dann weißt du, dass die aktionäre wegen überschuldung (!) der IVG leer ausgingen
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Mox Telecom AG (einzelbilanz der muttergesellschaft - nur diese ist in insolvenz)
A. Eigenkapital der AG (s. oben #266, einzelbilanz 31.12.2012)
I. Gezeichnetes Kapital 4.872.000
eigene Anteile 16.200-
eingefordertes Kapital 4.855.800
II. Kapitalrücklage 13.610.338
III. Gewinnrücklagen
1. andere Gewinnrücklagen 7.005
IV. Bilanzgewinn 23.902.688
Summe: 42.375.831
./. 1.213.950 dividendenausschüttung vom 09.07.2013 (€0,25 x 4.855.800)
+ ca. €10mio dividende 2013 der Mox Telecom Arabia FZ-LLC, geschätzt wie 2012 (2011: €7mio)
+ ca. €2mio zinserträge aus forderungen gegen konzerngesellschaften (s. unten), geschätzt wie 2012
./. ca. €3mio "holdingkosten", geschätzt wie 2012
= ca. €50mio eigenkapital der AG (einzelbilanz)
wie werthaltig ist dieses eigenkapital ?
der mit abstand größte aktivposten der einzelbilanz 2012 sind die anteile (€1,0mio) und forderungen (€74,7mio) an die konzerngesellschaften
diese beiden positionen (zusammen rd. €76mio) repräsentieren das konzernvermögen der AG (muttergesellschaft), das bei einem vorläufigem konzern-EBITDA 2013 von €22mio, www.dgap.de/dgap/News/corporate/...anyID=690&newsID=800721 , nach mM als voll werthaltig anzusehen ist (vorbehaltlich einer inspruchnahme der konzerngesellschaften aus bürgschaften/garantien)
Quellen:
2012
www.dgap.de/dgap/News/corporate/...anyID=690&newsID=755625 und Geschaeftsbericht_2012
2013
www.dgap.de/dgap/News/corporate/...anyID=690&newsID=800721 und Konzern-Zwischenbericht_2013
in der ergebnistabelle unten habe ich auch die effekte und folgewirkungen des umgekehrten unternehmenserwerbs (reverse acquisition) der Mox Deals AG (vormals: Mediasource AG) dargestellt, soweit sie von Mox veröffentlicht wurden
was heißt umgekehrter unternehmenserwerb ? (der begriff taucht bei Mox nur deshalb nicht auf, weil Mox Deals seinen konzernabschluss nach HGB, also nicht nach IFRS aufstellt)
a) rechtlich betrachtet hat Mox Deals AG von der Mox Telecom Arabia FZ-LLC, Dubai, 100% der arabischen Mox Deals FZ-LLC, Dubai, und 89,4% der Aglow Alicom Pte Limited, Singapur, erworben; als gegenleistung hat Mox Deals 10,8mio neue aktien an Mox Telecom Arabia ausgegeben (kapitalerhöhung gegen sacheinlage / sachkapitalerhöhung)
b) bilanziell (IFRS 3 B19) gilt dagegen die deutsche Mox Deals als das erworbene unternehmen; die arabische Mox Deals und die Aglow Alicom gelten bilanziell als erwerber, weil ihre muttergesellschaft, die Mox Telecom Arabia, durch die zeichnung der kapitalerhöhung die kontrolle über die deutsche Mox Deals erlangte
c) Mox Deals hat den wert der eingebrachten arabischen Mox Deals mit rd. 22mio angesetzt (= gegenleistung für die neuen 10,8mio Mox Deals-aktien) und im konzernabschluss 2012 als "zugang geschäfts- und firmenwert der Mox Deals FZ-LLC" verbucht
d) im konzernabschluss 2012 der Mox Telecom AG hatte die sachkapitalerhöhung bei der deutschen Mox Deals lt. angabe von Mox eine gewinnauswirkung von +6,7mio (s. grafik unten); in den folgejahren tritt durch die laufende abschreibung des geschäftswerts der arabischen Mox Deals ein gegenläufiger effekt ein
Du berücksichtigst die Einmaleffekte unter Umständen nicht vollständig. Ich kann aus dem Jahresabschluss 2012 nicht erkennen, wie Mox im Jahr 2012 in die Gewinnzone gekommen sein will:
Jahresüberschuss 2012: 11,1 Mio. €
abzgl. sonstige betriebliche Erträge: 14,3 Mio. €
bereinigter Jahresüberschuss: -3,2 Mio. €
Wenn man jetzt wüsste, ob es sich bei den sonstigen betrieblichen Erträgen um einmalige oder laufende Erträge handelt, wäre man schlauer. Laut Jahresbericht ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen neben der Sachkapitalerhöhung auch eine "Forderungsausbuchung" berücksichtigt. Das hört sich schon einmal eher nach einem einmaligen Ertrag an.
