Basiswertes der Inhaber der Option durch Ausübung kaufen (Call) bzw. verkaufen (Put) kann. Ist ein Barausgleich vorgesehen, so gibt das Optionsverhältnis an, wie viele Einheiten des Basiswertes bei der Berechnung des Barausgleichs zugrunde zu legen sind.
Basispreis:
Der Basispreis ist der im voraus festgelegte Preis, zu dem man bei Ausübung des Optionsrechts den Basispreis kaufen bzw. verkaufen kann.
Bei jedem Optionsgeschäft sind 2 Phasen zu unterscheiden:
1.) Begründung des Optionsrechts (Kauf der Option unter Zahlung des Optionspreises),
2.) Ausübung des Optionsrechts (Geltendmachen des Lieferanspruchs bzw. Andienung des Basiswerts und Zahlung bzw. Annahme des Basispreises).
Die Entscheidung ob die Option ausgeübt werden soll, trifft ausschließlich der Käufer der Option. Der Verkäufer der Option muss die Entscheidung des Käufers abwarten. Er wird deshalb auch als Stillhalter bezeichnet.
Falls der Käufer sein Optionsrecht ausführt, ist der Verkäufer verpflichtet, den Basiswert zum vereinbarten Basispreis zu kaufen oder zu verkaufen. Für das Bereithalten des Basiswerts bzw. der Kaufsumme erhält der Stillhalter den Optionspreis. Falls der Käufer sein Optionsrecht nicht ausübt, die Option also verfallen lässt, bleibt dem Stillhalter die Optionsprämie.
Long und Short:
Es ist wichtig, sich folgendes bewusst zu machen und sich die dazugehörige Terminologie anzueignen: Um einen Call kaufen zu können, muss jemand diesen Call verkaufen. Um einen Put kaufen zu können, muss jemand diesen Put verkaufen.
- Wer eine Option kauft, der hat eine "Long-Position" oder wie man auch sagen kann: Er ist die Option long.
- Wer eine Option verkauft, der hat eine "Short-Position" oder wie man auch sagt: Er ist die Option short.
Die vier Grundgeschäftsarten im Überblick:
Long-Call Short-Call Long-Put Short-Put
Rechte: Kauf des Basiswerts zu den vereinbarten Konditionen Erhalt der Optionsprämie Verkauf des Basiswerts zu den vereinbarten Konditionen Erhalt der Optionsprämie
Pflichten: Zahlung der Prämie Lieferung des Basiswerts oder Barausgleich Zahlung der Prämie Abnahme des Basiswerts oder Barausgleich
Wahlmöglichkeiten: Option verfallen lassen, glattstellen oder ausüben Warten oder glattstellen Option verfallen lassen, glattstellen oder ausüben Warten oder glattstellen
Exkurs:
Glattstellen = Schließen einer offenen Position durch ein Gegengeschäft mit gleichen Merkmalen wie das Eröffnungsgeschäft. Long-Positionen werden durch Short-Positionen glattgestellt, Short-Positionen durch Long-Positionen.
Erwartungen der Kontraktpartner:
- Der Käufer einer Kaufoption setzt auf steigende Kurse.
- Der Verkäufer einer Kaufoption setzt auf gleichbleibende oder fallende Kurse.
- Der Käufer einer Verkaufsoption setzt auf fallende Kurse.
- Der Verkäufer einer Verkaufsoption setzt auf gleich bleibende oder steigende Kurse.
Bewertungskriterien und Preisbildungsfaktoren:
Um eine qualitative Beurteilung von Optionen vornehmen zu können, bedient man sich u.a. sogenannter statischer Kennzahlen, die eine Bewertung zu einem bestimmten Zeitpunkt ermöglichen.
Hierzu zählen im einzelnen
Innerer Wert
Zeitwert
Aufgeld
Break-even-Point
Hebel
Solche Kennzahlen sollten für den Vergleich von Optionen aber nur angewandt werden, wenn die Optionen weitgehend gleich ausgestattet sind. Bereits geringe Veränderungen in der Ausstattung können die Kennzahlen stark beeinflussen und somit deren Aussagekraft im Rahmen von Vergleichen beeinträchtigen.
Innerer Wert:
Der innere Wert einer Option ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Basispreis und dem Kurs des Basiswertes, wobei das Optionsverhältnis als Faktor zu berücksichtigen ist. Er gibt an, welcher Betrag sich bei der Ausübung der Option realisieren lässt.
Je nach dem Verhältnis von Basispreis und Kassakurs lassen sich unterscheiden:
Optionen im Geld ("In the money"):
Eine Option weist einen inneren Wert auf, wenn beim Call (Put) der aktuelle Kurs des Basiswertes über (unter) dem Basispreis liegt. In diesem Fall ist die Option "im Geld".
Optionen am Geld ("At the money"):
Sind Basispreis und aktueller Kurs identisch, hat die Option keinen inneren Wert. In diesem Fall ist sie "am Geld".
Optionen aus dem Geld ("Out of the money"):
Ebenfalls keinen inneren Wert hat eine Option, wenn der aktuelle Kurs des Basiswertes unter dem Basispreis des Calls bzw. über dem Basispreis des Puts liegt. Die Option ist in diesem Fall "aus dem Geld".
Beispiel:
- Basispreis der Aktie: 350 EUR
- Aktuelle Kurs der Aktie: 400 EUR
- Innerer Wert = 400 EUR - 350 EUR = 50 EUR ("in the money")
Zeitwert:
Der Zeitwert ist der "Unsicherheitsaufschlag", der u.a. die Wahrscheinlichkeit von Kursschwankungen des Basiswertes bis zur Fälligkeit der Option widerspiegelt.
