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Meldung des Tages: Nach der Finanzierung folgt der nächste Schritt – Der Westen sucht JETZT nach Alternativen zu China
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Mox AG


Beiträge: 800
Zugriffe: 233.007 / Heute: 80
MOX Telecom kein aktueller Kurs verfügbar
 
tbhomy:

Mox hat 3 Monate Zeit...

 
18.06.14 19:30
...einen tragfähigen Insolvenzplan abzuliefern, sonst droht Regelinsolvenz.
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Raymond_Ja.:

Value-Holdings Capital Partners AG, Gersthofen ...

 
18.06.14 20:49

... hält 150.000 Mox-aktien, d.s. 3% (s. oben #251/252), stand 05/31/2014, markets.ft.com/research/Markets/Tearsheets/...ofile?s=MOTX:GER , unter "Institutional shareholders; s. auch investors.morningstar.com/ownership/...XETR:MOT&region=DEU und oben #251/252 ...
... und ist neben den hauptaktionären mit am schwersten betroffen

betroffen sind natürlich auch und vor allem die anleihegläubiger, die sich vermutlich organisieren werden:

[Mox wird] kurzfristig auf die Anleihegläubiger zukommen. Es ist zu erwarten, dass man im Rahmen der geplanten finanziellen Restrukturierung die Anleihegläubiger als eine große Gläubigergruppe um Zustimmung zu einer Änderung der Anleihebedingungen bitten wird. Wie sich in ähnlichen Verfahren in der Vergangenheit gezeigt hat, könnten die Anleihegläubiger beispielsweise zu einer Stundung oder einem Verzicht auf Zinszahlungen oder zu einem Verzicht auf einen Teil der Anleiheforderung aufgefordert werden.
Die Anleihebedingungen sehen eine Abstimmung ohne eine Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger vor. Auf Verlangen von 5% des ausstehenden Anleihekapitals können die Anleihegläubiger jedoch die Einberufung einer Gläubigerversammlung aus wichtigem Grund oder zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters erzwingen. Dies ist insbesondere deshalb sinnvoll, um nähere Informationen zu erhalten.
www.anwalt.de/rechtstipps/...meinschaft-gegruendet_059932.html

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inso:

Eins nach dem anderen

 
18.06.14 20:50
Falls das Gericht dem Antrag folgen sollte - er also nicht offensichtlich aussichtslos ist - bestellt es zunächst einen vorläufigen Sachwalter, § 270a InsO.

§ 270b InsO wird hier nicht beschritten (Schutzschirm), angestrebt ist hier wohl InsO-Eröffnung mit Eigenverwaltung.

Das ist o.k.

Und ggf. zurückgenommen werden kann der Antrag ja bis zur Eröffnung.

Das wäre bei außergerichtlicher Einigung und Verlängerung der Kredit-Laufzeit(en) natürlich das Beste.



Mit dem Schutzschirmverfahren



, wäre das erst mal positiv:



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inso:

letzte 2 Sätze hab ich beim

 
18.06.14 20:53
Überarbeiten übersehen zu entfernen, die können weg.
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Raymond_Ja.:

#303 - 'großes'/ 'kleines' schutzschirmverfahren ?

 
18.06.14 21:15

§ 270b InsO (großes schutzschirmverfahren) oder § 270a InsO (kleines schutzschirmverfahren) ?

Ein Schuldner droht nach § 18 Abs. 2 InsO genau dann zahlungsunfähig zu werden, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen derzeit noch vollständig nachkommen kann, jedoch sicher abzusehen ist, dass dies nicht mehr für zukünftige Zahlungsverpflichtungen gelten wird. Sollte der Schuldner zum Zeitpunkt der Antragstellung gem. § 17 InsO bereits zahlungsunfähig sein, erfüllt er die Voraussetzung nicht mehr und kann daher nicht unter den großen Schutzschirm nach § 270b InsO gelangen, sondern nur noch unter den kleinen Schutzschirm nach § 270a InsO.
www.esug-schutzschirmverfahren.de/faq/

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uschiw:

erwarte heute news

 
19.06.14 08:17
und reebount auf 2 euro.(: ) spekuliere auf einigung mit banken oder investor.
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großerlöwe:

News

 
19.06.14 08:50
Mal sehn was heute noch an News kommt!
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Raymond_Ja.:

in 5. Mose 15, 1-2 ...