Es ist (vorsichtig formuliert) unglücklich, dass die sehr wichtige Position der sonstigen betrieblichen Erträge, die Mox überhaupt erst in die Gewinnzone hievt, im Jahresbericht nicht näher erläutert wird.
Unwahrscheinlich außerdem, dass die Banken Mox die Anschlussfinanzierung ohne Grund versagt haben. Wenn es eine Abteilung in den Banken gibt, die zuverlässig arbeitet, dann sind es die Kreditentscheider. Da geht es nämlich nicht um Kundengelder, sondern um eigenes Geld der Banken
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... beinhalten vor allem den Ertrag der Sachkapitalerhöhung [von Mox mit €6,7mio beziffert]. Darüber hinaus wurden u.a. Ausbuchung von Verbindlichkeiten bei der New Jersey Best (USA), Erträge aus der Fremdwährungsumrechnung und Weiterbelastung von z.B. Druckkosten an die Kunden erfasst." (seite 21 des geschäftsberichts 2012)
... sondern unglückliche "bruttodarstellung" des emissionserlöses der Mox-anleihe in der kapitalflussrechnung des 1. Hj. 2013:
| RICHTIG | FALSCH | |
| 17 + Begebung der Anleihe: €24,084mio, davon 1.Hj. 2013: €13,620mio | 13.620 | 24.084 |
| 18 - Tilgung von Finanzkrediten | -8.220 | |
| 19 = Cashflow aus Finanzierung 1. Hj. 2013 | 5.400 | 15.864 |
| 20 = Veränderung des Finanzmittelfonds 1. Hj. 2013 (Z. 22 ./. Z. 21) | 1.481 | 11.945 |
| 21 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode (01.01.2013) | 12.288 | 1.824 |
| 22 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (30.06.2014) | 13.769 |
konzern-kapitalflussrechnung 1.Hj.2013:
Mox ermittelt den brutto-cashflow (jahresüberschuss + abschreibungen + zuführung rückstellungen) --wie üblich-- indirekt (aus der GuV), ermittelt aber die sich anschließenden größen offenbar auf direktem wege
ich bin in meiner tabelle unten nach der gebräuchlichen indirekten methode der kapitalflussrechnung vorgegangen (herleitung aus GuV und Bilanz) und komme beim operativen cashflow zum (in etwa) gleichen ergebnis wie Mox
beim cashflow aus investitionstätigkeit (einschl. ausgleichsposten kapitalkonsolidierung) erhalte ich differenzen zur kapitalflussrechnung von Mox in der größenordnung von €3mio; sie dürften mit der zurechnung von software im anlagevermögen zusammenhängen, die Mox 2011 durch sale-and-lease-back-verträge mit der ALVG Anlagenvermietung GmbH bzw. Südleasing GmbH (beide töchter der LBBW) in ähnlicher größenordnung verkauft und wieder zurückgemietet hat
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nicht zum 30.06., aber zum 31.12.2013 !
zu den €13,769mio konzern-finanzmitteln vom 30.06.2013 müssten nämlich weitere €8mio anleihe-gelder aus dem 2.Hj.2013 hinzukommen
Christoph Zwingmann am 24.10.2013: Aktuell sind ca. 32 Mio. Euro [also €24mio vom 30.06. + €8mio bis 24.10.2013] ... platziert, www.anleihen-finder.de/...klung-tun-interview-mi-00012362.html
die liquiden mittel halte ich für die "stärksten" assets der k o n z e r n -bilanz
als k o n z e r n mittel stehen sie aber nicht vollständig/automatisch für eine tilgung der €30mio offenbar gekündigten und zur sofortigen rückzahlung fällig gestellten finanzkredite (einschl. der schuldscheindarlehen) d e r A G (muttergesellschaft) zur verfügung
2012 (Konzern):
+ €2,945mio Erhöhung Bankschulden gegenüber 2011 (s. Grafik unten)
./. €11,744mio Verpfändung der vereinnahmten Anleihegelder an die Banken
ergibt:
./. €8,800mio lt. Z.18 der Kapitalflussrechnung ("Auszahlungen aus der Tilgung von [Finanz-]Krediten")
Die letzten Presseartikel (bspw. hier www.finanznachrichten.de/...ill-neue-investoren-finden-424.htm ) sind Stimmungsmache und Positionierung der Alt-Aktionäre, die es allerdings auch ziemlich nötig haben.
