Wegen ungenügender Angaben in ihrem Verkaufsprospekt zum Julius Bär Creativ-Fonds muss die Julius Bär Kapitalanlage AG Anlegern den Kaufpreis für ihre Creativ-Fondsanteile zurückerstatten. Damit fällte das Landgericht Frankfurt/Main am Freitag eine Entscheidung zur Prospekthaftung bei Fonds.
Die Münchener Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hatte im Januar Klage gegen Julius Bär eingereicht. Anleger, die ihre Anteile am Julius Bär Creativ-Fonds bereits zurückgegeben haben, könnten nun die Differenz zwischen Kauf- und Rückgabepreis verlangen, teilte ein Sprecher der Kanzlei am Freitag mit.
"Grundlegende Auswirkungen"
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit "ungenügenden Angaben zum Investitionsschwerpunkt Neuer Markt". Der Fondsprospekt habe über das Anlageziel des Fonds - den Neuen Markt - nicht deutlich genug aufgeklärt. Anleger hätten an eine risikoarme Anlagestrategie bei überdurchschnittlichen Renditen geglaubt, so die Argumentation der Kläger. Außer dem Hinweis "Wertpapierkurse können steigen und fallen", habe der Verkaufsprospekt keine Angaben zu dem hohen Anlagerisiko enthalten.
"Das Urteil hat grundlegende Auswirkungen auf die Prospektpublizität deutscher Fonds-Gesellschaften", meint Rechtsanwalt Klaus Rotter. Der Julius Bär Creativ-Fonds wurde unter dem inzwischen gefeuerten Fonds-Manager Kurt Ochner bekannt. So investierte der Fonds beispielsweise mehr als 60 Prozent des Kapitals am Neuen Markt in "Start-up"-Unternehmen. Ein weiteres Merkmal für die riskante Vorgehensweise des Fonds sei der jeweils hohe Anteil am Streubesitz der einzelnen Unternehmen, so Rotter.
Wegen der Marktenge der betroffenen Werte sorgte oft bereits eine einzelne Kauforder seitens des Julius Bär Creativ-Fonds für eine positive Bewegung des Kurses. Umgekehrt verhinderte diese Strategie jedoch auch den rechtzeitigen Ausstieg bei fallenden Kursen, da es nicht genügend Käufer gab.
Im April 2001 wurde Kurt Ochner mit sofortiger Wirkung von seinen Ämtern als Fonds-Manager der Julius Bär Kapitalanlage AG enthoben. In Fachkreisen gilt er seit langem als außerordentlich risikofreudig.
(Quelle: www.manager-magazin.de)
So long,
Calexa
www.investorweb.de
Die Münchener Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hatte im Januar Klage gegen Julius Bär eingereicht. Anleger, die ihre Anteile am Julius Bär Creativ-Fonds bereits zurückgegeben haben, könnten nun die Differenz zwischen Kauf- und Rückgabepreis verlangen, teilte ein Sprecher der Kanzlei am Freitag mit.
"Grundlegende Auswirkungen"
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit "ungenügenden Angaben zum Investitionsschwerpunkt Neuer Markt". Der Fondsprospekt habe über das Anlageziel des Fonds - den Neuen Markt - nicht deutlich genug aufgeklärt. Anleger hätten an eine risikoarme Anlagestrategie bei überdurchschnittlichen Renditen geglaubt, so die Argumentation der Kläger. Außer dem Hinweis "Wertpapierkurse können steigen und fallen", habe der Verkaufsprospekt keine Angaben zu dem hohen Anlagerisiko enthalten.
"Das Urteil hat grundlegende Auswirkungen auf die Prospektpublizität deutscher Fonds-Gesellschaften", meint Rechtsanwalt Klaus Rotter. Der Julius Bär Creativ-Fonds wurde unter dem inzwischen gefeuerten Fonds-Manager Kurt Ochner bekannt. So investierte der Fonds beispielsweise mehr als 60 Prozent des Kapitals am Neuen Markt in "Start-up"-Unternehmen. Ein weiteres Merkmal für die riskante Vorgehensweise des Fonds sei der jeweils hohe Anteil am Streubesitz der einzelnen Unternehmen, so Rotter.
Wegen der Marktenge der betroffenen Werte sorgte oft bereits eine einzelne Kauforder seitens des Julius Bär Creativ-Fonds für eine positive Bewegung des Kurses. Umgekehrt verhinderte diese Strategie jedoch auch den rechtzeitigen Ausstieg bei fallenden Kursen, da es nicht genügend Käufer gab.
Im April 2001 wurde Kurt Ochner mit sofortiger Wirkung von seinen Ämtern als Fonds-Manager der Julius Bär Kapitalanlage AG enthoben. In Fachkreisen gilt er seit langem als außerordentlich risikofreudig.
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