Was nutzt dir deine Ungeduld?
Die Zahlen müssen zur ordentliche Versammlung nach Artikel 699 Obligationenrecht, also spätestens am 30.06.2009 vorliegen und den Aktionären zur Verfügung gestellt werden.
Wenn ich es richtig gelesen habe, müssen dir die Unterlagen unmittelbar vor der Versammlung auf dein Verlangen zugesandt werden, wenn du den Nachweis erbringst, dass du Aktien besitzt.
Öffentliche Termine (wie der Sendestart oder die außerordentliche Versammlung) wurden bisher eingehalten; du kannst also sicher davon ausgehen, dass auch dieser Termin gehalten wird.
Die Zahlen müssen zur ordentliche Versammlung nach Artikel 699 Obligationenrecht, also spätestens am 30.06.2009 vorliegen und den Aktionären zur Verfügung gestellt werden.
Wenn ich es richtig gelesen habe, müssen dir die Unterlagen unmittelbar vor der Versammlung auf dein Verlangen zugesandt werden, wenn du den Nachweis erbringst, dass du Aktien besitzt.
Öffentliche Termine (wie der Sendestart oder die außerordentliche Versammlung) wurden bisher eingehalten; du kannst also sicher davon ausgehen, dass auch dieser Termin gehalten wird.