 
19.06.14 10:20

... wird gefordert, dass jedes siebte jahr in Israel ein sog. schuldenerlass ausgerufen werde; jeder Israelit soll die darlehen, die er gegeben hat, "loslassen"

gilt das auch für die Mox-Anleihe v.2012(2017) - droht tilgungsstreckung und teilweiser forderungs- und zinsverzicht ?
der kurs der Anleihe v.2012(2017) von unter €20 ist kaum zu glauben und passt nicht zum aktuellen aktienkurs der Mox (umgekehrt gilt das gleiche)
denn das eigenkapital der Mox-holding von ca. €50mio (s. oben #289) würde sich bei einem anleihekurs-proportionalen forderungsverzicht der kreditgeber rechnerisch glatt verdoppeln

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Raymond_Ja.:

#280 - auch im arabischen raum ...

 
19.06.14 10:55

... könnte man nach neuen investoren suchen  
Mox Telecom Arabia FZ-LLC, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), genießt dort einen besseren ruf als Mox hierzulande 
  
Auszug aus dem Lagebericht 2012: 
Mox Telecom Arabia FZ-LLC ist "Führungsgesellschaft für die östliche Hemisphäre" und "erzielte in 2012 einen Umsatz von Euro 56,9 Mio. (VJ: Euro 39,5 Mio.). Höhere Umsätze auf der arabischen Halbinsel und Afrika sowie der anhaltende Erfolg in Süd-Ost-Asien trugen zum Umsatzanstieg bei."
"Eigenkapital per 31.12.2012: 9.084.241,96 €"
"Auch in 2012 hat die Tochter auf der arabischen Halbinsel die Ausschüttung einer Dividende an die Muttergesellschaft beschlossen. Die Ausschüttung betrug Euro 10,0 Mio. (2011: Euro 7,0 Mio.)"

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Raymond_Ja.:

genügt ein schuldenschnitt ?

 
19.06.14 16:19

nein!

auch nach dem schuldenschnitt müssen die fälligen (rest-)forderungen der kreditgeber abgelöst werden, soweit diese darauf bestehen

Mox spricht von "alternativen Finanzierungsmodellen", www.dgap.de/dgap/News/corporate/...anyID=690&newsID=806205

mit solchen "modellen" meint Mox keine reine eigenkapitalfinanzierung und auch keine ausschließliche fremdfinanzierung, sondern etwas dazwischen: eine bankenunabhängige finanzierung mit sog. mezzanine-kapital
vermutlich wird Mox beides vorschlagen: eine kapitalerhöhung (auf niedrigem kursniveau, z.B. 2 oder 3 €)  u n d  eine wandel- bzw. optionsanleihe (eine gängige form der mezzanine-finanzierung)

je nachdem, ob und in welchem umfang die alt-finanzverbindlichkeiten von insgesamt ca. €63mio "restrukturiert" werden, werden sich für die neuen kapitalmaßnahmen geldgeber (auch altaktionäre) finden  

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Raymond_Ja.:

SdK auf mitgliederfang

 
19.06.14 17:37
www.sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/mox-telecom-ag/
der versenkten anleihe hilft´s etwas (23,45% Frankfurt, A1RE1Z / DE000A1RE1Z4)
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xelleon:

fakten . mein beileid

 
20.06.14 02:17
1. keine bank war bereit MOX einen kredit zu geben als mox noch nicht insolvent war.

jetzt ist MOX insolvent, warum sollte jetzt eine bank bereit sein mox einen kredit zu geben.
das gegenteil ist der fall !!!!!!!!!!!

