Wenn sich hier niemand strafbar gemacht hat und alles korrekt ermittelt wurde, kommt hier noch etwas. Andernfalls stehen der WP und der Vorstand im Verdacht des Betrugs. Der geringste Ausgabebetrag einer Aktie beträgt bekanntlich EUR 1,00...
Quelle: www.ebanz.de, Bekanntmachung vom 11.12.2018
"Der Wert der Sacheinlage erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien bzw. den Wert der dafür zu gewährenden Leistungen. Die Quelle dieser Bewertung eine Fairness Opinion gemäß IDW Standard S8 (Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions), erstellt von der DMP Audit & Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Am Kaiserkai 62, D-20457 Hamburg, ist. Der Bewertungsstichtag ist der 30.11.2018. Die dabei angewandte Bewertungsmethode ist das sog. Flow-to-Equity-Verfahren.
Der Vorstand weist darauf hin, dass außergewöhnliche Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert des Sacheinlagegegenstandes am Tag seiner tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von dem Sachverständigen angenommene Wert, nicht bekannt geworden sind."