ganz klare fehlinfo!!!! steuern fallen auch an beim tausch zwischen kryptowährungen.
Zitat:
"Die wichtigste Frage ist aber, wann wird die Steuer fällig? Hier hält sich hartnäckig das Gerücht, dass erst bei der Umwandlung in FIAT die Steuer anfällt. Das soll heißen, dass solange man nur zwischen den Coins und TOKENS tauscht, fällt keine Steuer an. Hierzu kann ich nur sagen, schön wäre es!
Der Gesetzgeber sieht das anders, wie könnte es auch anders sein. Der Gesetzgeber unterscheidet in diesem Fall nicht zwischen FIAT und Coins, sondern sagt, dass egal, ob du von Coin in Coin oder in FIAT tauscht, es ist immer ein steuerbarer Vorgang.
Für diejenigen die das nicht glauben, hier ein anderes Beispiel. Nach der Logik würde es auch heißen, dass beim Tausch von Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist auch keine Steuer anfällt. Hier kann man nur sagen, schön wärs, aber leider hält der Fiskus auch hier die Hand auf. Zu diesem Beispiel gibt es genügend Urteile, welche sich auf Kryptowährungen übertragen lassen."
Quelle: www.finanzgefluester.de/...tcoin-damit-ist-alles-beantwortet/