2. mox hat den alptraum inso verwalter, den es für alle aktionäre in deutschland nur gibt.
der insoverwalter hat bei pfleiderer und ivg alle aktionäre ENTEIGNET.

3.MOX hat in den letzen jahren sehr viel geld für PROMOTION der eigenen aktie bezahlt (z.b. auf der webseite von dgap.de) warum haben sie das gemacht? steht das in zusammenhang mit der insomeldung ???


alles nur vermutungen und meine meinung.

mein kursziel lautet 1 cent und delisting aufgrund einen kapitalschnitts auf 0,00 eur, weil der inso verwalter von mox das oft so macht.  
Antworten
honigmelone:

LOL wovon redest du?

2
20.06.14 07:19
Hier wird gar keiner enteignet, die Gruppe erzielt positiven Cashflow und Gewinn, das könnte man von IVG und Pfleiderer nicht gerade behaupten ;-))))

Man löst sich jetzt von den Banken, das war eh immer geplant, danach ist man stärker als zuvor. 1/3 der Aktien liegen beim Management, die werden für Kurse von 10 EUR sorgen ;-))))))))
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#314

rübi:

Festhalten

 
20.06.14 08:05
denn es geht los.
Nun werden die Leinen gekappt.
Alle Investierten festhalten, der Ballon steigt auf.
Seht euch von oben an wie grün unsere MOX leuchtet.
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xelleon:

aktie steigt trotzdem. explosion kurzfritig evt...

 
20.06.14 08:17
Antworten
Raymond_Ja.:

etwas insolvenzrecht ...

2
20.06.14 08:32

1.
der insolvenzplan, den Mox vorlegen wird (planinitiativrecht. § 218 InsO), könnte neben einem finanzierungskonzept auch folgende eingriffe in die rechte der anleihebesitzer und aktionäre enthalten (§ 225a Abs. 2 InsO):

 debt-equity-swap
(umwandlung der Mox-anleihe in aktien, ganz oder zum teil, wenn die mehrheit der angemeldeten anleihebesitzer einverstanden ist; frage ist, zu welchem umtauschkurs ?)  

 kapitalerhöhung
(ich nehme an: mit bezugsrecht der altaktionäre; frage ist, zu welchem bezugskurs ?)) 

die abstimmung über den insolvenzplan ersetzt die zustimmung der hauptversammlung (§ 254 InsO i.V.m. § 254a Abs. 2 S. 1 InsO)

2.
über den insolvenzplan stimmen die gläubiger nach gruppen ab (§ 222 InsO)

es gibt drei wichtige gruppen (§ 222 InsO):

 die Mox-anleihebesitzer (§ 222 Abs. 1 Nr. 2 InsO; die Mox-anleihe ist eine unbesicherte, nicht nachrangige verbindlichkeit der Mox, s. seite 12 (unter C.8) und seite 63 (unter VI. §1(2)) des anleihe-wertpapierprospekts, www.boerse-stuttgart.de/files/mox_ag_wertpapierprospekt.pdf

 die Mox-aktionäre, wenn der insolvenzplan ihre rechte berührt (§ 222 Abs. 1 Nr. 4 InsO )

 die banken, die kreditsicherheiten (absonderungsrechte) haben (absonderungsberechtigte gläubiger, § 222 Abs. 1 Nr. 1 InsO), aber nur, wenn ihre kreditsicherheiten nicht ausreichen, ausfallen oder aufgegeben oder sonst vom insolvenzplan tangiert werden

die einzelnen gruppen müssen im insolventplan nicht gleichbehandelt werden !

