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"MorphoSys hat das Recht, gegen dieses Urteil beim Bundesgericht ("Federal Circuit") Berufung einzulegen."
Ich denke, hätte Janssen verloren, wäre das ganze Thema in der Berufung beim Bundesgericht gelandet. Nun hat MOR in der ersten Runde verloren und die Möglichkeit in die Berufung zu gehen... den Pott hätte man in dieser ersten Runde also eh nicht holen können.
Optimal ist die Ausgangslage dadurch natürlich nicht.
BK
Ich bin als Laie schon sehr überrascht, dass hier plötzlich gegen die abgestimmte Vorgehensweise (zuerst Einigungsstelle und danach Geschworenenverfahren) eine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde. Es war doch gar nicht vorgesehen, dass das Gericht hierzu JETZT eine Entscheidung trifft. Also wie kommt das dann doch zustande? War der Vorgang plötzlich so eindeutig und einfach? Oder hat man erkannt, dass egal wie das Geschworerenenverfahren ausgehen sollte, der Vorgang letztendlich vorm Bundesgericht landen wird und man wollte dies einfach "abkürzen"?
...Das Gericht gab damit einem von Janssen Biotech und Genmab, A/S eingereichten Antrag auf Nichtigkeit der drei von MorphoSys gehaltenen Patenten in einem Urteilsspruch ("Summary Judgment") statt. Infolge dieser Entscheidung wird das für Februar 2019 geplante Geschworenenverfahren zur Prüfung der angeblichen Verletzung durch die Beklagten und der Gültigkeit der MorphoSys-Patente nun nicht stattfinden...
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