Zwar ist bei der Eigenverwaltung zunächst das bisherige Management am Zug, den Sanierungsplan auszuarbeiten. Von daher ist nachvollziehbar, dass nun solche Gedanken à là "Gläubigerrasieren und Aktionäre retten" formuliert werden und ein in diese Richtung gehender Plan dann auch vorgestellt werden wird. Allerdings sitzen die Anleiheinhaber eindeutig am längeren Hebel, denn sie müssten einem solchen Plan zustimmen. Im Fall Mox haben sich die Anleihegläubiger frühzeitig formiert und werden sich sicher nicht über den Tisch ziehen lassen.
Zwar kann eine Zustimmung von Gläubigergruppen zu einem Insolvenzplan ersetzt werden. Das gilt aber nur, wenn die Bedingungen des § 245 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 InsO kumulativ erfüllt sind. Zum einen ist die Bedingung für eine Zustimmungsersetzung, dass die Anleihegläubiger nicht schlechter gestellt werden als in der Regelinsolvenz (§ 245 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Das kann das Management natürlich leicht aushebeln, wenn sie eine ganz niedrige Quote in der Regelinsolvenz gutachterlich aus dem Hut zaubern. Zum anderen, und das ist der springende Punkt, ist eine weitere Bedingung für die Zustimmungsersetzung, dass die Alt-Aktionäre keinen wirtschaftlichen Wert erhalten (§ 245 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 245 Abs. 1 Nr. 2 InsO).
Natürlich ist -je nach bilanzieller Situation- durchaus denkbar, dass für die Altaktionäre kein wirtschaftlicher Wert übrig bleibt. Dann ist ein Schuldenschnitt und/oder Tausch ins EK und die Einwerbung von Neuaktionären natürlich sinnvoll und wegen dem Obstuktionsverbot auch gegen die Ablehnung der Anleihegläubiger durchführbar. Das werden die Altaktionäre, die den Plan erstellen werden jedoch nicht vorschlagen wollen.
Wenn das Management aber einen Schuldenschnitt für die Anleihegläubiger bei gleichzeitigem Erhalt eines nennenswerten Restwertes für das bisherige Aktienkapital vorschlägt, dann müssen sie auch mit attraktiven Konditionen für die Zustimmung der Anleihegläubiger werben. Denn die Zustimmung der Anleihegläubiger kann nicht ersetzt werden. Das wissen die formierten Anleihegläubiger und werden sich nicht ins Bockshorn jagen lassen! Wenn die Anleihegläubiger nicht zustimmen, bekommen sie selbst die normale Insolvenzquote, die Aktionäre aber nichts (in Zahlen: 0).
Herauskommen müsste eine Umschuldung der ausstehenden Anleihe zum Teil in Form einer neuen Anleihe, zum Teil in Form eines Umtausches in junge Aktien. Die Aktien der Alt-Kapitalgeber müssen zuvor 1:50 oder 1:100 zusammengelegt werden; neue Kapitalgeber, die nun zu suchen sind, können sich dann an einer Kapitalerhöhung beteiligen; den Altaktionären ist hierbei ein Bezugsrecht einzuräumen.
Aus der Kapitalerhöhung wird die Finanzierung der weiteren Geschäfte bestritten; evtl. wird hieraus auch ein Teil des bisherigen Fremdkapitals abgelöst (wohl vorrangig an die Banken, je nach Eigenkapitalneuzufuhr ist aber auch eine Barkomponente für die Anleihegläubiger denkbar; davon gehe ich bei Mox aber nicht aus). Den Rest des Fremdkapitals dürften die Banken stehen lassen, wenn erhöhtes Eigenkapital, verringertes Anleihefremdkapital und weitere Besicherung der Bankdarlehen gegeben sind.
Meine Prognose zum Wert nach Durchführung der Sanierung, je nachdem wie groß die Kapitallücken sind, ob das Geschäft tatsächlich tragfähig ist und ob und zu welchen Konditionen die neuen EK-Geber eingeworben werden können:
Wert Altaktie = 2 cent - 15 cent, 0 cent im Fall der Regelinsolvenz.
Wert Anleihe = 20% - 75%, 0%-15% im Fall der Regelinsolvenz.
Bankdarlehen 50% bis 100%.
Wie seht ihr diese Punkt? (Hallo übrigens allerseits, bin neu hier im Forum!)
