Grandos hat Recht - Aktien in Depots der Anleger, die keinen Verkaufsauftrag aufweisen, können von den Banken als Zusatzgeschäft an Leerverkäufer weitergereicht werden. Der Wahnsinn ist, dazu braucht man nicht mal die Einwilligung des Kleinanlegers, der ja immerhin der Besitzer der Aktien ist!
Ich hab zwar nur 5.000 Meyer Burger Aktien - bei mir werden die Leerverkäufer sich ohnehin nicht eindecken können, aber ich hab mal mitgemacht und folgende Aufträge ins System eingegeben:
Verkauf 2.000 Meyer Burger, Limit: € 0,50
Verkauf 2.000 Meyer Burger, Limit: € 0,60
Verkauf 1.000 Meyer Burger, Limit: € 0,70
Leider kann ich bei der Consorsbank nur Aufträge mit einer Laufzeit bis 29.2.2024 eingeben - find ich auch eine Frechheit, dass ich keine Aufträge bis Jahresende eingeben kann.