Aufgeflogen war das Ganze, weil der Göttinger ausgerechnet dem Anwalt seiner Ehefrau im Gerichtsgebäude ein Aktfoto präsentiert hatte – verbunden mit dem dezenten Hinweis, er könne die Forderungen der Ex-Gattin ja aus den Tantiemen für die Pornoaufnahmen finanzieren. Seinem ehemaligen Schwiegervater soll er ebenfalls ein nicht jugendfreies Bild von der Tochter zugesandt haben – mit freundlichen Grüßen zu Ostern.
Vor Gericht hatte der Mann die Existenz eines Videos eingeräumt, das er allerdings bei einem Freund aufbewahre. In drei Anläufen unternahm das Gericht den Versuch, in den Besitz des Filmes zu kommen, um ihn der Frau übergeben zu können. Die Verfahrensbeteiligten waren unter der Voraussetzung, dass der Angeklagte sämtliches Bildmaterial herausrücke, zur Einstellung bereit. Diese Bedingung erfüllte der Mann jedoch nicht. Er habe keine weiteren Aufnahmen, erklärte er im Gerichtssaal – und wurde am Donnerstag beim dritten Verhandlungstermin verurteilt.
120 Tagessätze à 60 Euro hatte der Staatsanwalt gefordert. 40 Tagesätze zu je 50 Euro legte der Richter fest. Für ihn stand rechtlich der Tatbestand der versuchten Nötigung fest.
kk
Göttingen,
21.03.2002 21:27
Vor Gericht hatte der Mann die Existenz eines Videos eingeräumt, das er allerdings bei einem Freund aufbewahre. In drei Anläufen unternahm das Gericht den Versuch, in den Besitz des Filmes zu kommen, um ihn der Frau übergeben zu können. Die Verfahrensbeteiligten waren unter der Voraussetzung, dass der Angeklagte sämtliches Bildmaterial herausrücke, zur Einstellung bereit. Diese Bedingung erfüllte der Mann jedoch nicht. Er habe keine weiteren Aufnahmen, erklärte er im Gerichtssaal – und wurde am Donnerstag beim dritten Verhandlungstermin verurteilt.
120 Tagessätze à 60 Euro hatte der Staatsanwalt gefordert. 40 Tagesätze zu je 50 Euro legte der Richter fest. Für ihn stand rechtlich der Tatbestand der versuchten Nötigung fest.
kk
Göttingen,
21.03.2002 21:27