Erst hü, dann hott. Rot-Grün eiert wieder mal kräftig rum. Diesmal bei der Eigenheimzulage. Doch Häuslebauer freuen sich. Für sie bringt der Salto rückwärts Vorteile.
von Ludwig Riepl und Birgit Tietjen, Euro am Sonntag 08/03
Hans-Jürgen Z. und seine Frau Marlies bekommen Geld von Finanzminister Eichel, trotzdem sind sie sauer auf ihn. Hat er ihnen doch harte Wochen eingebrockt. Erst freuten sie sich, als eines der letzten Paare ohne Kinder noch Eigenheimzulage zu erhalten. Die sollte für Kinderlose eigentlich zum Jahresende gestrichen werden. Ersatzlos. Dann aber begann der Frust. Die Handwerker pfuschten, der Einzugstermin verschob sich auf Februar. Zu spät für die Zulage, denn „der Anspruch entsteht mit Beginn der Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken“ – so steht’s im Gesetz.
Für das Ehepaar über die acht Jahre Förderdauer ein Verlust von insgesamt 20448 Euro. Und falls sie noch Nachwuchs bekommen sollten, hätten sie pro Kind und Jahr weitere 767 Euro verloren. Folge: Für die beiden begann das Rechnen wieder, hatten sie die Finanzierung doch knapp kalkuliert. Die schlaflosen Nächte und endlosen Verhandlungen mit der Bank hätten sie sich sparen können: Bei der Eigenheimzulage bleibt vorerst alles beim Alten. Zumindest so lange, bis das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Darauf haben sich vergangene Woche die Länderfinanzminister geeinigt. Frühestens Ende März wird endgültig über die Eigenheimzulage entschieden, so Experten.
Der ursprüngliche Stichtag 31.12. 2002 platzte. Denn der Bundestag hat zwar die Novelle abgesegnet, doch da die Unions-Mehrheit im Bundesrat das Gesetz ablehnt, muss ein Kompromiss gefunden werden. Folge: Wer bis zur Verabschiedung der Gesetzesänderung bereits in die eigenen vier Wände gezogen ist, hat das Recht auf die Zulage nach alten Regeln. Eine Frist für die Antragstellung ist nicht zu beachten (siehe EURO Nr. 7/03). Besonders Kinderlose können so vorerst weiter von der Eigenheimzulage profitieren. Gut für die Baubranche. Der Sparkassen-Verband rechnet jedoch mit starken Einbrüchen beim Eigenheimbau, sobald die Neuregelung greift.
Grund: Rot-Grün plant, nur noch Familien mit Kindern zu fördern. Und auch diese weniger als bisher. Geplant ist eine jährliche Grundzulage von 1000 Euro sowie weitere 800 Euro je Kind. Erwerb von Neu- und Altbauten werden gleich stark gefördert. Das heißt: Bekam eine vierköpfige Familie bisher in acht Jahren bei Neubauten 32720 und bei Altbauten 22496 Euro Zulage, gibt’s künftig nur noch 20800 Euro. Auch die Einkommensgrenzen sollen gesenkt werden. Statt 81807 Euro (Ehepaare 163614) dürfen Alleinerziehende dann innerhalb von zwei Jahren maximal 70000 (Ehepaare 140000) Euro verdienen. Je Kind erhöht sich diese Grenze dann nur noch um 20000 statt um 30678 Euro.
Doch jetzt schnell und unüberlegt eine Immobilie anzuschaffen, nur um in den Genuss der alten Regelung zu kommen, ist der falsche Weg. Grund: Eine überteuerte Immobilie oder eine unseriöse Finanzierung kosten mehr, als man mit der alten Eigenheimzulage reinholen kann.
von Ludwig Riepl und Birgit Tietjen, Euro am Sonntag 08/03
Hans-Jürgen Z. und seine Frau Marlies bekommen Geld von Finanzminister Eichel, trotzdem sind sie sauer auf ihn. Hat er ihnen doch harte Wochen eingebrockt. Erst freuten sie sich, als eines der letzten Paare ohne Kinder noch Eigenheimzulage zu erhalten. Die sollte für Kinderlose eigentlich zum Jahresende gestrichen werden. Ersatzlos. Dann aber begann der Frust. Die Handwerker pfuschten, der Einzugstermin verschob sich auf Februar. Zu spät für die Zulage, denn „der Anspruch entsteht mit Beginn der Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken“ – so steht’s im Gesetz.
Für das Ehepaar über die acht Jahre Förderdauer ein Verlust von insgesamt 20448 Euro. Und falls sie noch Nachwuchs bekommen sollten, hätten sie pro Kind und Jahr weitere 767 Euro verloren. Folge: Für die beiden begann das Rechnen wieder, hatten sie die Finanzierung doch knapp kalkuliert. Die schlaflosen Nächte und endlosen Verhandlungen mit der Bank hätten sie sich sparen können: Bei der Eigenheimzulage bleibt vorerst alles beim Alten. Zumindest so lange, bis das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Darauf haben sich vergangene Woche die Länderfinanzminister geeinigt. Frühestens Ende März wird endgültig über die Eigenheimzulage entschieden, so Experten.
Der ursprüngliche Stichtag 31.12. 2002 platzte. Denn der Bundestag hat zwar die Novelle abgesegnet, doch da die Unions-Mehrheit im Bundesrat das Gesetz ablehnt, muss ein Kompromiss gefunden werden. Folge: Wer bis zur Verabschiedung der Gesetzesänderung bereits in die eigenen vier Wände gezogen ist, hat das Recht auf die Zulage nach alten Regeln. Eine Frist für die Antragstellung ist nicht zu beachten (siehe EURO Nr. 7/03). Besonders Kinderlose können so vorerst weiter von der Eigenheimzulage profitieren. Gut für die Baubranche. Der Sparkassen-Verband rechnet jedoch mit starken Einbrüchen beim Eigenheimbau, sobald die Neuregelung greift.
Grund: Rot-Grün plant, nur noch Familien mit Kindern zu fördern. Und auch diese weniger als bisher. Geplant ist eine jährliche Grundzulage von 1000 Euro sowie weitere 800 Euro je Kind. Erwerb von Neu- und Altbauten werden gleich stark gefördert. Das heißt: Bekam eine vierköpfige Familie bisher in acht Jahren bei Neubauten 32720 und bei Altbauten 22496 Euro Zulage, gibt’s künftig nur noch 20800 Euro. Auch die Einkommensgrenzen sollen gesenkt werden. Statt 81807 Euro (Ehepaare 163614) dürfen Alleinerziehende dann innerhalb von zwei Jahren maximal 70000 (Ehepaare 140000) Euro verdienen. Je Kind erhöht sich diese Grenze dann nur noch um 20000 statt um 30678 Euro.
Doch jetzt schnell und unüberlegt eine Immobilie anzuschaffen, nur um in den Genuss der alten Regelung zu kommen, ist der falsche Weg. Grund: Eine überteuerte Immobilie oder eine unseriöse Finanzierung kosten mehr, als man mit der alten Eigenheimzulage reinholen kann.