P.s. Gegen die Altaktionäre spricht auch noch etwas, das die Verhandlungsposition des Managements (bisherige Hauptaktionäre) weiter schwächen dürfte:
Die aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens fallen unter ein Ausschüttungsverbot (§ 268 Abs. 8 Satz 1 HGB), auch wenn man versucht, sie verschleiert durch Tochtergesellschaften erbringen zu lassen. Wenn es tatsächlich so schlecht aussieht wie befürchtet, kommt das Gericht hier wahrscheinlich zu dem Schluss, dass die jeweiligen HV-Beschlüsse (teil-)nichtig waren und die Ausschüttungen gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 AktG der Gesellschaft zurückgezahlt werden müssen. Gewinner wären dann die bislang Geschädigten, also die Banken und in zweiter Linie dann die Anleihegläubiger.
die insolvenzgläubiger haben bei Piepenburg schriftlich ihre forderungen anzumelden und zu belegen (§§ 270 c InsO, 174 InsO)
hier interessiert besonders die gruppe der banken:
welche kreditsicherungsrechte beanspruchen sie? darüber haben sie unverzüglich mitteilung zu machen (§ 28 Abs. 2 InsO)
die banken melden zunächst ihre forderungen in der gesamten höhe zur insolvenztabelle an; wenn sie im weiteren verlauf ihre sicherheiten verwerten, reduzieren sie ihre insolvenzforderungen entsprechend
ohne kenntnis des forderungshöhe der banken macht es wenig sinn, sich über den gestaltungsteil des insolvenzplans (§ 221 InsO) den kopf zu zerbrechen
soviel kann man vielleicht vorwegnehmen:
sollten k e i n e neuinvestoren gefunden werden, k ö n n t e der insolvenzplan eine kapitalerhöhung (zum bezugskurs von mindestens €1,00) vorsehen, zu der a l l e wichtigen gruppen (§ 222 InsO) zugelassen werden: die aktionäre und auch die anleihegläubiger sowie (theoretisch) die banken
die banken würden aus dem emissionserlös der kapitalerhöhung zu einer noch auszuhandelnden quote befriedigt
möglicherweise bestand beim testat des konzernabschlusses 2012 am 07.05.2013 keine klarheit über die verwendung der 2012 vereinnahmten anleihegelder von 11,744mio
denn die zunahme der bankschulden 2012 gegenüber 2011 um €2,945mio lt. bilanzdaten widerspricht der abnahme der bankschulden (tilgung) um €8,8mio lt. Z.18 der kapitalflussrechnung 2012 (s. oben #467) - die kapitalflussrechnung wäre nur dann korrekt, wenn im konzernanhang 2012 auf eine eingeschränkte verwendungsmöglichkeit der anleihegelder (pfandrecht/sicherungsübereignung) hingewiesen worden wäre
die Mox-kapitalflussrechnung im 1.Hj.2013 "heilt" diesen mangel durch die zusammenfassung des cashflow vom 1.07.2012 - 30.06.2013 ("brutto"darstellung, s. grafik oben #460): anleihegelder + €24,084mio (Z.17), tilgung bankschulden ./. €8,022mio (Z.18)
eine isolierte darstellung des finanzierungs-cashflow im 1.Hj.2013 sähe nach den bilanzdaten (30.12.2012 - 30.06.2013) so aus (korrektur zu oben #461):
1.Hj.2013:
+ €12,340mio zufluss anleihegelder (€24,084mio [30.06.13] ./. €11,744mio [31.12.12])
./. €8,362mio kredittilgung (bankschulden €24,178mio [30.06.13] ./. €32,540mio [31.12.12])
= €3,978mio cashflow aus finanzierung
danach hätte der finanzmittelfonds (=bankguthaben) im 1.Hj.2013 rechnerisch leicht zugenommen:
./. €0,482mio operativ (lt. Mox-kapitalflussrechnung, s.oben #462)
./. €3,437mio investitionen (lt. Mox-kapitalflussrechnung, s.oben #462)
+ €3,978mio finanzierung (nach bilanzdaten, s.oben)
= €0,059mio
nach den bilanzdaten müsste der finanzmittelfonds gegenüber 31.12.2012 aber um €1,418mio zugelegt haben (bankguthaben €13,769mio [30.06.13] ./. €12,288mio [31.12.12])
die differenz von €1,359mio kann ich mir nicht erklären
Mox braucht neue finanzmittel, um die banken ganz oder zum teil abzufinden (sonst droht regelinsolvenz); ein schuldenschnitt allein brächte kein frisches geld in die kasse!