Er errechnet sich aus der Differenz zwischen Optionskurs und innerem Wert. Besitzt die Option keinen inneren Wert, ergibt sich der Kurs der Option vollständig aus dem Zeitwert.
Die Höhe des Zeitwerts wird wesentlich von der Restlaufzeit der Option sowie der Volatilität des Basiswertes bestimmt. Je kürzer die verbleibende Zeit bis zum Verfalltag und je niedriger die Volatilität des Basiswertes, desto niedriger ist der Zeitwert, da mit abnehmender Restlaufzeit die Wahrscheinlichkeit einer Preisänderung beim Basiswert sinkt. Wegen der damit abnehmenden Gewinnchance für den Käufer der Option haben Optionen mit kürzeren Restlaufzeiten (bei gleichem Basiswert und gleichem Basispreis) i.d.R. niedrigere Zeitwerte als solche mit längerer Laufzeit.
Jede Option verliert unweigerlich an Zeitwert, bis dieser am Ende der Laufzeit gleich Null ist. Dies geschieht - bei Konstanz aller anderen Einflussfaktoren - um so schneller, je näher der Verfalltag rückt. Am Verfalltag selbst wird der Wert der Option allein von seinem inneren Wert bestimmt. Diese Überlegung spielt für den Inhaber eine wichtige Rolle. In der Regel realisiert man einen Gewinn dadurch, dass man die Option nicht ausübt, sondern verkauft. Durch den Verkauf vereinnahmt man neben dem inneren Wert den Zeitwert, der bei einer Ausübung der Option verlorenginge.
Aufgeld:
Das Aufgeld gibt bei einer Call-Option an, um wieviel teurer der Erwerb des Basiswertes durch Kauf und sofortige Ausübung der Option zum Betrachtungszeitpunkt gegenüber dem direkten Erwerb des Basiswertes ist. Bei einer Put-Option gibt das Aufgeld an, um wieviel teurer der Verkauf des Basiswertes durch Kauf und sofortige Ausübung des Optionsrechts zum Betrachtungszeitpunkt gegenüber dem direkten Verkauf des Basiswertes ist. In der Regel wird zur besseren Einschätzung der Option das Aufgeld bezogen auf ein Laufzeitjahr (jährliches Aufgeld) ausgewiesen. Ist die Option "in the money", so drückt das Aufgeld den Zeitwert der Option in Prozent des aktuellen Kurses des Basiswertes aus.
Break-even-Punkt:
Der Break-even-Punkt einer Option lässt sich an einem bestimmten Kurs des Basiswertes festmachen: Diesen Kurs muss der Basiswert erreichen, um eine Ausübung der Option ohne Verlust zu ermöglichen.
Dieser Kurs entspricht nicht etwa dem Basispreis, sondern liegt stets um einen gewissen Betrag darüber (Call-Optionen) bzw. darunter (bei Put-Optionen). Der Vorteil aus der Ausübung muss den für die Option gezahlten Preis sowie die Transaktionskosten kompensieren. Der Break-even-Punkt hat für die Ermittlung der Gewinnschwelle nur dann eine Bedeutung, wenn die Ausübung der Option beabsichtigt wird. Soll die Option hingegen verkauft werden, so sagt der Break-even-Punkt noch nichts über den konkreten Gewinn oder Verlust aus. Ein Gewinn wird dann erzielt, wenn der Verkaufserlös den Kaufpreis der Option zuzüglich aller Transaktionskosten übersteigt.
Die Hebelwirkung:
Die Kursentwicklung einer Option steht in einem engen Verhältnis zur Kursentwicklung des Basiswertes. Aufgrund des geringeren Kapitaleinsatzes, der zum Erwerb einer Option nötig ist, reagiert diese auf Kursveränderungen des Basiswerts überproportional. Mit anderen Worten heißt das: Der Inhaber einer Option partizipiert überdurchschnittlich an Kursgewinnen und Kursverlusten des Basiswertes. Dieser Sachverhalt wird als Hebelwirkung oder Leverageeffekt bezeichnet und macht den besonderen Reiz der Option aus. Durch einen verhältnismäßig geringen Kapitaleinsatz können hohe Gewinne, aber umgekehrt auch hohe Verluste (bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals), erzielt werden.
Der Hebel einer Option gibt Aufschluss darüber, in welchem Maße der Käufer einer Option an einer Kursveränderung des Basiswerts positiv oder negativ teilnimmt (partizipiert).
Die Formel zur Errechnung des Hebels lautet:
Risiko der Wertminderung und des Totalverlusts:
Die Rechte, die man aus einer Option erwirbt, können an Wert verlieren oder verfallen, weil Optionen stets nur befristete Rechte verbriefen. Je kürzer die Restlaufzeit, desto größer kann das Risiko eines Wertverlustes sein.
Wertminderung:
Tritt die erwartete Kursentwicklung der Option während der Laufzeit nicht ein, kann der Optionsbesitzer beim Verkauf einen Verlust erleiden. Wegen der begrenzten Laufzeit der Option kann der Optionsbesitzer nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis rechtzeitig vor Laufzeitende wieder erholen wird.
Totalverlust:
Der Kauf von Optionen kann, unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten, allein aufgrund ungünstiger Marktentwicklung und Ablauf der Laufzeit zu einem Totalverlust des eingesetzten Betrages führen.
Wenn sich die Erwartungen des Käufers bezüglich der Marktentwicklung nicht erfüllen oder auf die Ausübung verzichtet wird, so verfällt die Option wertlos. Damit verliert der Optionsbesitzer seinen gesamten Optionseinsatz (Kaufpreis zuzüglich der entstandenen Kosten).
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