3.
gläubiger, die ihre rechte nicht anmelden, haben kein stimmrecht (§§ 77, 277 InsO)

über den insolvenzplan abgestimmt wird in den gruppen (§ 243 InsO):

 in jeder gruppe ist grundsätzlich kopf- u n d summen-mehrheit der angemeldeten gläubiger erforderlich (§ 244 InsO)
in der gruppe der anleihebesitzer können die 80% kleinanleger also nicht die 20% institutionellen anleger dominieren, das gilt auch umgekehrt

 in der gruppe der aktionäre zählt für die stimmenmehrheit nur die beteiligungssumme (§ 244 Abs. 3 InsO)
hier dominieren die hauptaktionäre (Schamel, die Zwingmanns und Schulz) mit einer beteiligungssumme von 34,72%
davon profitieren auch die anderen aktionäre, egal ob sie sich anmelden oder nicht, denn die hauptaktionäre werden die verwässerung des anteilsbesitzes der altaktionäre so gering halten wie möglich

**************************************************

auch außerhalb des insolvenzverfahrens gilt für die anleihegläubiger das mehrheitsprinzip (s. seite 18 unter D.3 und seite 33 des Mox-anleihe-prospekts,  www.boerse-stuttgart.de/files/mox_ag_wertpapierprospekt.pdf  ):

Die Mehrheit der Anleihegläubiger kann nachteilige Beschlüsse für alle Anleger fassen. Die Anleihebedingungen sehen vor, dass die Anleihegläubiger bestimmte Maßnahmen, insbesondere die Änderung der Anleihebedingungen, mit Mehrheitsbeschluss verbindlich für alle Anleihegläubiger beschließen können. Die Beschlüsse sind auch für Gläubiger bindend, die an der Beschlussfassung nicht teilgenommen oder gegen diese gestimmt haben. Ein Anleihegläubiger unterliegt daher dem Risiko, dass er an Beschlüsse gebunden ist, denen er nicht zugestimmt hat, und hierdurch Rechte aus den Schuldverschreibungen gegen seinen Willen verlieren kann.

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Heiner1980:

Mox Telekom AG

 
20.06.14 09:28
Es wäre mal schön, wenn der Vorstand genauere Infos liefert, warum die Banken abgesprungen sind. Die HV lässt und der GB 2013 lassen auf sich warten. Da sollten die Herren mal liefern. Ansonsten muss man wohl massiver nachhaken - notfalls mit nem Anwalt,


ares-recht.de/news/2014/06/...emeinschaft-betroffener-anleger/
Antworten
Raymond_Ja.:

#317 - der gleichbehandlungsgrundsatz ...

 
20.06.14 09:32

... gilt nur  i n n e r h a l b  jeder gruppe (die anleihebesitzer müssen gleichbehandelt werden; auch die altaktionäre sind untereinander gleichgestellt, egal wieviel aktien sie halten)

er gilt nicht  z w i s c h e n  den gruppen (beispiel: der umtauschkurs beim debt-equity-swap der anleihe kann theoretisch ein anderer sein als der bezugskurs bei einer kapitalerhöhung der altaktionäre)

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Raymond_Ja.:

#318 - die gründe liegen auf der hand

 
20.06.14 09:50

 verdoppelung der finanzverbindlichkeiten seit 2011 (oben #293)
 nicht ausreichende bankmäßige kreditsicherheiten (oben #292)
 zu geringes grundkapital (=haftkapital) (oben #283)

Antworten
xelleon:

szenarien

2
20.06.14 11:09
optimalfall :

gläubiger übernehmen das unternehmen
aktionäre gehen leer aus.

negativfall

unternehmen wird zerschlagen
aktionäre gehen leer aus
gläubiger werden nach insolvenzquote befriedigt...




die IR hotline ist ein schlechter scherz

alles meine meinung und vermutung
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#322

Raymond_Ja.:

#321 - das war einmal ...

 
20.06.14 11:31
... unter der Konkursordnung von 1877 und der Vergleichsordnung von 1935
Antworten
xelleon:

entweder ziel 5 EUR oder 0,001 und Delisting

 
20.06.14 11:34
Antworten
rusure2012:

Heute Abend steht die bei unter 1,50 Euro.

 
20.06.14 11:54
Geld macht hier wie immer nur heikodeals.de oder bekannter unter sharedeals.de
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