die beste form der sanierungsfinanzierung ist die gewinnung neuen e i g e n kapitals - daher die suche nach neuen investoren
marschroute (auf basis der bilanzdaten der AG [einzelbilanz] vom 31.12.2012):
gtatisaktien
die 34,72% hauptaktionäre (Schamel, die Zwingmanns und Schulz) werden vermutlich sicherstellen, dass sich neuinvestoren nicht am eigenkapital der AG (€42,4mio) "bereichern" können
daher wird die AG das unverhältnismäßig niedrige grundkapital (€4,856mio) aus gesellschaftsmitteln auf €20mio oder €30mio erhöhen (teilweise umwandlung der kapitalrücklage [€13,610mio] und des bilanzgewinns [23,903mio] in grundkapital)
für die altaktionäre gäbe es also gratisaktien im verhältnis 1:3 bzw. 1:5 (Mox hat die ausgabe von gratisaktien bisher vermieden, um die hohe dividendenrendite nicht zu schmälern, s. oben #283)
kapitalerhöhung
bei einem (vervierfachten) neuen grundkapital von €19,5432mio (gratisaktien im verhältnis 1:3) könnte der insolvenzplan eine kapitalerhöhung zu €1,00 im bezugsverhältnis 1:1 vorsehen, was der AG bei voller zeichnung €19,5mio einbrächte
die nicht ausgeübten (weil rechnerisch wertlosen) bezugsrechte würden von großaktionären übernommen (s. oben #398: "der psycho'trick' einer kapitalerhöhung")
wer die kapitalerhöhung im vollen angebotenen umfang zeichnet, erleidet keine kapitalverwässerung seines aktienbeitzes
aus dem emissionserlös der kapitalerhöhung würden die banken ganz oder zu einer quote abgefunden
beteiligung der anleihegläubiger an kapitalmaßnahmen ?
um den erfolg der kapitalerhöhung sicherzustellen, könnte der insolvenzplan auch den anleihegläubigern --als gegenleistung für einen (maßvollen) schuldenschnitt-- die beteiligung an der kapitalerhöhung anbieten, ggf. zu einem bevorrechtigtem bezug und einem besonders günstigem bezugsverhältnis
größere investoren hätten damit einen anreiz, die anleihe aufzukaufen, um die die kapitalerhöhung zu zeichnen
... und 'geordnetes Bieterverfahren'
www.pressebox.de/inaktiv/mox-telecom-ag/...nsuche/boxid/691324
www.finance-magazin.de/geld-liquiditaet/...com-sucht-investor/
die herausforderung für die M&A-spezialisten der KPMG dürfte darin bestehen, einen internationalen strategischen partner zu finden ("wirtschaftlich kompatibel"), dem die abhängigkeit von firmengründer und CEO Günter Schamel nicht zu groß ist, auch wettbewerber (s. unten) dürften sich angesprochen fühlen; für reine finanzinvestoren gibt es lohnendere ziele als Mox
KPMG gehört zu den führenden M&A-beratern weltweit und hat 60 spezialisten allein in Deutschland, www.kpmg.de/WasWirTun/2387.htm
ein 'strukturierter investorenprozess' soll sensible daten der beteiligten unternehmen schützen (vertraulichkeitsvereinbarungen)
die gewinnung von investoren war schon in der vergangenheit ein problem: sie sollten nicht so stark sein, dass sie die präsenzmehrheit der hauptaktionäre in der hauptversammlung stören konnten (s. oben #280)
für die investorensuche würde sich der arabische raum anbieten, Mox ist 2007 in Dubai gestartet (s. oben #309)
als konkurrenten im markt der (prepaid) calling cards bzw. der internationalen
telefonie gibt Mox an:
in Deutschland und Europa:
IDT, Lycatel und Millenicom als unmittelbare Wettbewerber im selben Geschäftssegment.
Asien/Südostasien:
SMS GRP, Telepacific, 1WORLD, IDT und ZONE Telecom.
USA:
IDT, DollarPhone, Nobel, Locus Telecommunications, Total Call International und ADMA.
Vereinigte Arabische Emirate:
Good Hope Trading, der mit über 100 Marken führend ist. GSOFT Technology ist auf den Großhandel fokussiert und besitzt mehr als 20 Marken, Talkfree ist mit mehr als fünf Marken im Markt vertreten und ebenfalls auf den Großhandel fokussiert. Auch Deltathree konzentriert sich überwiegend auf Großhändler. Der Wettbewerber Madeena Telecom ist bekannt für seine gute Sprachqualität.
(seite 51f. des wertpapierprospekts der Mox-anleihe, www.boerse-stuttgart.de/files/mox_ag_wertpapierprospekt.pdf )
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