...dass es nicht so einfach ist, mal eben mit einem Fingerschnippen einen alten AG-Mantel zu reaktivieren. ;-)
Alle "Neufälle", die erst im Laufe der Abwicklung innerhalb eines Insolvenzverfahrens einen Insolvenzplan sehen und deren Insolvenzplanverfahren erst nach dem 7.2.2017 (neue gesetzlich vorgesehene Regelung, falls Brüssel anerkennt) vom Gericht bestätigt wurden, dürften es im Rahmen der zukünftigen Individualprüfung hinsichtlich der Anerkennung von Sanierungsplänen in Zukunft schwerer haben.
Für den Fall, dass Brüssel ablehnt, dürfte der Ofen für Cold-IPOs sogar langsam erlöschen.
Nur meine Meinung.