Lockerung des Schächtverbots stößt auf scharfe Kritik
Rüttgers: "Wie erklärt man, dass das Aufhängen von Kreuzen in Schulen unzulässig, das Schächten aus religiösen Gründen aber zulässig ist?"
Berlin - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schlachten von Tieren nach islamischem Ritus ist am Mittwoch auf scharfe Kritik gestoßen. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Jürgen Rüttgers sagte, das Urteil möge juristisch richtig sein, sei aber "für normale Menschen unverständlich". Er fragte: "Wie erklärt man, dass das Aufhängen von Kreuzen in Schulen unzulässig, das Schächten aus religiösen Gründen aber zulässig ist?" Karlsruhe hatte Moslems den jüdischen Glaubensangehörigen gleichgestellt, denen das so genannte Schächten erlaubt ist. Rüttgers sagte, die dem Urteil zu Grunde liegende gesellschaftspolitische Grundhaltung sei falsch. Die in Deutschland geltenden Grundrechte müssten von allen anerkannt werden, die hier lebten. "Dazu gehört auch die Bewahrung der Schöpfung und der Schutz aller Lebewesen vor vermeidbaren Schmerzen."
Hessen kündigte eine strenge Genehmigungspraxis an. Eine Pauschalzustimmung werde nicht erteilt, sagte Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU). Es müsse gewährleistet sein, dass nur sachkundige Personen unter größtmöglicher Schonung der Tiere die rituelle Schlachtung vornähmen. Angesichts des bevorstehenden islamischen Opferfestes am 22. Februar sei mit zahlreichen Anträgen moslemischer Metzgereien zu rechnen. Deshalb forderte Lautenschläger Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) auf, die Art und Weise des Schächtens schnellstmöglich per Rechtsverordnung festzulegen. Der hessische CDU-Bundestagsabgeordnete Martin nannte das Urteil "ein neues verhängnisvolles Zeichen". Für die Mehrheit der Deutschen sei der Richterspruch "eine Zumutung".