Infomatec-Vorstände müssen Privatanleger Schadenersatz zahlen
Augsburg (vwd) - Das Landgericht Augsburg hat am Montag die ehemaligen bzw erneut berufenen Vorstände der Infomatec Integrated Information Systems AG, Augsburg, Gerhard Harlos und Alexander Häfele, zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 90.945,70 DEM zuzüglich Zinsen verurteilt. Das Gericht entsprach damit der Klage eines Anlegers, der für diese Summe Aktien des Unternehmens gekauft hatte und auf Rückabwicklung der Transaktion geklagt hatte. Dem Urteil zufolge müssen beide Beklagte die Papiere des Unternehmens von dem Kläger zurück nehmen. Nach seiner Entlassung war Harlos vom Aufsichtsrat Mitte September 2001 erneut zum Vorstand besellt worden.
Der Anleger hatte geltend gemacht, dass er die Aktien auf Grund einer Pflichtmitteilung von Infomatec vom 20. Mai 1999 gekauft hatte, in der ein Großauftrag des Telekommunikationsunternehmens Mobilcom über 55 Mio DEM berichtet worden war. Tatsächlich hatte der Auftrag allerdings nur einen Umfang von 9,24 Mio DEM. Der Anleger hatte neben den einstigen Vorständen auch das Unternehmen selbst auf Schadenersatz verklagt. Diese Verfahren wurde jedoch wegen des laufenden Insolvenzverfahrens von den übrigen abgetrennt.
vwd/24.9.2001/rne/mim
Hat sonst noch jemand Infomatec-Aktien? Die Chancen stehen gut, sein Geld wieder zu sehen!!! Man muß halt den Kauf analog zu oben begründen.
Augsburg (vwd) - Das Landgericht Augsburg hat am Montag die ehemaligen bzw erneut berufenen Vorstände der Infomatec Integrated Information Systems AG, Augsburg, Gerhard Harlos und Alexander Häfele, zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 90.945,70 DEM zuzüglich Zinsen verurteilt. Das Gericht entsprach damit der Klage eines Anlegers, der für diese Summe Aktien des Unternehmens gekauft hatte und auf Rückabwicklung der Transaktion geklagt hatte. Dem Urteil zufolge müssen beide Beklagte die Papiere des Unternehmens von dem Kläger zurück nehmen. Nach seiner Entlassung war Harlos vom Aufsichtsrat Mitte September 2001 erneut zum Vorstand besellt worden.
Der Anleger hatte geltend gemacht, dass er die Aktien auf Grund einer Pflichtmitteilung von Infomatec vom 20. Mai 1999 gekauft hatte, in der ein Großauftrag des Telekommunikationsunternehmens Mobilcom über 55 Mio DEM berichtet worden war. Tatsächlich hatte der Auftrag allerdings nur einen Umfang von 9,24 Mio DEM. Der Anleger hatte neben den einstigen Vorständen auch das Unternehmen selbst auf Schadenersatz verklagt. Diese Verfahren wurde jedoch wegen des laufenden Insolvenzverfahrens von den übrigen abgetrennt.
vwd/24.9.2001/rne/mim